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Abmahnanwälte, was können die bewirken ?

Verfasst: Mi 27. Dez 2006, 11:49
von Old Cadillac
Hi Leute,man hört ja immer mehr von diesen Typen die sich da ne goldene Nase dran verdienen wollen wenn andere Fehler machen.Konkret : Ein Bekannter von mir hat eine Oldtimerveranstaltung und plant ein kurzes, selbstgedrehtes Video ins Netz auf seine Seite zu stellen. Er hat nun Bedenken, daß einer dieser Anwälte ihm einen Strick daraus drehen könnte, weil er nun darauf auch Personen hat, logischerweise. Von wegen Recht am eigenen Bild etc.Ich denke mal, wenn diese Personen "Beiwerk" sind, hat so ein Anwalt keine Chance.Wie sieht es aus wenn die Personen im einzelnen oder kleinen Gruppen gefilmt werden weil sie zum Thema und Veranatltung passend, zeitgenössische Kleidung tragen die dann im Video auch gezeigt werden ? Muß da eine Erlaubnis vorliegen oder nur wenn man speziell eine einzelne Person geziehlt aufnimmt ?Was können diese Anwälte eigentlich bewirken ? Können die einem Zahlungen aufdrücken ? Wer bekommt diese Zahlungen dann ?GrüßeTom

Abmahnanwälte, was können die bewirken ?

Verfasst: Mi 27. Dez 2006, 12:12
von oldsbastel
Wie ich es kenn (Frank und Gerrit mögen mich ggf. korrigieren) gibt es bei Perosnengruppen, die nicht die "Kernaussage des Bildes stellen und bei Personen des "Zeitgeschehens" (Politiker etc.) kein "Recht am eigenen Bild".Einzelne Personen hingegen, die gezielt aufgenommen werden, haben ein "Recht am eigenen Bild" und müssen vorher um Erlaubnis gefragt werden.Es gibt wohl auch Abmahnvereine. Das ist ein Haufen Geldgieriger, versammelt um einen Juristen. Das sagt wohl, wer das Geld bekommt. Beitrag geändert:27.12.06 11:14:37

Abmahnanwälte, was können die bewirken ?

Verfasst: Mi 27. Dez 2006, 12:26
von Gerrit
Hallo Tom,ein Anspruch könnte sich aus dem so genannten »Recht am eigenen Bild« herleiten. Dazu das Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG)§ 22 KUG:Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.Aber es gibt ausdrücklich Ausnahmen: § 23 KUG: (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.Quelle: http://www.sakowski.de/skrip...skripte/ ... mlPersonen auf einem Oldtimertreffen würde ich auch für Beiwerk gemäß § 23 KUG halten. Viele GrüßeGerritOldsbastel war schneller und meinte mit »Gerrit« nicht mich, vielleicht hilft es trotzdem weiter Nachtrag: Der Film darf nicht mit Musik unterlegt sein, das kann wirklich Ärger geben.Beitrag geändert:27.12.06 11:40:46

Abmahnanwälte, was können die bewirken ?

Verfasst: Mi 27. Dez 2006, 13:58
von Old Cadillac
Hallo ihr Beiden und besten Dank. Dann war ich im Prinzip ja schon auf dem richtigen Weg mit meinen Gedanken. Ich habe ihm schon gesagt, wenn er solche Bedenken hat, soll er mal ganz schnell die Fotos von der Website nehmen... Gesetz den Fall er hat da jetzt mal eine einzelne Person aufgenommen, kann da so ein Abmahnheini ankommen ? Wer soll den die Kohle bekommen ? Die Person ja nicht, kann man ja nicht ausfindig machen. GrüßeTom

Abmahnanwälte, was können die bewirken ?

Verfasst: Mi 27. Dez 2006, 14:17
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Old Cadillac am/um 27.12.06 12:58:43Gesetz den Fall er hat da jetzt mal eine einzelne Person aufgenommen, kann da so ein Abmahnheini ankommen ? Wer soll den die Kohle bekommen ? Die Person ja nicht, kann man ja nicht ausfindig machen. Wer soll den Anwalt beauftragen, wenn nicht die Person, die auf dem Foto abgebildet ist? Ein anderer kann doch gar nicht wissen, ob eine Einwilligung für das Foto vorliegt?Beitrag geändert:27.12.06 13:20:15

Abmahnanwälte, was können die bewirken ?

Verfasst: Mi 27. Dez 2006, 14:47
von Old Cadillac
Das denke ich mir auch.... mensch, man wird schon ganz verwirrt von dem Mist... habe jetzt auch so eine Sch... bei Ebay laufen. Da ist auch was sauer...Ich muß Inventur macheeeennn... muß man sich wieder um so einen Mist kümmern.GrüßeTom