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Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 15:36
von oldsbastel
Kann ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH, der gleichzeitig (alleiniger) Mehrheitsgesellschafter dieser GmbH ist, streiken, wenn er vorher in die Gewerkschaft eingetreten ist? Und vor allen Dingen: erhält er dann bei einem Streik Streikgeld von der Gewerkschaft? Selbstverständlich muss der Geschäftsführer dann vorher mit sich die notwendigen Gehaltsverhandlungen führen, die Friedenspflicht waren und mit sich selbst eine Urabstimmung durchführen. Aber das sind ja nur Formalien ...Beitrag geändert:02.02.07 14:43:55
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 15:46
von Rene E
Kann ich mich als Betreiber einer Ich-AG mit einer Currywurt-Pommes und einer Flasche Bier in den Park setzen und das als "Geschäftsessen" von der Steuer absetzen?
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 16:09
von oldsbastel
Bei ordentlicher Rechnung schon.
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 16:22
von BJ43
Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 02.02.07 14:36:10Kann ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH, der gleichzeitig (alleiniger) Mehrheitsgesellschafter dieser GmbH ist, streiken, .....Beitrag geändert:02.02.07 14:43:55müsste die Gewerkschaft, diesen Herrn erstmal zum Streik aufrufen und diesen, nachdem das ganze Prozedere, das dazu gehört, "abgearbeitet" ist, mit `ner Fahne (nicht von Flasch Bier),vor`s "Werktor" schicken
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 16:25
von Rene E
Laß dich aber nicht erwischen, wenn du als Streikender mit Firmengeld in den Puff gehst und danach wieder anfängst zu arbeiten. Sonst geht es dir wie Hartz
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 16:26
von oldsbastel
Die "Fahne vor dem Werkstor" sollte nicht das Problem sein. Bleibt der Streikaufruf der Gewerkschaft. Ansonsten kann der Geschäftsführer ja durchaus arbeiten gehen. Er wäre dann halt ein Streikbrecher.Beitrag geändert:02.02.07 15:31:59
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 16:49
von BJ43
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 02.02.07 15:25:39... Sonst geht es dir wie Hartz Das Urteil gegen Hartz war doch `ne Farce,schon als "Herr" Hartz zum Gerichtstermin erschien,wusste er, wie das Urteil lautet.In USA wäre er für Jahre hinter Gittern verschwunden !!GrußBJ43Beitrag geändert:02.02.07 15:51:28
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 16:50
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 02.02.07 15:49:00 Das Urteil gegen Hartz war doch `ne Farce,Das war ja nicht die Frage. Die Frage war, wie man an die Gewerkschaftskohle kommt.
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 17:06
von er ka
Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 02.02.07 14:36:10Kann ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH, der gleichzeitig (alleiniger) Mehrheitsgesellschafter dieser GmbH ist, streiken, wenn er vorher in die Gewerkschaft eingetreten ist? Und vor allen Dingen: erhält er dann bei einem Streik Streikgeld von der Gewerkschaft? Selbstverständlich muss der Geschäftsführer dann vorher mit sich die notwendigen Gehaltsverhandlungen führen, die Friedenspflicht waren und mit sich selbst eine Urabstimmung durchführen. Aber das sind ja nur Formalien ...Beitrag geändert:02.02.07 14:43:55Burkhard.....Burkhard......bist Du jetzt Schizophren?Selbst wenn nicht, was ich nicht glaube in diesem Fall, kommst Du deshalb nicht an Gewerkschaftskohle, die verprassen die schon selber.Ich lebe in der von Dir geschilderten Anstellungskonstellation schon seit ca. 15 Jahren, habe jede Gehaltsverhandlung mit mir bisher gewonnen, so oder so, darf mit meiner Genehmigung mit den Firmenwagen fahren wann und wohin ich möchte, darf ebenfalls mit meiner Genehmigung meine Oltimer in meine Hallen stellen und dort dran arbeiten, ja, ich darf sogar auf Firmenkosten tanken wenn ich es mir selbst erlaube , aber mich selbst bestreiken?So ein Gedanke ist mir noch nie gekommen und deshalb würde ich auch nicht in eine Gewerkschaft eintreten. Wäre mir auch die Zeit zu schade für, ich kann ein zäher Verhandlungspartner sein und in einem Gewerkschaftsfall möchte ich als Angestellter mit mir als Arbeitgeber nichts zu tun haben . Umgekehrt erst recht nicht .Ich fahre(Ideen haben manche Leute)freundlich grüssender ka
Eine etwas schwierige Frage.
Verfasst: Fr 2. Feb 2007, 17:19
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von er ka am/um 02.02.07 16:06:45Ich lebe in der von Dir geschilderten Anstellungskonstellation schon seit ca. 15 Jahren, habe jede Gehaltsverhandlung mit mir bisher gewonnen, ...Da sähe hier anders aus! Ich bin quasi ein Knippsack, ein Ausbeuter, der mir nix zahlen will! Was bleibt also außer streiken? Beitrag geändert:02.02.07 16:21:59