Gewährleistung bei Kommissionsware, Frage
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hi Leute,wie verhält es sich denn eigentlich mit der Gewährleistung wenn ein Händler z.B. einen Oldtimer verkauft den er in Kommission hat. Muß der Händler Gewährleistung geben oder kann er die ausschließen ?Ich habe schon mal ein bißchen gesucht und Firmen gefunden die in den AGBs die Gewährleistung bei Kommissionware ausschließen. Aber da kann ja viel drin stehen.GrüßeTom
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- Registriert:So 19. Nov 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Gewährleistung bei Kommissionsware, Frage
Hallo Tom!Du meinst damit bestimmt das sogenannte "Agenturgeschäft", bei dem der Händler den Verkauf nur vermittelt, also nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, sondern nur der momentane Besitzer.In diesem Fall kommt der eigentliche Kaufvertrag zwischen Käufer und Fahrzeugeigentümer zustande; der Händler erhält hier nur eine Vermittlungsprovision und berechnet dem Verkäufer in der Regel noch Stellplatzkosten, Aufbereitungs- oder auch Werbungskosten.Der Händler muß jedoch keine gesetzliche Gewährleistung geben, da er ja, wie geschrieben, nur Vermittler des Handels wurde.Siehe auch Urteil des BGH vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 175/04.Grüße aus dem total verregneten SaarlandRainer
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Gewährleistung bei Kommissionsware, Frage
Hallo Rainer,ja, also da wo es einen Kommissionsvertrag gibt und der Händler eben berechtigt wird das Fahrzeug zu verkaufen. So wei es z.B. Mirbach oder Thiesen machen.Mindestpreis wird angesetzt und der Verkäufer (Händler ) versucht so viel wie möglich zu bekommen, das wäre dann sein Verdienst daran.Sowas meine ich dann. Der Händler war zu keiner Zeit Eigentümer des Fahrzeuges.GrüßeTom
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Gewährleistung bei Kommissionsware, Frage
Moin, sollte das dann wirklich eine Vermittlungsleistung sein? Tatsächlich bekommt doch der ursprüngliche Besitzer eine fest vereinbarte Summe, was einem Ankauf der Ware zu diesem Preis gleich kommt. Der "Vermittler" bekommt die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem an den ursprünglichen Besitzer zu zahlenden Preis, also genau das, was ein Händler bekommen würde. Der "Vermittler" führt hier eher eine Lieferung als eine Vermittlung aus - oder?Gruß, Burgfried
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Zitat:Original erstellt von BUMI45 am/um 12.11.2006 10:23:36Der "Vermittler" führt hier eher eine Lieferung als eine Vermittlung aus - oder?Gruß, BurgfriedSehe ich nicht so. Der Händler stellt einfach nur seine Verkaufsplattform samt seiner Logistik zur Verfügung. Und dafür will er verständlicherweise einen Anteil am Erlös.Wenn man privat sein Auto bei Ebay versteigert, dann ist auch der private Verkäufer der Vertragspartner und nicht die Profis von Ebay.Man kann es drehen und wenden wie man will.Falls diese 'Verkäufe im Kundenauftrag' vom Gesetz her rechtens sind, dann bin ich froh darüber dass es diese Möglichkeit gibt, denn sonst würde man bei gewerblichen Fahrzeugverkäufern keine Autos mehr älter als ca. 8 Jahre auf dem Platz sehen. Aufgrund der Gewährleistungspflicht wäre jedes verkaufte alte Auto ein unkalkulierbares Risiko.Gruß Frank
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Gewährleistung bei Kommissionsware, Frage
Moin, zur Vermittlung sehe ich den Unterschied, dass nicht eine Provision in Abhängigkeit vom Erlös( Wie das bei ebay ist), sondern ein eine bestimmte Summe übersteigender Betrag der Verdienst ist.Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich bin der Meinung, dass diese ganze Gewährleistungsgeschichte bei gebrauchten Waren absolut daneben ist. Wenn das aber Unsinn ist, muss die betreffende Regelung geändert werden. Die Suche nach Löchern halte ich nicht für hilfreich, weil die "Unsinnerzeuger" so nicht merken, was sie getan haben - Vorurteil ein - wenn die denn überhaupt merken, dass sie etwas getan haben - Vorurteil aus. Übrigens: Ein gesundes Vorurteil trifft meist in`s Schwarze!! Gruß, Burgfried
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Gewährleistung bei Kommissionsware, Frage
Hi, ist nicht letztendlich ausschlaggebend, zwischen wem der endgültige Vertrag geschlossen wird? Wenn der Name des Zwischenhändlers im Vertrag auftaucht, wird es doch wohl so sein, das er auch in der Gewährleistung ist.Wenn der ursprüngliche Besitzer im Vertrag steht, steht er dafür grade! Oder liege ich da falsch?Interessantes Thema, ich habe auch oft Kommissionsware! Hatte zum Glück noch nie Probleme...