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Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Mi 24. Jan 2007, 14:21
von eddie
Hi!Eine Freundin von mir fiel heute aus allen Wolken und ist nun total am Boden zerstört.Folgendes hat sie mir berichtet:Sie hat nach massiven Halswirbelproblemen in ihrem alten Beruf eine Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation bewilligt bekommen, deren Kosten das Arbeitsamt voll übernahm.Diese Umschulung hat sie nach vorgezogener Prüfung, also in 1,5 statt 2 Jahren erfolgreich beendet und das Ergebnis auch seit 1 Woche vorliegen.Da sie aber nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden konnte und kein anderer Job in Aussicht war, hat sie sich jetzt auf dem Arbeitsamt, Entschuldigung: Arbeitsagentur, gemeldet und bekam sogleich die Anträge für Hartz IV überreicht.Auf Rückfrage, warum dies so sei, konnte ihr dies wohl niemand erklären es hieß nur "das ist halt so".Ist es wirklich so?Das Mädel ist ganz verzweifelt und möchte nun von jemanden mit Ahnung wissen, ob nach einer Umschulung wirklich direkt Hartz IV folgt, auch bei einer verkürzten Umschulung. Ach ja: vorher hatte sie 7 Jahre lang in ihrem alten Beruf gearbeitet.Dank euch schonmal!GrußRainer
Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Mi 24. Jan 2007, 15:32
von Old Cadillac
Hallo Rainer,es ist denkbar, daß sie tatsächlich nur ALG II bekommt denn für ALG 1 gilt dies : ......GrundsatzDie Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.......Aber : .....Verlängerung der RahmenfristDie Rahmenfrist von zwei Jahren verlängert sich um Zeiten, in denen von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen worden ist, längstens auf fünf Jahre.Die Verlängerung der Rahmenfrist bewirkt, dass weiter zurückliegende Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden können......Mit "das ist halt so" würde ich mich nicht abspeisen lassen. Man soll der Deern mal gefälligst erklären warum sie keinen Anspruch auf ALG hat.Bis zu welchem Zeitpunkt VOR der Umschulung hat sie denn noch gearbeitet ? Hat sie davor bereits Leistungen bezogen ?Auf der anderen Seite glaube ich nicht, daß man willkürlich ihr den ALG 2 Antrag in die Hand gedrückt hat denn : ALG 1 sind Versicherungsgelder und ALG 2 sind Steuergelder. Kann ja also nicht im Sinne ein, leichtfertig irgendwas auszuhändigen, oder doch ?GrüßeTom
Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Mi 24. Jan 2007, 15:45
von PeterHerzog
Meine Freundin hat sich vonDieter Kerschkamp den Titel:Besser leben mit der Hartz IV-FalleWie man seine Rechte aus "Hartz-IV" durchsetzt!geholtISBN-10: 3811819062ISBN-13: 97838118190617,95 beim ..eltbi.. VerlagDa fand sie sehr interessante Sachen. Als Beispiel:Zahnersatz komplett, wird zu 50% vom Arbeitsamt und 50% vom Vater Staat übernommen, damit der Hartz4-Bezieher mit Colgate-Lächeln einen neuen Arbeitsplatz bekommen kann.usw. usw.
Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Mi 24. Jan 2007, 18:07
von gagamohn
Hallo Rainer,du hast eine PMGrussBernd
Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Mi 24. Jan 2007, 19:17
von eddie
@Bernd:bei mir ist nichts angekommen.
Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Mi 24. Jan 2007, 19:40
von gagamohn
Dann nochmal.Rainer Du hast einePM
Umschulung - danach Hartz IV?
Verfasst: Do 25. Jan 2007, 00:24
von eddie
Hallo!So, ich habe das Mädel nochmal gesprochen. Sie hatte wohl noch mal ein Telefonat mit einem der Mitarbeiter, der ihr die Rechtmäßigkeit des ALG II-Antrags auch plausibel erläutert hat. Sie muß jetzt in den sauren Apfel beißen...@gagamohn:Da es mit der PM irgendwie nicht klappt, dann auf diesem Wegenochmal vielen Dank für dein Hilfsangebot!Grüße aus dem SaarlandRainerBeitrag geändert:24.01.07 23:27:06