Wie ist hier die Rechtslage ?
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hi Leute,jemand hat bei mir einen Esstisch ( Eiche, Gestell massiv, Gestelltisch also keine 4 Beine ) gekauft, den ich schon länger in der Ausstellung hatte. Er hat dazu unseren Anhänger bekommen und ich habe mit ihm den Tisch verladen.5 min später zu Hause angekommen, sei ein Bein abgebrochen. Er wäre auch sehr vorsichtig gefahren aber das Bein ab. Im Vorfeld war davon absolut nichts zu merken. Keinerlei wackeln und ich kenne den Tisch schon etwas länger. Meines Erachtens nach, haben die das Ding beim Ausladen fallen lassen. Bei so einem schweren Tisch können da schon 30 cm ausreichen.Nun die Kernfrage : Wer muss ggf. einen Gutachter bestellen und zunächst bezahlen ? Auf Eure Meinung gespannt istTom
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Wie ist hier die Rechtslage ?
Hallo Tom,meine Meinung, hast Du nichts mit am Hut.Bei Selbstabholung, Eigentransport usw. endet Deine Haftpflicht an der Schwelle Deines Geschäftes.Ob Du ihm dafür einen Anhänger oder eine Sackkarre geliehen hast spielt dabei keine Rolle.Persönliches Pech des Käufers.Ich fahre(meine Meinung)freundlich grüssender ka
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Wie ist hier die Rechtslage ?
Hallo er ka,tja, die stehen aber auf dem Standpunkt, das aufgrund eines Mangels ( schlechtes Holz oder was weiß ich ) der Schaden passiert ist. Daher wird das ja ggf. ein Gutachter klären. Ich habe ja schon angeboten, entweder das Gestell kostenlos in unserer Werkstatt instand zusetzen oder ein neues Gestell zum Selbstkostenpreis EUR 70,-. Sie will sich mit ihrem Mann beratschlagen und am Montag einen Anwalt fragen.Kleiner Erpressungsversuch : Ich werde sonst es allen Bekannten und Verwandten erzählen was das hier... etc. Darauf stehe ich besonders.GrüßeTom
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Gefahrenübergang hat m.A. nach mit Loslassen des Teils beim Aufladen auf den Hänger stattgefunden. Ab da - Risiko beim Käufer.Ich würde heute noch, mit Kamera bewaffnet, unangemeldet dort hinfahren und den Schaden für eine "unverbindliche Versicherungsanfrage" ablichten. So zeigt man Willen und Bereitschaft, sich die Sache anzuschauen. Wer weiß, ob das Bein wirklich ab ist, oder nur der Kaufpreis gedrückt werden soll..... Ausserdem kann man so einen evtl. "Fallschaden" dokumentieren... Den Erpressungsversuch würde ich gar nicht erst kommentieren vor Ort.Chris.Beitrag geändert:13.07.07 15:09:54
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Hi Chris,das Bein ist ab... soweit stimmt die Geschichte.GrüßeTom
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Hi Tom, unangemeldet mit Kamera auftauchen halte ich auch für eine gute Idee. Mit dem Gefahrübergang seh ich das aber auch so wie Ronald. GrußMichael
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Auch wenn das Bein schon ab ist. Einen frischen Bruch kann man an der Farbe des Holzes doch sicherlich sehr gut erkennen. Und die passende Eindellung am Tischbein, wo es aufgeschlagen ist.Ansonsten - mein persönlicher Rat - zurücknehmen und vergessen. Nicht nutzlos die Anwälte reich machen. Bringt nichts in unserem Lande.
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@ Frank : Unserer Meinung nach ist der Bruch eindeutig frisch, das Holz hell. Eine Eindellung muß es nicht unbedingt geben. Das Holz ist so hart und wenn es platt auf glatten Untergrund aufschlägt, gibt es keine Delle. Nö, ich sehe nicht ein, warum ich dauernd für den Mist den andere verbocken gerade stehen soll. Das nimmt nämlich so langsam überhand. Neulich ruft mich jemand an, er habe nun nach einem Jahr seine Stuhlkissen versaut. Ich habe ihm gesagt, er könne die mit dem Schaumstoff zusammen waschen. Er will drei neue haben. Umsonst. Ja, sicher... ich wollte die Kissen dann mal sehen, eines soll sich auch aufrippeln. Ja, ok.. das ist eine Reklamation. Ich habe keine der Kissen je zu Gesicht bekommen.Wenn ich jedesmal nachgeben würde, wenn wieder einer angedackelt kommt, es ist schon kaputt gewesen obwohl erwiesenermaßen dem nicht so war, kann ich bald einpacken. Hier wäre es auch wieder der Gewinn an dem Tisch wenn ich nachgeben sollte. Ist ja egal ob die Leute das Gestell umsonst bekommen oder ich das Gestell kaufe um den Tisch zu verkaufen.Wenn jemand sagt : Ich habe da Mist gebaut, was kann man da machen. Da bin ich der Letzte der da nicht mit sich reden läßt aber nicht auf diese Tour.Geht doch auch anders rum die nehmen meine Vorschlage an und fertig. Irgendwo hat die Gutmütigkeit doch mal ein Ende.Danke für die vielen Ratschläge aber der Entscheidende mit dem Gutachter war noch nicht dabei.GrüßeTomBeitrag geändert:13.07.07 17:18:27
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Gut, ist auch eine Einstellung, die zu akzeptieren ist.Mit den Gutachtern ist das nicht so einfach. Das habe ich auch schon durch. Habe einen sogenannten staatlich vereidigten für eine Sache herangezogen. Das Gutachten sah auch gut aus und entsprach den Tatsachen. Nur vor Gericht hat es nichts genutzt, weil die es dort als "Parteiengutachten" werten. Und damit wertlos ist. Das Gericht hat dann einen Gutachter bestellt, der das gleiche Ergebnis wie meiner ablieferte. Allerdings hat die Aktion vom Gericht ganze acht(!) Monate gedauert. Solange standen alle Räder still. Nichts durfte verändert oder weitergebaut bzw. repariert werden.Das wollte ich mit meinem vorigen Post ausdrücken.Wünsche Dir viel Erfolg.
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Hallo Frank,nun, das wäre mir in diesem Falle erst mal wurscht gewesen, das Geld habe ich ja. Blöd bloß, wenn man verlieren würde.Allerdings ist die Sache vom Tisch, ich hatte keine Lust mir wegen den paar Piepen mein WE zu versauen. Ich konzentriere mich jetzt lieber auf das Big Bumper Meet, meine Aufgabe als Ölscheich und gut ist.Die bekommen ein neues Gestell ( er spricht spar immer noch von neuem Tisch was ab Blödsinn ist, da die Tischplatte mit Muttern aufgeschraubt wird, ist also in dem Sinne keinen Einheit die unbedingt zusammen gehört da das Gestell auch bei anderen Modellen verwendet wird.Aber das kaputte Bein werde ich einem Kollegen zeigen, der ist vereidigte Sachverständiger und sollte die Möglichkeit tatsächlich in Betracht kommen, werde ich mich bei den Leuten in aller Form entschuldigen.GrüßeTom