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Wareneinfuhr aus dem EU Ausland, wie ist das mit der MWST ?
Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 17:22
von Old Cadillac
Hi Leute,habe neulich was in Holland bestellt. Die angegebenen Preise waren alle ohne Umsatzsteuer. Berechnet hat man dann 19%. Gelten in Holland auch zufällig 19% oder muß man, wenn man was ins EU Ausland exportiert die Umsatzsteuer des jeweiligen Empfängerlandes berechnen ? Kann mich da mal evtl. jemand aufklären ?GrüßeTom
Wareneinfuhr aus dem EU Ausland, wie ist das mit der MWST ?
Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 17:31
von arondeman
Stark vereinfacht augedrückt:Wenn du PRIVATMANN bist, musst du die MwSt. des HERKUNFTSLANDES berappen - genau so wie ein Privatmann in dem betreffenden EU-Land.Wenn du GESCHÄFTSMANN mit Vorsteuerabzugsberechtigung bist und die Waren geschäftlich verwendest, kannst du die MwSt. des EU-Herkunftslandes zurückfordern. Das genaue Procedere weiß ich nicht, da hat sich im Laufe der Jahre hie und da was geändert.Wg. weiteren Details: Steuerrechtler an die Front!
Wareneinfuhr aus dem EU Ausland, wie ist das mit der MWST ?
Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 19:03
von Sierra
Hallo Tom, bin kein Steuerrechtler aber Geschäftsmann. Du kriegst eine UST-ID vom Bundesamt für Finanzen in SLS.Wenn sie nicht wieder was geändert haben. Sobald Du die angibst, wenn Du was geschäftlich im EU-Ausland kaufst, bekommst Du die Waren steuerfrei geliefert. Da Du VSt-abzugsberechtigt bist, muß der Wert irgendwo in der USt-Voranmeldung auftauchen, wird aber gleich wieder abgezogen. Ein Nullsummenspiel. Mit der Steuer für Privat bin ich mir nicht sicher. Ich meine, davon gehört zu haben, daß der Lieferant die UST des Empfängerlandes berechnen muß, wenn er dorthin liefert. (Erwerbsbesteuerung???). Geschieht die Lieferung im EU-Ausland (also, wenn Du dort abholst) zahlst Du den lokalen Steuersatz. GrußMichael
Wareneinfuhr aus dem EU Ausland, wie ist das mit der MWST ?
Verfasst: Fr 17. Aug 2007, 19:55
von elcoupe
Hallo Tom,für Lieferungen ins EU-Ausland an Privatpersonen, also die ohne UID ist der Lieferant bis zur Erreichung der Lieferschwelle den lokalen Finanzbehörden gegenüber Steuerpflichtig. Erreicht der Wert aller seiner Lieferungen in ein Eu-Land innerhalb eines Jahres die sogenannte Lieferschwelle (in NL glaub ich 100.000 Taler) wird er mit den übersteigenden Lieferungen Umsatzsteuerpflichtig gegenüber den Finanzbehörden des belieferten Landes. Als Steuersatz gilt jedesmal der im jeweiligen Land, in dem die freundlichen Damen und Herren des FA sitzen. In Deinem Holländischen Fall ist es ziemlich egal ob der Lieferant die Schwelle überschritten hat, die "omzetbelasting" liegt dort auch bei 19%. Im Ergebnis also wurscht, ist nur die Frage wer die 19 bekommt.Schöne Grüße Wodi
Wareneinfuhr aus dem EU Ausland, wie ist das mit der MWST ?
Verfasst: Mo 20. Aug 2007, 09:52
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 17.08.07 19:03:06Hallo Tom, bin kein Steuerrechtler aber Geschäftsmann. Du kriegst eine UST-ID vom Bundesamt für Finanzen in SLS.Wenn sie nicht wieder was geändert haben. Sobald Du die angibst, wenn Du was geschäftlich im EU-Ausland kaufst, bekommst Du die Waren steuerfrei geliefert. Das ist immer noch so. Auf internationalen Rechnungen (B2B) wird keine Verbrechersteuer ausgewiesen bzw. in Abzug gebracht.
Wareneinfuhr aus dem EU Ausland, wie ist das mit der MWST ?
Verfasst: Di 21. Aug 2007, 07:38
von Old Cadillac
Hi Leute,danke für die Infos und Aufklärung.In der Tat, bei Waren aus dem Ausland für die Firma wird keine MWST berechnet und ausgewiesen auf den Rechnungen. Das habe ich ja bei mir schon gesehen.In diesem Falle war es aber ein Privatkauf. GrüßeTom