mal wieder betrügerische Haustürgeschäfte - brauche eure Hilfe!

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eddie
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mal wieder betrügerische Haustürgeschäfte - brauche eure Hilfe!

Beitrag von eddie » Do 14. Dez 2006, 20:52

Hi!Ich muß mich mal wieder tierisch über die Methoden diverser Telefongesellschaften aufregen!Folgendes hat sich zugetragen:Eine gute Bekannte unserer Familie, inzwischen 90 Jahre alt und geistig eigentlich fitter als manche 60jährige, bekam an der Haustür unangenehmen Besuch: ein Vertreter einer dieser "Telefonprovider" versuchte, ihr einen Wechsel von der Telekom zu "seiner" Gesellschaft aufzuschwatzen. Sie blieb hartnäckig, aber mit einem Trick gelang es diesem Subjekt doch noch, an ihre Unterschrift zu gelangen. er bat sie nach nervtötendem und endlosem Geschwatze, ihr doch bitte nur zu quittieren, daß er bei ihr war...Und da schnappte die Falle für die alte Dame zu! Sie unterschrieb und hatte ein paar Tage später prompt die Unterlagen über den Wechsel des Telefonanbieters im Briefkasten.Jedoch will sie selbstverständlich keinen Wechsel!Die Sache ist jetzt eine Woche her, sie hat die Geschiche heute bei einem Besuch zum Besten gegeben.Wir möchten ihr natürlich helfen, aus diesem ergaunerten Vertrag herauszukommen, doch wie gehe ich da effektiv vor?Sie möchte jetzt verständlicherweise nicht noch mehr Streß und scheut den direkten Gang zu einem Anwalt, was auch wiederum mit Kosten verbunden wäre, da sie keinen Rechtschutz besitzt.Die "Frank the Judge-Methode" erwäge ich allerdings erst als zweite Möglichkeit! Danke schonmal für eure Hilfe!wutschnaubender GrußRainer

GP700
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Beitrag von GP700 » Do 14. Dez 2006, 21:48

Hallo Rainer,ist das nicht ein so genanntes "Haustürgeschäft". Ganau für diesen Fall gibt es ein Gesetz, wonach man ein Widerrufsrecht hat. Ich kenne die genauen Fristen nicht, aber das wird wohl heraus zu bekommen sein. Ich würde den "Vertrag" per Einschreiben widerrufen, gf. mit Hilfe der örtlichen Verbraucherzentrale. Propylaktisch kann man je schon mal ein paar Paragraphen erwähnen und mit klage drohen.Viel Glück und herzliche grüße aus der Eifel, rené

MG
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Beitrag von MG » Do 14. Dez 2006, 21:54

Rainer, wie Rene schon gesagt, s o f o r t per Einschreiben von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dann dürfte nichts mehr passieren. Habe mal vor Jahren einem 75jährigem Nachbarn ein prepaid-Handy für Notfälle geschenkt. Letzte Tage kam er, jetzt 80jährig, zu mir. Da hatte Vodafone es doch vor 2 Jahren geschafft beim Nachladen ihm einen Vertrag aufzuschwatzen, ohne neues Handy und dergleichen..........GrüßeManfred

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Do 14. Dez 2006, 22:42

Hi Rainer,soweit ich weiß beträgt die Rücktrittsfrist bei Haustürgeschäften 14 Tage. Also : Tätig werden ! Müsste auch in der Widerrufsbelehrung des Vertrages stehen.Scheiß Pack... wenn einer auf meinen Hof kommt, schmeiße ich den achtkantig runter.GrüßeTom

ChevysMaster85
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Beitrag von ChevysMaster85 » Fr 15. Dez 2006, 02:18

....Einschreiben aber OHNE Rückschein, da das in den Kasten geworfen wird und damit als zugestellt gilt, während das MIT Rückschein erst dann zugestellt ist, wenn der Briefträger jemanden angetroffen hat, der den Schein unterschreibt! Und das kann man obendrein verweigern!!!

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Fr 15. Dez 2006, 11:06

Das ehemalige Haustürwiderrufsgesetz wurde 2001 in das BGB integriert. Nach §§312, 355 BGB kann ein solcher Vertrag binnen 2 Wochen widerrufen werden, wenn dem Verbraucher schon vor Vertragsschluß eine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde. Wird diese Belehrung nachgereicht, verlängert sich die Frist auf 1 Monat, fehlt sie ganz, erlischt das Widerrufsrecht überhaupt nicht.Also am besten Widerruf per Einschreiben/Rückschein an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse (an keine andere). Ob ein Einschreiben/Rückschein erst dann als zugegangen gilt, wenn es sich der Adressat an der Post abholt oder bereits dann, wenn der Benachrichtigungszettel in den Kasten geworfen wird, darüber streiten sich seit Jahren die Gerichte. Sicherer als ein Einwurf-Einschreiben ist es allemal, da im vergangenen Jahr das OLG Koblenz den Zugang eines nur eingeworfenen Einschreibens verneint hat.Zum Thema Annahmeverweigerung: Von einem Gewerbetreibenden wird in der Regel erwartet, daß er seinen Posteingang täglich kontrolliert und auch bei der Post hinterlegte Sendungen abhält. Alles andere müßte man wohl als Annahmevereitelung werten (und als Telefonprovider hat man da bei Gericht ganz schlechte Karten).Frank

ChevysMaster85
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Beitrag von ChevysMaster85 » Fr 15. Dez 2006, 11:37

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 15.12.06 10:06:03....Also am besten Widerruf per Einschreiben/Rückschein an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse (an keine andere). Ob ein Einschreiben/Rückschein erst dann als zugegangen gilt, wenn es sich der Adressat an der Post abholt oder bereits dann, wenn der Benachrichtigungszettel in den Kasten geworfen wird, darüber streiten sich seit Jahren die Gerichte. Sicherer als ein Einwurf-Einschreiben ist es allemal, da im vergangenen Jahr das OLG Koblenz den Zugang eines nur eingeworfenen Einschreibens verneint hat.Zum Thema Annahmeverweigerung: Von einem Gewerbetreibenden wird in der Regel erwartet, daß er seinen Posteingang täglich kontrolliert und auch bei der Post hinterlegte Sendungen abhält. Alles andere müßte man wohl als Annahmevereitelung werten (und als Telefonprovider hat man da bei Gericht ganz schlechte Karten).Frank...sorry für mein dann wohl falsches Statement oben, so hatte es mir mein Anwalt mal erklärt!Hat jemand einen Text für die Gewährleistung für Händler bei Ebay Auktionen? Ich würde dann gern in meinem Shop das Richtige schreiben!Ich verkaufe dort alte Designermöbel, also "Gebrauchtwaren".

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Fr 15. Dez 2006, 11:56

In solchen Fällen sende ich immer ein Einschreiben mit Rückschein und ein wortgleiches als Einwurfeinschreiben. Fühle mich damit, obwohl erhöhter Kosten, auf der sicheren Seite.Rainer, hast Du die Adressse von diesem Drücker?

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Fr 15. Dez 2006, 12:11

Noch sicherer ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher, ist gar nicht so teuer wie man denkt, meines Wissens so um die 15 Euro.@chevysmasterZusätzlich zu den auf Ebay "üblichen" Enthaftungserklärungen für Sachmängel würde ich bei alten Designmöbeln noch erwähnen, daß hierbei der künstlerische Aspekt im Vordergrund steht und die Artikel aufgrund ihres Alters und ihrer Konzeption nur bedingt zum täglichen Gebrauch geeignet sind. Dies für den Fall, daß sich die Wildecker Herzbuben schwungvoll in den brüchigen 60er Jahre Sessel fallen lassen.

eddie
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Beitrag von eddie » Fr 15. Dez 2006, 14:13

Hallo!Dane für die vielen Ratschläge!@Frank the judge: nein ,die Adresse habe ich (noch) nicht!Soll ich sie dann hier öffebtlich einstellen? Ich werde mich heute mittag zusammen mit meinem Onkel (ein abgebrühter alter Geschäftsmann) mal an die Sache wagen! GrüßeRainer

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