Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
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- Registriert:So 27. Aug 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,ich habe einen gewerblichen Mietsvertag für einen kleinen Laden (bzw. meine Frau ist der Mieter). Der Mietsvertag wurde auf 3 Jahre abgeschlossen mit automatischer Verlängerung. Nach nun 1,5Jahren wollen wir den Laden schließen , da gesundheitliche Probleme vorhanden sind (Ebay - Shop und angegriffene wirbelsäule passen nicht ) und das Geschäft nicht weiter geführt werden kann . Wie kommt man aus so einem Vertrag sauber raus ? Ich habe irgendwie in Erinnerung, daß man z.B. 3 Nachmieter anbieten muß ? Gibt es sonst noch Möglichkeiten ?Gruß Willi
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- Registriert:Fr 7. Sep 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
Hallo Willi,diese 3-Nachmieter-Regelung gibt es nicht. Ein klassischer Rechtsirrtum der durch die Gegend geistert.Deine Chance: Es muss ein so genanntes "berechtigtes Interesse" an der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages dargelegt werden können. Der Verbleib muss eine gewisse Härte für euch darstellen. Schwere Krankheit, Familienzuwachs oder Ähnliches. Wenn dieses berechtigte Interesse besteht (kann ich nicht beurteilen wie es in deinem Fall aussieht) reicht es, wenn du einen Nachmieter stellst. So sieht es zumindest bei privaten Mietverträgen aus, ob es im gewerblichen Raum Unterschiede gibt, kann ich nicht sagen (soweit sind wir im Studium noch nicht )Liebe GrüßeJan
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Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
Hallo Willi,es gibt noch Möglichkeiten, nimm den Mietvertrag und begebe Dich zu einem Juristen Deines Vertrauens.Alles andere wäre hier möchtegernjuristische Kaffeesatzleserei.Deinen Mietvertrag kann nur ein Jurist beurteilen, genauso wie die weiteren Möglichkeiten und Maßnahmen. Glaube mir ich weiss wovon ich rede, denn ich kenne Mieter- und Vermieterseite nach jeweiliger Nutzung nur zu genau.Gerade bin ich meinen letzten gewerblichen Mieter losgeworden und nicht traurig darum, nachdem ich in einem anderen Fall durch Offenbahrungseidabgabe derbe draufzahlen durfte.Meinen letzten Prozess gegen einen Mieter habe ich mit einem hervorragenden vorletzten Platz abgeschlossen und der Mieter durfte sich laut Richter rühmen den begehrten zweiten Platz in der Wertung zu belegen .Gönne Deinem Juristen ein paar Euro und sei auf der sicheren Seite.Ich fahre(ohne Kaffeesatzleserei)freundlich grüssender ka
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Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
Hi Willi,hast Du denn mit Deinem Vermieter schon mal gesprochen ? Was sagt der denn dazu ? Evtl. ist der ja gnädig und läßt sich auf eine vorzeitige Kündigung ein, wenn er ein bißchen Vorlauf hat. Es nützt ihm ja auch nicht viel auf Vertragserfüllung zu bestehen wenn Du nicht zahlen könntest aber kommt immer darauf an wie einsichtig der ist.GrüßeTom
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Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
Zitat:Original erstellt von er ka am/um 13.09.07 09:13:49Hallo Willi,... nimm den Mietvertrag und begebe Dich zu einem Juristen Deines Vertrauens.Ich fahre(ohne Kaffeesatzleserei)freundlich grüssender kazumindest telef. abfragen,ob dies so noch gilt:(ändert sich ja öfters etwas im Mietrecht)Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag 6 MONATE Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a Abs. 2 BGB.Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.Es kann also spätestens am dritten Werktaga) des Oktober zum 31. März,b) des Januar zum 30.Juni,c) des April zum 30.September,d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werdenGrußBJ43Beitrag geändert:13.09.07 12:17:20
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Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 13.09.07 12:08:15Zitat:Original erstellt von er ka am/um 13.09.07 09:13:49Hallo Willi,... nimm den Mietvertrag und begebe Dich zu einem Juristen Deines Vertrauens.Ich fahre(ohne Kaffeesatzleserei)freundlich grüssender kazumindest telef. abfragen,ob dies so noch gilt:(ändert sich ja öfters etwas im Mietrecht)Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag 6 MONATE Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a Abs. 2 BGB.Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.Es kann also spätestens am dritten Werktaga) des Oktober zum 31. März,b) des Januar zum 30.Juni,c) des April zum 30.September,d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werdenGrußBJ43Beitrag geändert:13.09.07 12:17:20noch dies:Jede IHK ( Industrie- und Handelskammer )sollte dazu rechtsverbindlich Auskunft geben können,wende dich erstmal an diese
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Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
HalloDanke für die Anregungen.Mit dem Vermieter (der Vermieterin) habe ich noch nicht geredet, möchte dafür vorbereitet sein . Ist auf jeden Fall eine ganz schlaue, hatte z.B. im Mietsvertrag schon mal vorgegeben, daß wir selber bei Einzug renovieren und bei Auszug der Laden renoviert übergeben wird . War ein netter Versuch , der aber gescheitert ist. Wir wollten damals beide einen Vetrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren haben, da Sie schon so schlau gewesen wäre , nach 6 Monaten eine Mietserhöhing zu verlangen. Sie war auch ursprünglich so frei die Miete incl. MwSt anzubieten, aber gar keine MwSt. auszuweisen. Geht das überhaupt bei gewerblicher Vermietung ?Nun ja, letztendlich macht der Laden kein Sinn , da dies eine Verkaufagentur ist und da sollte man schon in der Lage sein die verkaufte Ware zu verpacken usw. , also heben und tragen. Leider spielt die Wirbelsäule meiner Frau nicht mehr mit und ich habe einen VollzeitJob. Mitarbeiter lohnt sich nicht, da der Laden eh nur 3 Stunden am Tag geöffnet hat .
- oldsbastel
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Mietsvertrag gewerblich , wer kennt sich aus ?
Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 13.09.07 12:08:15[quote]Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag 6 MONATE Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a Abs. 2 BGB.Aber nur, wenn nicht von vornherein etwas anderes vereinbart wurde, was hier der Fall ist.Beitrag geändert:13.09.07 13:59:19