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Rechtslage zu Plakatierungen
Verfasst: Do 7. Sep 2006, 16:41
von Old Cadillac
Hi Leute,mir langt es... schon seit längerem.Bei meinem Laden, in der Nähe des Einganges steht auf meinem Grundstück ein Laternenpfahl der Gemeinde. Die Pfähle werden gerne von div. Leuten benutz um Ihr Veranstaltungsplakate zu befestigen, manchmal sieht das echt zum... aus hier im Ort mit den Dingern. Teilweise habe die Maße von 50 x 100 cm.An dem Pfahl bei mir kommt dann auch eins dran weiter oben. Das geht ja noch, verdeckt aber schon meinen Schriftzug wenn man von der Straße kommt. Wenn aber erst eins hängt, kommt noch eins, noch eins bis der Pfahl bis unten voll ist und die Sicht auf den Eingangsbereich völlig verdeckt. Außerdem sieht es besch. aus mit dem ganzen Gekrempel daran der ja auch noch an meiner Einfahrt hängt.Seit geraumer Zeit werden diese Teile sofort von mir abgeknipst und eingelagert. Einmal wurde ich von einem PLakataufhänger schon angemotzt, er hätte eine Genehmigung der Gemeinde.Wie sieht hier die Rechtslage aus : Dürfen die Jungs an dem Gemeindepfahl auf meinem Grundstück da Plakate aufhängen und ich muß es dulden ?GrüßeTom
Rechtslage zu Plakatierungen
Verfasst: Fr 8. Sep 2006, 09:44
von Sierra
Hi Tom, da es ein Gemeindepfahl ist, der sich auf Deinem Grund befindet, würde ich einfach mal mit dem Ordnungsamtsleiter sprechen. Unserer hier ist sehr auf die heimischen Betriebe bedacht und wenn Du ihm die Problematik erklärst, hilft er Dir bestimmt. Viele Gemeinden haben eine Satzung oder Verordnung zur Plakatierung. Frag einfach mal nach. Ich glaube nicht, daß die Gemeinde ihm ausdrücklich erlaubt hat, auf Deinem Grundstück zu plakatieren. Und die Plakatierer sind meist sehr frech und dreist. Ich hab auch schon mal einem an unserem Zaun eins abgezwickt. Der hat sich vielleicht aufgeführt und noch behauptet, er hätte den Grundstückseigentümer gefragt. Michael
Rechtslage zu Plakatierungen
Verfasst: Fr 8. Sep 2006, 10:28
von Old Cadillac
Hallo Michael,danke für die Info.Ne, der wird sicherlich eine Genehmigung bekommen haben an den Laternenpfählen seine Plakate anzubringen. Natürlich nicht wo die Dinger stehen... komischerweise nehemn die Jungs auch immer meinen Pfahl und einen weiter wo es keinen stören würde lassen sie frei. Der dickste Klops war bisher ein Zirkus der mit seinen Megaplakaten ( 2 Stück, ca. 2 x 0,7 Meter Größe meinen Zaun zupflasterte ). GrüßeTom
Rechtslage zu Plakatierungen
Verfasst: Fr 8. Sep 2006, 13:05
von er ka
Hallo Tom,ähnliches Problem hatte ich vor etwas mehr als einem Jahr, als der Wahlkampf in vollen Zügen tobte.Ein Laternenmast steht auf meinem Grundstück, gehört allerdings der Stadt, so ein Peitschenmast, finde ich gut, spart genau neben meinem Haupteingang eine Menge Strom für mich , nur meinten einige Burschen einer Partei welche gerne an der Regierung geblieben wäre, diesen Mast mit ihren Parolen tapezieren zu müssen und meinten auch gleich das Anbringen ihrer Parolen wäre im Wahlkampf zulässig.Ich habe mir damit beholfen indem ich nicht viel Theater gemacht habe und ihnen freundlich mitgeteilt das sie das gerne dürfen, nur mein Grundstück dürfen sie ab sofort nicht mehr betreten, zuwiderhandlung betrachte ich als Hausfriedensbruch und erstatte Anzeige und nun mögen sie sehen wie sie den Mast erreichen .Die logische Konsequenz, da sie auch keine Überflugerlaubnis hatten......MEIN PEITSCHENMAST BLIEB UNPLAKATIERT! Das ist auch heute noch so wenn der Zirkus kommt oder bei ähnlichem, scheint sich wohl rumgesprochen zu haben.Ich fahre(mit einfachen Lösungen)freundlich grüssender ka
Rechtslage zu Plakatierungen
Verfasst: Fr 8. Sep 2006, 14:57
von Old Cadillac
Mist, mein Laternenmast ist noch von städtischem Grund aus erreichbar... Übrigens scheint es bei mir auch schon Wirkung zu zeigen da ich seit einigen Monaten konsequent die Dinger entferne aber es gibt halt noch "Ausreißer".GrüßeTom
Rechtslage zu Plakatierungen
Verfasst: Fr 8. Sep 2006, 15:25
von BJ43
Hallo,ob die Rechtslage da so eindeutig ist, wage ich zu bezweifeln.Der Mast gehört zwar der Stadt, steht aber auf privatem Grund.Es müsste da mal abgeklärt werden, ob da nicht beide Eigentümer ihre Zustimmung geben müssen.GrußBJ43