Justiz - ist das zu glauben?
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- Registriert:Mi 26. Feb 2003, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Moin, mir kocht die Galle - das muss ich einfach mal loswerden:Ein Bekannter liegt mit einem Bürgermeister überkreuz. Der Burgermeister fühlt sich durch eine Internetseite des Bekannten verunglimpft und stellt Strafanzeige. Der Anwalt des Bekannten hat von diesem ein blütenweißes Führungsteugnis. Damit und der auslegungsfähigen Internetseite war zu erwarten, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwältin läut in der Verhandlung mit einen Führungszeugnis auf, das dem Bekannten Betrug, uneidliche Falschaussage und noch eine schlimme Sache, auf die ich nicht komme, bescheinigt. dem Anwalt des Bekannten lag dieses Führungszeugnis nicht vor.Mit diesen Vorstrafen war eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich.Heute zeigt mir der Bekannte sein aktuelles blütenreines Führungszeugnis und ein Entschudigungsschreiben des Bundesamtes für Justiz die um Verständnis dafür bitten dass "trotz umfangreicher organisatorischer und Technischer Sicherheitsmassnahmen.......Auskünfte erteilt werden, die gleichwohl eine Unrichtigkeit enthalten". Man prüfe, ob weiter Massnahmen nötig sind ..... Von verantwortlichen kein Wort.Kann es sein, dass der Staatsanwalt Informationen, wenn auch falsche, hat, die dem Anwalt nicht zugänglich sind?Zugegeben, bis heute hatte ich das ungute Gefühl, mein Bekannter könnte ein Vorleben gehabt haben, das er verdrängt hat. Sein Verfahren war öffentlich, so dass ich wusste, welche Vorstrafen ihm zur Last gelegt wurden.Sind wir denn wirklich in der Bananenrepublik angekommen, wo Verbindungen auch auf niederer Ebene in die Justiz wirken?Für die Richtigkeit lege ich Hände und Füße und noch ein Körperteil in`s Feuer.Ich kann`s nicht fassen.... gruß, Burgfried
- FrankWo
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- Registriert:Di 4. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Menschen > Fehler > Folgen ...... für letztere sind Amtspersonen ledeglich in der Verantwortung/Haftung, wenn diese vorsätzlich geschehen und dies rechtsverwertbar nachgewiesen ist.Ansonsten sind Rechtsfolgenachteile Teil des allgemeinen Lebensrisikos.Wer (zu Recht) ein Leben führt, welches irrtümliche Vorwürfe/Beschuldigungen als tatsächlich zu Recht erhoben, nicht von vorn herein ausschliessen, kann sich später nicht darauf berufen, bisher ein rechtschaffendes Dasein gepflegt zu haben - sofern die Anschuldigungen von hierzu beruflich berechtigten Personen ausgehen ...,..., so die gängige Rechtsauffassung.Etweige wirtschaftliche bzw. anderslautend existenzbedrohende Nachteile sind über den Rechtsweg anzumelden ...... mit Grüssen von FrankWo.
- oldsbastel
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@ BUMI,ich habe von der deutschen Gerichtsbarkeit so meine eigene Meinung. Richter sind derzeit der einzige Berufsstand, dessen wesentliches Merkmal in 100% aller Fälle Inkompetenz ist.
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Moin Oldsbastel, dass der Richter so entschieden hat, ist schon verständlich wenn da so ein schlimmer Finger vor ihm steht. Was ich nicht fasse, ist die Tatsache, dass bei so dünner Beweislage ein für die Anklage förderliches Dokument erscheint und der Verteidiger davon nichts weiß - ich denke, das ist für die Anklage wie ein 6er im Lotto. Gruß, Burgfried
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von BUMI45 am/um 18.10.07 16:29:05Moin Oldsbastel, dass der Richter so entschieden hat, ist schon verständlich ...Meine Aussage war auch eher allgemeiner Natur. Richter entscheiden häufig über Dinge, von denen sie Null, aber auch wirklich NULL Ahnung haben. Die Folge sind absolut schwachsinnige Urteile. Hier wäre eine Überarbeitung der Richterausbildung mehr als überfällig.
- Sierra
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Jawohl, es sollte "Fachrichter" geben. GrußMichael
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Ist doch kein Problem, man studiert einfach hinter irgendeinem technischen oder geisteswissenschaftlichen Studiengang noch schnell 10 bis 12 Semester Jura hinterher, absolviert das zweijährige Refendariat und schon ist man optimal vorbereitet. Mit dem Geld verdienen muß man sich in seinem dann schon etwas fortgeschrittenen Alter natürlich etwas beeilen.
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 18.10.07 17:13:58Ist doch kein Problem, man studiert einfach hinter irgendeinem technischen oder geisteswissenschaftlichen Studiengang noch schnell 10 bis 12 Semester Jura hinterher, absolviert das zweijährige Refendariat und schon ist man optimal vorbereitet. Mit dem Geld verdienen muß man sich in seinem dann schon etwas fortgeschrittenen Alter natürlich etwas beeilen.Das wohl eher weniger, aber von einem Richter, der über Maschinen oder Bauwerke urteilen soll, erwarte ich das er auch in den Grundzügen Ahnung von Maschinen hat. Das kann man durchaus durch einige Vorlesungen während des Studiums vermitteln. Bei Wirtschaftlern wird das auch gemacht - genauso, wie sich Ingenieure im Studium mit Betriebswirtschaft (und in Zukunft sicher auch verstärkt mit Produktrecht) - auseinandersetzen müssen. Also wo bitte ist das Problem dabei?Sierra hat es schon gesagt. Wir brauchen Fachrichter und keine eierlegenden Wollmilchsäue.Beitrag geändert:18.10.07 18:09:27
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Solchen Richtern würde man vorwerfen nur über eine Halbbildung zu verfügen und das völlig zurecht, denn meistens kommt es ja bei der Lösung komplexer Probleme nicht auf das Grundverständnis sondern gerade auf die Feinheiten an. Die einzig konsequente Lösung wäre die, die ich genannt habe aber leider ist sie auch die unpraktikabelste. Für die Klärung von Sachfragen gibt es Sachverständige, für die Klärung von Rechtsfragen Richter und im Zusammenspiel gibt das unterm Strich noch das beste Ergebnis.Etwas ganz kurioses gibt es am Landgericht Hagen. Dort ist einer der Richter gleichzeitig Kfz-Meister! Er wollte sich auf einem Niveau mit den Sachverständigen unterhalten können, hat nebenbei die Meisterschule besucht und seinen Abschluß gemacht. Das ist konsequent.
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...wieso fortgeschrittenes Alter bei 2 Studiengaengen ? 20 Semester rechtzeitig angefangen und zuegig durchstudiert bedeutet mit ca. 30 zu arbeiten (wenn man einen Job bekommt). Spaet genug fuer die Rentenkasse (ach, zahlen die ueberhaupt was was ein ?) und vielleicht auch zu spaet um mit 55 wieder in den Ruhestand zu gehen. Bleiben aber immer noch 25 Jahre um auch schlecht zu Richten.Frank