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rechtliche Frage PayPal
Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 07:50
von PeterHerzog
Paypal wird jetzt eine offizielle Bank in Luxemburg und hat mir sein übliches BlaBlaBla zukommen lassen.Da ist mir ein besonderer Passus aufgefallen:Zitat:1.6 An Sie gerichtete Mitteilungen. PayPal sendet Ihnen Mitteilungen durch E-Mail an die in Ihrem Account aufgeführte E-Mail-Adresse oder durch Veröffentlichung auf der/den Website(s) von PayPal oder durch Postsendung an die in Ihrem Account aufgeführte Postanschrift. Eine solche Mitteilung gilt als zugegangen innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung auf der/den PayPal-Website(s) oder nach Absendung einer an Sie gerichteten E-Mail, es sei denn, wir erhalten eine Benachrichtigung über die nicht erfolgte Zustellung dieser E-Mail. Erfolgt die Versendung der an Sie gerichteten Mitteilung per Post, so gilt diese nach Ablauf von drei Werktagen ab Versand als zugegangen. Wenn das rechtlich ist, dann schick ich in Zukunft eine Abmeldung eines Abbos oder sowas ähnliches auch einfach weg und sehe es als "zugegangen" wenn 3 Tage abgelaufen sind.Kann das rechtlich korrekt sein?Damit jetzt ein rechtlich Wissender alles Lesen kann... Hier der Rest des Abschnitts 1.6Zitat:Sie können einen Ausdruck sämtlicher nach gesetzlichen Anforderungen offen zu legender Informationen verlangen und Ihre Zustimmung zum Erhalt solcher Informationen auf elektronischem Wege kündigen, indem Sie in der in untenstehender Ziffer 1.7 beschriebenen Weise mit PayPal Kontakt aufnehmen. PayPal kann Ihnen für die Überlassung eines Ausdrucks von Informationen eine Gebühr für die Anforderung von Unterlagen gemäß Ziffer 8 berechnen. PayPal behält sich vor, Ihr PayPal-Konto zu schließen, sofern Sie Ihre Zustimmung zum Erhalt elektronischer Korrespondenz widerrufen.
rechtliche Frage PayPal
Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 07:53
von PeterHerzog
Ach ja. Noch gleich eine WarnungEs gibt bereits einen Trittbrettfahrer, in dem geschrieben wird, dass PayPal als Bank das ETan Verfahren einführt und man nun ein Programm installieren soll, damit die ETan bekommen kann.Finger weg von der EXE !!!
rechtliche Frage PayPal
Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 09:39
von RA-Wilke
Klingt kurios aber diese sog. Zugangsvermutung ist rechtlich zulässig und auch üblich. So gilt zum Beispiel ein Verwaltungsakt (z.B. ein behördlicher Bescheid) bei Absendung per normaler Post nach 3 Tagen automatisch als zugegangen. Du kannst aber diese Zugangsvermutung widerlegen, indem du beweist, daß dein Briefkasten genau in dieser Zeit gebrannt hat, in eurer Straße die komplette Post gestohlen wurde oder - im Falle von PayPal - dein Computer eine Funktionsstörung hatte und keine emails empfangen konnte.
rechtliche Frage PayPal
Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 09:46
von PeterHerzog
Merci.War mir neu. Heißt das dann, dass ich durchaus an ein Amt etwas senden darf, ohne Einschreiben und dann es nach 3 Tagen als angekommen gilt?Vermutlich ist man als kleiner Mann wieder nicht so abgesichert, wenn es denn wirklich nicht ankommt, bzw. das Finanzamt nun behauptet es nie bekommen zu haben...Wie soll ich es denn ohne Einschreiben beweisen? PayPal kanns ohne Einschreiber ja auch nicht beweisen, dass es abgesendet wurde...
rechtliche Frage PayPal
Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 12:40
von Brummi
Hallo Peter,Du vergleichst 2 völlig verschiedene Sachen miteinander.Auf der einen Seite ist die Paypal-Bank, die seinem Kunden ihre Geschäftsbedingungen aufzwingen möchte und die der Kunde dann eventuell mit seiner Unterschrift akzeptiert.Ob diese Klausel vor Gericht Bestand hat oder eventuell als nichtig erklärt wird, wird sich erst klären, wenn 2 Streithanseln aufeinander treffen. Wie heisst das so schön: Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.In dem Abo-Fall hat der Kunde einen Vertrag unterschrieben, in dem wahrscheinlich steht: Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief. Dann wird die Kündigung auch nur durch eingeschriebenen Brief wirksam, dann geht es nicht per Email oder Fax.Ein halbwegs seriöses Unternehmen wird zwar auch ein Fax akzeptieren, aber im Falle eines Rechtsstreites würde der Kunde das Nachsehen haben.Viele GrüßeHarald