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Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 16:13
von Mario
Hallo Freunde,bei einem guten Freund von mir steht im Arbeitsvertrag, daß die Kündigungsfrist sich nach dem Tarifvertrag des Großhandels richtet.Er ging davon aus (ich im übrigen auch), daß dies 4 Wochen zum Monatsende sind. Nun hat die Personalabteilung die Kündigung abgelehnt, da die Kündigungsfrist 6 Wochen betrüge.Leider habe ich im Internet nichts darüber gefunden. Weiß jemand von Euch zufällig, wie es sich mit der Kündigungsfrist in diesem Falle verhält?Vielen Dank und Grüße,Mario
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 16:25
von mkiii
Die Personalabteilung sollte doch wohl eine Kopie des Tarifvertrages vorliegen haben und dem Mitarbeiter zumindest Einsicht gewähren?GrußNorbert
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 17:57
von Mario
Norbert, bestimmt! Mein Freund ist aber gerade krank und kann dort keine Einsicht nehmen, da er in die Zentrale fahren muß, die Filiale, bei der er beschäftigt ist, hat wohl keinen Tarifvertrag da (das hatte ich ihm ja auch ursprünglich geraten, sich dorthin zu wenden). Er hat Ende Dezember auf Ende Januar gekündigt, was jetzt von der Personalabteilung nicht akzeptiert wurde. Selbst wenn es bei den 6 Wochen bleibt, muß er dann nochmals kündigen oder verlängert sich die Frist automatisch und er kann nach Ablauf der Frist automatisch beim neuen Arbeitgeber anfangen?Viele Grüße,Mario
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 18:08
von Sapo-Peter
Hallo Mario,vielleicht hilft dir dieser Link ja schon weiter.Es ist wohl möglich, in Rahmen der Kündigung einvernehmlich eine auf einen Monat bzw. 4 Wochen verkürzte Frist zu vereinbaren.Viele Grüßehttp://
www.verdi-verlage.de/...TV_Grosshandel_97.pdf
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 18:18
von BJ43
Hallo Mario,mal angenommen dein Freund hat einen neuen unbefristeten Vertrag bei der neuen Firma und möchte dort zu einem bestimmten Termin anfangen.Was macht man da :Er muss nur bei seinem alten Arbeitgeber ohne Krankmeldung einfach länger fehlen, dann bekommt er ganz schnell seine fristlose Kündigung.Das Spiel klappt, glaub mir GrußBJ43Beitrag geändert:10.01.07 17:21:41
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 18:41
von Mario
@PeterDanke, genau das habe ich gesucht!@BJ43Kann mir sehr gut vortstellen, daß das funktioniert. Er möchte sich aber "würdig" von seinem alten Arbeitgeber trennen Viele Grüße und besten Dank,Mario
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 19:16
von Th. Dinter
Hallo,ohne jetzt den speziellen Fall zu kennen, ist es in einigen Tarifverträgen so geregelt, daß sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebsangehörigkeit verlängert.grußthomas
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 19:20
von BJ43
Hallo Mario,mein Vorschlag war ja nur als Notnagel gedacht,falls..... GrußBJ43Notnagel :Ein Eisennagel, der sogenannte Notnagel, war dazu vorgesehen, dass man sich daran mit einer Leine von einem Tür- oder Fensterstock noch nach außen abseilen konnte, wenn ein innenseitiger Rückzug nicht mehr möglich war.Beitrag geändert:10.01.07 18:25:07
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Mi 10. Jan 2007, 20:16
von Mario
@BJ43Weiß ich doch, wie Du's gemeint hast @ThomasEr ist nur 1,5 Jahre dort gewesen, kann also auf die "normale" Kündigungsfrist zurückgreifen.Viele Grüße,Mario
Kündigungsfrist für Angestellten im Großhandel
Verfasst: Do 11. Jan 2007, 12:00
von Privra
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen gültigen Tarifvertrag am Ort der Leistungserfüllung des Vertrages (also in der Filiale) vorzuhalten.Von dem Notnagel rate ich ab, da der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche bei vertragswidrigem Verhalten hat. Hier z.B.:Einsatz eines (teureren) Zeitarbeitsmitarbeiters und Geltendmachung der Differenz zum Lohn des Mitarbeiters.Jens