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Sturmschäden: Teilkasko zahlt

Verfasst: Do 18. Jan 2007, 15:59
von RA-Wilke
Aus aktuellem Anlaß der Rechtstipp des heutigen Tages:Bei Sturmschäden zahlt ab Windstärke 8 die Teilkaskoversicherung, entsprechende Bestätigungen stellen die Wetterämter aus.