Geldforderung in Frankreich eintreiben, wer weiss Rat ?
Verfasst: Mi 20. Sep 2006, 13:53
Hallo,habe vergangenen Winter einen meiner Peugeot Busse nach Frankreich verkauft und sogar hingebracht.Aus diesem Verkauf stehen noch 500 Euro offen, die der Drecksack einfach nicht bezahlt, obwohl unstrittig,räumt er per Email selbst ein.In Deutschland hätte ich längst einen Mahnbescheid beantragt, aber in F kenne ich mich halt gar nicht aus.Glücklicherweise wohne ich grenznah, sodass ich wohl demnächst im Elsass einen deutschsprachigen Anwalt beauftragen werde.Weiss jemand, ob sich in F die Anwaltskosten wie bei uns nach dem Streitwert richten?Muss ich etwas besonderes beachten, wo gibts Unterschiede ?Kann ich das ggf auch selbst in die Hand nehmen ? (das behördliche meine ich, das andere erledige ich selber wenn ich das nächste Mal in seiner Nähe bin)Vielen dank im vorausGerd