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So kommt man zu Geld....
Verfasst: Fr 27. Okt 2006, 13:45
von BJ43
... auch als humorloser Ex-Sozi Quelle: Spiegel Joschka Fischer konnte darüber nicht lachen. Der frühere Minister sah durch die nicht autorisierte Werbung mit seinem Gesicht sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Er verklagte den Verlag und verlangte Schadensersatz sowie nachträglich ein Honorar. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts gab ihm heute Recht und sprach ihm eine "fiktive Lizenz" als Honorar zu: Der Verlag muss 200.000 Euro an den Grünen-Politiker zahlen (Aktenzeichen: 324 0 381/06).Frau Merkels damalig Reaktion auf die Sixt-Werbung Sixt hatte 2001 auch ein Foto von Angela Merkel zu Werbezwecken genutzt: Das Unternehmen warb mit zwei Merkel-Bildern um neue Kunden für ein Cabrio: Ein Foto zeigte Merkel mit biederer Pony-Frisur, ein zweites die CDU-Politikerin mit per Fotomontage zu Berge stehenden Haaren. Darunter stand: "Lust auf eine neue Frisur? Mieten Sie sich ein Cabrio." Merkel verzichtete auf Geldforderungen. Sie sagte nur: "Frau Sixt könnte mich zur Wiedergutmachung einmal zu einer Cabrio-Fahrt einladen."Gruß und ohne Herrn Schröder zu erwähnen BJ43Beitrag geändert:27.10.2006 13:50:44Beitrag geändert:27.10.06 13:54:05
So kommt man zu Geld....
Verfasst: Fr 27. Okt 2006, 16:10
von Frank the Judge
Und der Dussel aus dem Saarland ging leer aus. Der wollte schließlich 250.000 Euro. Wie auch immer, verstehe einer die Juristen. Mal so, mal so.Aus dem Speigel online:Über ein Plakat des Autovermieters Sixt muss sich Oskar Lafontaine mächtig geärgert haben. Die Werbung des Unternehmens aus Pullach zeigte im März 1999, kurz nach Lafontaines überraschendem Rückzug als Bundesfinanzminister und SPD-Chef, Porträts von 16 Mitgliedern aus Gerhard Schröders rot-grünem Bundeskabinett. Das Bild Lafontaines war durchgestrichen, der Text dazu: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit." Auch Lafontaine hatte damals gegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt. Jetzt ging er, im Gegensatz zu Fischer, leer aus.Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage Lafontaines ab, die Prozesskosten muss der frühere SPD-Politiker selbst tragen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 182/04). Nach Angaben von Sixt habe sich das Gericht in der "Güterabwägung zwischen Lafontaines fiktiven Honorarwünschen einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits" zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden
So kommt man zu Geld....
Verfasst: Fr 27. Okt 2006, 16:45
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Frank the Judge am/um 27.10.2006 16:10:55...Das Bild Lafontaines war durchgestrichen, der Text dazu: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit." *BRÜLLLL*