Seite 1 von 2
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Fr 15. Sep 2006, 12:46
von FREDDY
Hallo Zusammen,Mir platzt gerade die Galle! Im Wohnblock gegenüber wohnt eine leicht asoziale Frau mit einer kleinen Tochter. Vormittags, wenn die kleine in der Schule ist, stehen alle Türen und Fenster sperrangelweit offen und es dröhnt irgendeine Kackophonie nach draussen, Beschallung für die ganze Kreuzung. Eben war es Rammstein oder eine sonstige atonale Geschmacksverirrung. In der Wohnung muss das Ganze etwa die Lautstärke eines Presslufthammers haben...Was mich dabei am meisten zornig macht: Diese "Familie" besitzt einen jungen Hund, der m.E. dadurch Schaden nehmen MUSS und direkt obendrüber wohnt eine 80jährige alte Dame, die das Ganze natürlich am lautesten abkriegt und so schon nicht mehr fit ist. Dieses Szenario wiederholt sich einige Male pro Woche und langsam frage ich mich ob es sowas wie Ruhestörung im rechtlichen Sinne auch tagsüber gibt?? Und was sagt das Tierschutzgesetz (gibt es sowas überhaupt?)? Weiss da zufällig jemand bescheid?Gruß,Freddy (dem die A*******haltung einiger Mitbürger zum Halse heraushängt)Beitrag geändert:15.09.2006 12:48:15
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Fr 15. Sep 2006, 14:23
von RA-Wilke
Hallo Freddy,am besten: umziehen!Wenn dir das zu aufwändig ist, gibt es noch §862 I 2 BGB, der dir als Mieter einen Unterlassungsanspruch gegen Störungen Dritter bietet und der insbesondere bei Lärm- und Geruchsbelästigungen Dritter eingreift. Dem Störer wird notfalls im gerichtlichen Verfahren unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft aufgegeben, sein Verhalten künftig zu unterlassen. Das ganze geht natürlich nicht von heute auf morgen, also zur Sicherheit bei den nächsten Lärmattacken erstmal die Polizei anrufen, damit die Angelegenheit aktenkundig wird und du später eine bessere Beweislage hast. Hilfreich sind auch immer Zeugenaussagen von Nachbarn aber vorsichtig, wer seine Mitmieter mit so etwas häufiger nervt, bekommt schnell ein Blockwart-Image.Das Tierschutzgesetz gibt es zum Glück auch, zuständig für solche Fälle ist euer Ordnungsamt.Frank
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Fr 15. Sep 2006, 14:34
von ford64
Freddy, dein Rechtsgefühl in allen Ehren, aber in diesem Fall kann ich dir nur raten: mach' dich nicht selbst ungefragt zum Rächer der Entrechteten, Kläger in Vertretung und Erzieher der Gesellschaft. Unser Gehör ist nur eine Empfindung, und solange weder Hund noch Oma oder andere direkt betroffene Anwohner ihren Unmut über die Geräusche äussern kann das Ordnungsamt auch nicht einschreiten.
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Fr 15. Sep 2006, 16:13
von Frankie
Ja, immer weggucken wenn man nicht selbst betroffen ist ... es lebe das Vogel Strauß Prinzip!Für solche Fälle interessiert sich der Tierschutz (Deutscher Tierschutzbund), die haben in jedem größeren Ort einen regionalen Verein oder zumindest Mitglieder, die über das Ordnungsamt Kontrollen und bei fortgesetzten Verstößen Tierhalteverbote erwirken können.Denen ist ziemlich egal, ob du direkt über der Wohnung oder 10 Häuser weiter wohnst.Ich würde so vorgehen: Zuerst einen örtlichen Vertreter des Tierschutzes ausfindig machen. Das sind öfters auch Rentner die werktags tagsüber zu Hause sind. Und die Sache kurz besprechen. Wenn dann wieder der besagte Fall eintritt, den Tierschützer anrufen dass er sich vor Ort einen Eindruck verschaffen soll. Wenn auch er der Meinung ist, dass es sich um Tierquälerei handelt, dann wird die Sache schon ihren Lauf nehmen.Gruß, Frank
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Fr 15. Sep 2006, 16:25
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von ford64 am/um 15.09.2006 14:34:06Unser Gehör ist nur eine Empfindung, und solange weder Hund noch Oma oder andere direkt betroffene Anwohner ihren Unmut über die Geräusche äussern kann das Ordnungsamt auch nicht einschreiten. Na, dass stimmt so aber nicht ganz. Ich gebe dir Recht, dass z.B. 90 dB - abhängig von der Schallquelle - mal als unangenehm oder auch als angenehm empfunden werden. Die 90 dB sind aber in beiden Fällen gleich schädlich und würden in beiden Fällen einen bleibenden Gehörschaden verursachen.
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Sa 16. Sep 2006, 05:07
von ford64
Zitat:Original erstellt von Frankie am/um 15.09.2006 16:13:34Ja, immer weggucken wenn man nicht selbst betroffen ist ... Hallo Frank, wie wahr!Wenn dann aber alle Arbeit bei dir hängen bleibt und die vermeintlich Geschädigten dir sogar noch in den Rücken fallen ("...was geht Sie das überhaupt an, wir haben sie nicht um Hilfe gebeten!") wirst du beim nächsten Mal vielleicht zweimal nachdenken, ob Zweckmässigkeit oder Moral die Oberhand bekommen...freundliche Grüsse von einem, der damit schon mächtig auf die Schnauze gefallen ist.
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Sa 16. Sep 2006, 10:05
von Frankie
Ja schon OK. Aber in meinen Ausführungen ging es doch nur um den Hund als Geschädigten. Mangels Beherrschung der deutschen Sprache kann er Freddy zumindest nicht verbal von hinten in den Rücken fallen. Aber von hinten in die Wade gebissen zu werden, ist ja auch nicht so angenehm.Also ... Freddy ... lass es besser sein!
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Sa 16. Sep 2006, 10:53
von Old Cadillac
Erinnert mich sehr an ehem Nachbarn bei meinen Eltern als ich da auch noch wohnte. Da gabe es auch eine Tante wohl ähnlichen Standes samt kleinem Kind und Miezekatze. Davon mal abgesehen, daß gelegentlich auch Gegenstände durch die Luft flogen innerhalb der Wohnung wenn ihr "Alter" da war und auch er schon mal die Tür eingetreten hat, gab es auch Musik in höchster Lautstärke. Meist in Form von Wolfgang Petrischale ( das nervt... ) so daß man es bei uns im kompletten Haus deutlichst hören konnte und ein Sitzen auf dem großen Balkon unmöglich machte. Wundert mich nur, daß sich der Puff unter der Wohnung bzw. davor sich nicht beschwerte. Evtl. war der Macker da ja auch Kunde, wer weiß...Das Ende vom Lied : Macker sitzt ein, Kind im Heim, Katze bei meinen Eltern die schon vor einigen Jahren immer zu ihnen geflüchtet ist und es hasste mit Bierdosen beworfen zu werden. Meine Eltern wohnen da schon einige Jahre nicht mehr. Hat sich alles ( fast ) selbst geregelt. Brauchte bloß seine Zeit...GrüßeTom
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Sa 16. Sep 2006, 14:31
von oldierolli
Hallo, am besten die BOSE 901 oder 802 kaufen, unsichtbar vor die Fenster stellen und Baybygeschrei, Hundegebell, Kinderlärm oder auch Werkzeugmaschinengeräusch abspielen. Merkt ja keiner, ob von Konserve. Zumindest Babygeschrei ist auch nachts ein hinzunehmendes Geräusch. Manche benötigen eben den vorgehaltenen Spiegel. Gruß. Rolf
Lärmbelästigung und rechtliche Lage
Verfasst: Sa 16. Sep 2006, 19:32
von TILUX
hallo freddy,wenn DU belästigt wirst durch jemanden, dann musst DU dich dagegen wehren. wie, das ist deine sache, aber die palette ist breit: von wegziehen, weghören bis anzeigen.ich kenne die frau nicht, und kann nix über ihre sozialisierung sagen, aber da sie das nur macht, wenn ihre kleine in der schule ist, vermute ich hier eine gewisse verantwortung gegenüber schutzbefohlenen.mit dem hund ist das etwas anders, wobei unser hund in die werkstatt kommt, obwohl ich mit der flex in höchsten tönen blech martere!! ich musste ihn schon mehrfach rausschicken, scheinbar kann er gewisse lärmquellen "ausschalten". dazu kann ein fachman sicher mehr sagen.und über (musik-auto-frauen)geschmack lässt sich nun mal nicht streiten!gruß von bernd, der auch machmal sehrvon uffz-uffz-uffz gedröhne aus coladosenschieber- autos und tiefergelegten ameisenjägern mit überlebenden hirnspendern am lenkrad genervt wird Beitrag geändert:16.09.2006 19:35:19