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Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Do 25. Jan 2007, 18:41
von Old Cadillac
Hi Leute,ein Freund von mir ist als Gläubiger in ein Insolvensverfahren verwickelt, d.h. Insolvenzantrag wurde gestellt. Innerhalb des ganze Krams stieß er auf diesen Absatz : AufrechnungsverzichtHiermit wird unwiderruflich darauf verzichtet, künftig eingehende Zahlungen mit bereits bestehenden Forderungen gegen die XYZ zu verrechnen und/oder diesbezüglich Zurückhaltungs- oder sonstige Rechte geltend zu machen.Gleiches gilt bei sonstigen künftigen Leistungen der Firma XYZ.Irgendwie blicke ich da nicht durch. Was bedeutet das genau, kann mir das jemand aufdröseln ?GrüßeTom
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Do 25. Jan 2007, 23:27
von ChevysMaster85
Mesch Tom, so schlimm die Lage.....
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Do 25. Jan 2007, 23:29
von Old Cadillac
Schlimmer ! Ne, er hat mich gefragt, was das nun wohl bedeuten soll aber konnte ich ihm auch nicht wirklich helfen.TomBeitrag geändert:25.01.07 22:33:02
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Do 25. Jan 2007, 23:43
von BJ43
www.recht.com/documents/BGHR Zivilsachen/BGB_2F770_2F2_2FRechtsausubung, unzulassige_1.aspBeitrag geändert:25.01.07 22:47:59
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 09:25
von oldsbastel
Er darf die Zahlungen, die er an XYZ zu leisten hat nicht mit den offenen Rechnungen verrechnen, die XYZ noch nicht an ihn bezahlt hat.
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 10:10
von Old Cadillac
@ BJ 43 : OK, sehe ich mir noch an.@ Olds : OK, das macht einen Sinn. Kann ich nachvollziehen. War bloß etwas verwirrt weil er in diesem Falle sicher keine Rechnungen von XYZ bekommen würde, da er mit den Produkten von YXZ gar nichts anfangen kann. Demnach ist es ein allgemeingültiger Satz für alle Gläubiger.Danke EuchGrüßeTom
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 10:36
von RA-Wilke
Hoffentlich steht er mit seinen Forderungen nicht auf Tabellenplatz 387...
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 11:06
von Privra
Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 26.01.07 09:36:29Hoffentlich steht er mit seinen Forderungen nicht auf Tabellenplatz 387...??? Das ist doch egal, da die Gläubiger nach Quote befriedigt werden, wenn überhaupt noch was zu verteilen ist. Besser wären doch Absonderungsrechte wie Eigentumsvorbehalt, Sicherung an Immobilien etc.Tom, Deine Frage kann nicht genau beantwortet werden, da der Verfahrensstand nicht ersichtlich ist bzw. Infos fehlen. Es könnte die allgemeine Belehrung nach § 96 InsO sein (Verrechnungsverbot nach Eröffnung der Insolvenz).Möglich wäre auch, dass es sich um einen Vergleichsvorschlag des Inso-Verwalters handelt, in dem den Gläubigern bestimmte Bedingungen vorgeschlagen werden (z.B. Ratenzahlungen und teilverzichte) und zur Absicherung, dass die Regelung funktioniert, eben Verrechnungsverbote enthalten sind.Schlußendlich könnte es auch die Fortführung im Insolvenzverfahren sein. Stell Dir vor, die Firma hat noch Aufträge, es kann noch Geld reinkommen. Dazu muss/will sie aber Material beziehen und bedient sich der bisherigen Lieferanten. Dann werden diese bevorzugt für diese Lieferungen aus der Insolvenzmasse bezahlt. Damit ein solcher Lieferant dann nicht auf Altforderungen verrechnet, wäre ein Verrechnungsverbot ebenfalls sinnvoll.Es sind noch andere Konstellationen denkbar.Jens
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 12:18
von BJ43
Zitat:Original erstellt von Privra am/um 26.01.07 10:06:13[quote]Original erstellt von RA-Wilke am/um 26.01.07 09:36:29Hoffentlich steht er mit seinen Forderungen nicht auf Tabellenplatz 387...??? Das ist doch egal, da die Gläubiger nach Quote befriedigt werden, wenn überhaupt noch was zu verteilen Jens[/quote]Hallo,gibt es nicht doch Unterschiede in der Rangfolge ?Was ist mit nachrangigen Forderungen?Sehr oft sieht die Situation doch so aus, dass zwar die Banken teilweise ihre Forderungen erfüllt bekommen, die"Kleinen " aber leer ausgehen.GrußBJ43
Was beudeutet das bei einem Insolvenzverfahren ?
Verfasst: Fr 26. Jan 2007, 12:34
von Hurvinek
Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 26.01.07 08:25:02Er darf die Zahlungen, die er an XYZ zu leisten hat nicht mit den offenen Rechnungen verrechnen, die XYZ noch nicht an ihn bezahlt hat.Verstehe ich das richtig?A schuldet B 1'000 Euro. B hingegen schuldet A noch 5'000 Euro.B stellt Insolvenzantrag.Jetzt darf A also die 1'000 Euro nicht verrechnen und Anspruch auf die verbleibenden 4'000 erheben, sondern muss die 1'000 zahlen. Von diesen 1'000 Euro werden die höherrangigen Forderungen bedient. Dabei kann es dann sein, dass er die ihm zustehenden 5'000 nie bekommt, weil für ihn als nachrangigem Gläubiger nichts mehr übrigbleibt.Ist das so richtig dargestellt?