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Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 14:17
von oldsbastel
Es ist unglaublich - nein, nicht unglaublich, sondern sowas von kackfrech und dreist, was sich Ben Q Siemens (also die Handy-Sparte) leistet, dass mir glatt die Worte fehlen (und das will schon was heißen!)! Der Fall: Eine Freundin von mir hat sich ein neues Siemens-Handy zugelegt und ihr Rechner zuhause ist zurzeit außer Betrieb ...Da verkauft Siemens Handys und liefert nur noch eine Kurzanleitung mit dem Gerät, mit dem das Handy aber nicht zu bedienen ist, weil ganz wesentliche und grundlegende Informationen fehlen. Die vollständige Anleitung soll sich der Kunde dann im Internet runterladen - eine je nach Produkt gesetzeswidrige Vorgehnsweise, mit der dann die Druck- und Verteilungskosten auch noch auf den Kunden abgewälzt werden. Nun hat aber nicht jeder Handy-Kunde einen Internetanschluss - wozu auch. Gerade ältere Handy-Benutzer wollen damit nicht zu tun haben.Der Gipfel in der Kurzanleitung ist aber die Angabe einer 0900-F***-mich-Nummer (76 ct/min), die man bei Rückfragen aufgrund der fehlenden Bedienungsanleitung anrufen soll.Damit aber noch nicht genug. Der Abschuss kommt jetzt!Ich also per Kontakt-Formular im Internet mit Mini-Eingabe-Feld meinem Unmut Luft gemacht und eine Bedienungsanleitung angefordert, weil Siemens so weder ein fehlerfreies noch ein sicheres Produkt abgeliefert hat. Siemens hat daher weder die geltenden Anforderungen des Produktrechts, noch den Kaufvertrag erfüllt.1. Mail vom 21.08.06:Originalnachricht folgt:Salutation : Mr.First Name : BurkhardLast Name : KramerCompany : Not EnteredEmailAddress: b.kramer@itk-kassel.dePhone Number: Not EnteredFax Number : Not EnteredMobileNumber: Not EnteredCountry : DEStreet : Not EnteredCity : Not EnteredArea Code : Not EnteredProductID : A31ProviderID : Not EnteredSiteID : My-SiemensTopic : Product infoSubtopic : Product infoSubject : Download BedienungsanleitungMessage : Sehr geehrte Damen und Herren,Ihre Praxis, Bedienungsanleitungen nur per Download im Internet zur Verfügung zu stellen, ist mit geltendem Produktrecht nicht vereinbar und stellt einen Produktfehler im Sinne des BGB und ProdHaftG dar. Nicht jeder Telefonkunde hat einen Internetzugang, der zur Bedienung des Telefones zudem auch nicht erfoderlich ist. Daneben ist diese Vorgehensweise ebenfalls weder mit den EG-Produktrichtlinien (Stichwort CE), noch mit dem GPSG im Einklang. Das sollte ihre Technische Dokumentation aber längst wissen!Dazu kommt, dass die Schaltung einer kostenpflichtigen 0900-Sex-Hotline-Nummer für die Fragen aufgrund einer nichtvorhandenen Bedienungsanleitung schon keine einfache Frechheit mehr ist, sondern bereits eine höhere Form von Unverschämtheit!!!Also senden Sie bitte eine Bedienungsanleitung für das A31 in schriftlicher Form an:Frau xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxAntwort von Siemens:Betreff: Re: Download Bedienungsanleitung (KMM6623645I20750L0KM)Sehr geehrter Herr Kramer,vielen Dank für Ihre konstruktive und offene Kritik. Wir stehen solchen Hinweisen grundsätzlich sehr positiv entgegen, denn hierdurch werden uns Möglichkeiten gegeben, unsere Produkte stetig zu optimieren. Ihre Anmerkungen haben wir aus diesem Grund an die zuständigen Produktbetreuer als Information weitergeleitet. Standartgemäß ist eine Kurzanleitung im Lieferumfang des Mobiltelefons enthalten. Bedienungsanleitungen werden von wenigen Benutzern gelesen. Aus diesem Grund fällt die ausführliche Anleitung im Lieferumfang weg.Dieses hat natürlich den praktischen Vorteil, das nicht so viel Papier verbraucht und somit unsere Umwelt geschont wird.Wenn Sie dennoch eine ausführliche Bedienungsanleitung wünschen, können Sie diese auf unserer Internetseite downloaden. Desweiteren haben Sie die Möglichkeit die Anleitung für eine Aufwandspauschale von 9,70 Euro zu erwerben.Die Bedienungsanleitung können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns bestellen.Ich bedaure es, Ihnen keine andere Lösung anbieten zu können.Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen gerne über das E–Mail-Kontaktformular oder telefonisch unter der Rufnummer 01805 33 32 26 (0,12 Euro/Minute aus dem Netz der deutschen T-Com), Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie am Samstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und freuen uns, dass Sie sich für BenQ Mobile entschieden haben.Mit freundlichen GrüßenDaniel BednorzBenQ-Siemens Customer Care Team2. Mail von mir (21.08.06):Sehr geehrter Herr Bednorz,zu Ihrer Info vorweg: Wir beschäftigen uns hier den ganzen Tag mit Produkt- und Geräterecht im EU-Binnenmarkt, sowie der Erstellung von Bedienungsanleitungen. Worüber wir hier reden ist also unser Tagesgeschäft!Erstens: Nach geltender Rechtslage ist Siemens per Gesetz(!) dazu verpflichtet, seinen Produkten eine Bedienungsanleitung beizulegen, die dem Nutzer den sicheren Umgang mit dem Produkt ermöglicht! Das ist bei einer Kurzanleitung definitiv nicht der Fall. Die Vorgehensweise seitens Siemes hat im Schadens- oder Klagefall auch keinerlei Chance auf Bestand!!! Deswegen ist der Verkauf der Anleitung für 9,70 € nicht nur unverschämt, sondern auch gesetzlich nicht gedeckt und damit unzulässig. Es handelt sich hier um ganz klaren Gesetzesbruch! Siemens hat seine vertragliche und gesetzliche Pflicht, ein fehlerfreies und sicheres Produkt abzuliefern, nicht erfüllt. Als Folge daraus ist der Kunde zur Nachbesserung, Minderung oder Wandlung des Kaufvertrages berechtigt. Ein Blick in das GPSG etc. ihrerseits dazu würde genügen! Ganz offensichtlich hat man das aber nicht getan.Hinzu kommt, dass zur Bedienung eines Handys kein Internetanschluss erforderlich ist. Der Hersteller hat aus diesem Grunde seinem Produkt die Anleitung also in Papierform beizulegen, da der Nutzer sonst keine Möglichkeit hat, an die Informationen zu gelangen! Soweit die geltende Rechtsprechung.Zweitens: Bedienungsanleitungen werden sehr wohl gelesen, insbesondere im Umgang mit relativ komplexen Produkten wie Handys, die ohne Anleitung im Regelfall nicht oder nicht vollständig zu bedienen sind. Wenn Bedienungsanleitungen nicht gelesen werden, dann liegt das daran, dass sie schlecht ausgeführt werden.Es gibt jetzt also die Möglichkeit, dass Siemens in Form einer schriftlichen Anleitung den Produktfehler nachbessert, oder das Gerät zurücknimmt bzw. einen Teil des Preises erstattet. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.Unser Tipp: Alles zur CE-Kennzeichnung finden Sie jetzt unter www.ce-richtlinien.dewww.itk-kassel.deMit freundlichen GrüßenBurkhard KramerDa wagt Siemens es doch tatsächlich, bewusst und absichtlich ein fehlerhaftes Produkt auszuliefern und obendrein zur Beseitigung des Fehlers von dem Kunden noch 9,70 € zu kassieren. Anderenfalls will man seinen vertraglichen und produktrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen!Auf die letzte Mail habe ich noch keine Antwort, aber wenn bis morgen keine Antwort kommt, dann werde ich versuchen, Siemens per Untersagungsverfügung durch die Marktaufsicht den Verkauf der Handys innerhalb der EU untersagen zu lassen. Zumindest werden sie dann nachbessern müssen. Die Weitergabe an irgendwelche Revolverblätter und Wiso ist dann sowieso obligatorisch ... Beitrag geändert:22.08.2006 14:28:18

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 15:19
von PV56
Hallo Oldsbastel,Du kennst doch den Spruch: soll es funktionieren oder darf es von Siemens sein? Trotzdem habe ich schon mein 2. Siemens Mobiltelefon, diesmal ein S 68. Es war alles dabei und man kann damit telefonieren. Beim Zubehör wurde es dann schwierig. Bei meiner telefonischen Anfrage - das Internet-Angebot war mißverständlich - wollte man erst meien Daten haben, sonst könnte man mir keine Auskunft geben. Als ich dann die Frau an der Hotline nach ihren Daten fragte, Familienstand, Alter, Tel, Abmessungen... ging es auf einmal doch. Ich wünsche Dir Glück bei einer Klage gegen Siemens, die dann mal richtig durch die Presse geht. Irgendwann reicht es! Die abgebauten Arbeitsplätze gehen alle zu Lasten des Kundenservice und das geht nur so lange, bis der Kunde weg ist.Verrückte Welt! Wir sind auf dem Weg zur Matrix.GrußNotker

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 15:26
von Frank the Judge
Schreib doch mal die Internet-Adresse hier rein. Ich finde, wir sollten alle die Betriebsanleitung anfordern.

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 15:48
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Frank the Judge am/um 22.08.2006 15:26:38Schreib doch mal die Internet-Adresse hier rein. Ich finde, wir sollten alle die Betriebsanleitung anfordern.support@benqmobile.com@PV56:Ich will nicht klagen, obgleich ich vielleicht ein Schreiben vom RA loslasse. Ich habe da einen Spezialisten, mit dem ich schon so einige Projekte durchgezogen habe.Viel wirksamer ist im ersten Schritt aber die Meldung über ICSMS und RAPEX an die europäischen Marktaufsichtsbehörden. Die Meldung über ICSMS reicht, um die Jungs auf den Plan zu rufen. Kostet nix und geht schnell.

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Verfasst: Di 22. Aug 2006, 15:50
von BJ43
Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 22.08.2006 14:17:35Es ist unglaublich - .... was sich Ben Q Siemens (also die Handy-Sparte) leistet, ..Hallo,unabhängig davon, dass dies eine Frechheit ist, nur die kurze Info: Siemens hat die Handysparte zu 100% an Ben Q verkauft, diese dürfen den Zusatz Siemens noch für geraume Zeit nutzen(Hintergrund: Der Produktname Siemens ist bekannter)dennoch hat dies mit Siemens nichts mehr zu tun.Firma ist:Ben Q GrußBJ43

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 15:56
von Zoe
Ich weiß warum mein Haushalt Siemens-frei ist.Zoe

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 16:18
von RA-Wilke
Hallo oldsbastel,ich weiß nicht ob Siemens so dumm, so arrogant oder so dreist ist, ich wünsche dir auf jeden Fall aber viel Erfolg im Kampf gegen die Handy-Men. Trotzdem habe ich mir erlaubt, die Buchstaben "ick" in deinem ersten Beitrag durch das Symbol "***" zu ersetzen - im Rahmen des Jugendschutzes!Frank

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 16:27
von BJ43
Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 22.08.2006 16:18:48Hallo oldsbastel,ich weiß nicht ob Siemens so dumm, so arrogant oder so dreist ist, ...Frank Hab`s doch schon erklärt es ist nicht Siemens !!!Nein ich habe keine Beziehungen zu Siemens ,aber man kann eine Firma nicht für etwas verantwortlich machen, womit sie nichts mehr zu tun hat.Die Handysparte war bei Siemens defizitär und ist es bei den Taiwanesen ebenfalls, jetzt versuchen sie halt auf Teufel komm raus an allen Ecken u. Kanten zu sparen.GrußBJ43

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 16:37
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 22.08.2006 16:27:23Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 22.08.2006 16:18:48Die Handysparte war bei Siemens defizitär und ist es bei den Taiwanesen ebenfalls, jetzt versuchen sie halt auf Teufel komm raus an allen Ecken u. Kanten zu sparen.Mir ist sehr wohl bekannt, dass Siemens an Ben Q nach Taiwan verkauft wurde. Im Moment heißen sie aber noch Ben Q Siemens. Und mir ist auch bekannt, dass die Sparte rote Zahlen geschrieben hat. Ich muss dir aber auch sagen, dass mir das glatt am A**** vorbeigeht. Ben Q, Siemens oder Ben Q Siemens hat das Geld für ein mängelfreies Produkt kassiert, also hat der Laden ein mängelfreies Produkt zu liefern. Und wenn er das nicht macht, dann kann er sich das Recht auf Nachbesserung vorbehalten.Aber bewusst etwas fehlerhaftes auszuliefern und anschließend für die Beseitigung des Fehlers noch Kohle kassieren zu wollen, ist etwas anderes.

Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!

Verfasst: Di 22. Aug 2006, 19:38
von Willi
Hallo Oldbastel,ich hatte gleiche, bzw. ähnliche Gespräche mit Minolta Deutschland. Da ging es drum, daß sie keinerlei Gewährleistung ( nicht Garantie ! ) nach 4 Monaten ausführen wollten ohne den mitgelieferten ausgefüllten Garantieschein. Kaufnachweiß ( Quittung) reicht nicht. Begründung: Garantieschein = Nachweiß, daß es keine Grauimportware ist. Meine Antwort: Habe ich nichts damit zu tun , wenn Minolta anhand der Seriennummer nicht nachvollziehen kann, an welchen Distri, Händler usw geliefert wurde. Ergebnis war, daß man mir klar sagte, ich könne ja klagen. Nun ja, ich kleiner Fisch ? Immerhin habe ich meine Kamera doch ohne Garantieschin repariert bekommen , nach dem Hinweis das ich in unserem Händlerforum ( ca. 800 Einzelhändler ) mal darüber ausführlich diskutieren werde. So einen Artikel von so einem Hersteller kann ich nicht verkaufen, wenn ich z.B. nach 3 Monaten bei einem defekt der Kamera dem Kundne sagen muß, ohne Garantieschein keine kostenlose Reparatur (Gewährleistung ! ) . Hatte aber trotz allem darüber ausführlich diskutiert. Es ist schon Haaresträubend, was International tätige Firmen so tun. Und ich kleiner Ladenbesitzer ???Gruß Willi