"neues Onlinerecht" und Namensangabe?
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von einem anderen forum wurde ich kürzlich per email aufgefordert, daß ich "wegen des neuen Online-Rechts" meinen vollen Namen und meinen Wohnort in meinem (öffentlich von jedem einsehbaren!) Profil angeben müsse. Da ich bis jetzt von keinem anderen deutschen Forenbetreiber zu soetwas aufgerufen wurde, frage ich micht, was es damit auf sich hat und ob diese Forderung so überhaupt durchsetzbar ist.
- Sierra
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"neues Onlinerecht" und Namensangabe?
Mir ist davon nichts bekannt. Neu ist, daß auch die Betreiber von Foren, Blogs etc. ihr Impressum vollständig haben müssen. GrußMichael
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"neues Onlinerecht" und Namensangabe?
Lasst euch nicht verunsichern.Dass der Betreiber einer öffentlichen Webseite, bzw. eines Forums sein Impressum komplett haben muss, dass ist wahr.Aber dass ein User seine kompletten Daten offenlegen muss, dass stimmt nicht.Soll heißen... Der Betreiber einer Webseite ist drann, wenn ein User Quatsch macht. Als Beispiel: Verbreitung von Links auf "einschlägige" Seiten usw.. Jetzt kann es sein, dass ein Betreiber der Webseite die Daten des User haben will um sozusagen den wahren Schuldigen zu schnappen. Und der Betreiber ist so wie der Gastwirt einer Kneipe. Das Hausrecht des Forumsbetreibers gibt ihm das Recht zu sagen "Hier kommste nur rein, wenn Du deinen Ausweis zeigst" Gang und gäbe bei Discos, wegen Jugendschutz usw. Aber das heißt noch lange nicht dass man die Daten rausrücken muss. Kann aber sein, dass der Kneipenwirt dann sagt "du kommst da nid rein"
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"neues Onlinerecht" und Namensangabe?
danke für die Aufklärung; gerade die Verwendung des Begriffes "neues Online-Recht" (heißt das nicht eigentlich Teledienstgesetz?!) war in diesem Zusammenhang sehr irreführend.Mal sehen, was in unserer Informationsgesellschaft als nächstes kommt - selbst ein Handy zu kaufen erfordert mittlerweile mehr Papierkram und mehr Unterschriften als ein Autokauf!