Siemens-Bedienungsanleitungen: Ich muss mich aufregen!!
Verfasst: Di 22. Aug 2006, 14:17
Es ist unglaublich - nein, nicht unglaublich, sondern sowas von kackfrech und dreist, was sich Ben Q Siemens (also die Handy-Sparte) leistet, dass mir glatt die Worte fehlen (und das will schon was heißen!)! Der Fall: Eine Freundin von mir hat sich ein neues Siemens-Handy zugelegt und ihr Rechner zuhause ist zurzeit außer Betrieb ...Da verkauft Siemens Handys und liefert nur noch eine Kurzanleitung mit dem Gerät, mit dem das Handy aber nicht zu bedienen ist, weil ganz wesentliche und grundlegende Informationen fehlen. Die vollständige Anleitung soll sich der Kunde dann im Internet runterladen - eine je nach Produkt gesetzeswidrige Vorgehnsweise, mit der dann die Druck- und Verteilungskosten auch noch auf den Kunden abgewälzt werden. Nun hat aber nicht jeder Handy-Kunde einen Internetanschluss - wozu auch. Gerade ältere Handy-Benutzer wollen damit nicht zu tun haben.Der Gipfel in der Kurzanleitung ist aber die Angabe einer 0900-F***-mich-Nummer (76 ct/min), die man bei Rückfragen aufgrund der fehlenden Bedienungsanleitung anrufen soll.Damit aber noch nicht genug. Der Abschuss kommt jetzt!Ich also per Kontakt-Formular im Internet mit Mini-Eingabe-Feld meinem Unmut Luft gemacht und eine Bedienungsanleitung angefordert, weil Siemens so weder ein fehlerfreies noch ein sicheres Produkt abgeliefert hat. Siemens hat daher weder die geltenden Anforderungen des Produktrechts, noch den Kaufvertrag erfüllt.1. Mail vom 21.08.06:Originalnachricht folgt:Salutation : Mr.First Name : BurkhardLast Name : KramerCompany : Not EnteredEmailAddress: b.kramer@itk-kassel.dePhone Number: Not EnteredFax Number : Not EnteredMobileNumber: Not EnteredCountry : DEStreet : Not EnteredCity : Not EnteredArea Code : Not EnteredProductID : A31ProviderID : Not EnteredSiteID : My-SiemensTopic : Product infoSubtopic : Product infoSubject : Download BedienungsanleitungMessage : Sehr geehrte Damen und Herren,Ihre Praxis, Bedienungsanleitungen nur per Download im Internet zur Verfügung zu stellen, ist mit geltendem Produktrecht nicht vereinbar und stellt einen Produktfehler im Sinne des BGB und ProdHaftG dar. Nicht jeder Telefonkunde hat einen Internetzugang, der zur Bedienung des Telefones zudem auch nicht erfoderlich ist. Daneben ist diese Vorgehensweise ebenfalls weder mit den EG-Produktrichtlinien (Stichwort CE), noch mit dem GPSG im Einklang. Das sollte ihre Technische Dokumentation aber längst wissen!Dazu kommt, dass die Schaltung einer kostenpflichtigen 0900-Sex-Hotline-Nummer für die Fragen aufgrund einer nichtvorhandenen Bedienungsanleitung schon keine einfache Frechheit mehr ist, sondern bereits eine höhere Form von Unverschämtheit!!!Also senden Sie bitte eine Bedienungsanleitung für das A31 in schriftlicher Form an:Frau xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxAntwort von Siemens:Betreff: Re: Download Bedienungsanleitung (KMM6623645I20750L0KM)Sehr geehrter Herr Kramer,vielen Dank für Ihre konstruktive und offene Kritik. Wir stehen solchen Hinweisen grundsätzlich sehr positiv entgegen, denn hierdurch werden uns Möglichkeiten gegeben, unsere Produkte stetig zu optimieren. Ihre Anmerkungen haben wir aus diesem Grund an die zuständigen Produktbetreuer als Information weitergeleitet. Standartgemäß ist eine Kurzanleitung im Lieferumfang des Mobiltelefons enthalten. Bedienungsanleitungen werden von wenigen Benutzern gelesen. Aus diesem Grund fällt die ausführliche Anleitung im Lieferumfang weg.Dieses hat natürlich den praktischen Vorteil, das nicht so viel Papier verbraucht und somit unsere Umwelt geschont wird.Wenn Sie dennoch eine ausführliche Bedienungsanleitung wünschen, können Sie diese auf unserer Internetseite downloaden. Desweiteren haben Sie die Möglichkeit die Anleitung für eine Aufwandspauschale von 9,70 Euro zu erwerben.Die Bedienungsanleitung können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns bestellen.Ich bedaure es, Ihnen keine andere Lösung anbieten zu können.Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen gerne über das E–Mail-Kontaktformular oder telefonisch unter der Rufnummer 01805 33 32 26 (0,12 Euro/Minute aus dem Netz der deutschen T-Com), Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie am Samstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und freuen uns, dass Sie sich für BenQ Mobile entschieden haben.Mit freundlichen GrüßenDaniel BednorzBenQ-Siemens Customer Care Team2. Mail von mir (21.08.06):Sehr geehrter Herr Bednorz,zu Ihrer Info vorweg: Wir beschäftigen uns hier den ganzen Tag mit Produkt- und Geräterecht im EU-Binnenmarkt, sowie der Erstellung von Bedienungsanleitungen. Worüber wir hier reden ist also unser Tagesgeschäft!Erstens: Nach geltender Rechtslage ist Siemens per Gesetz(!) dazu verpflichtet, seinen Produkten eine Bedienungsanleitung beizulegen, die dem Nutzer den sicheren Umgang mit dem Produkt ermöglicht! Das ist bei einer Kurzanleitung definitiv nicht der Fall. Die Vorgehensweise seitens Siemes hat im Schadens- oder Klagefall auch keinerlei Chance auf Bestand!!! Deswegen ist der Verkauf der Anleitung für 9,70 € nicht nur unverschämt, sondern auch gesetzlich nicht gedeckt und damit unzulässig. Es handelt sich hier um ganz klaren Gesetzesbruch! Siemens hat seine vertragliche und gesetzliche Pflicht, ein fehlerfreies und sicheres Produkt abzuliefern, nicht erfüllt. Als Folge daraus ist der Kunde zur Nachbesserung, Minderung oder Wandlung des Kaufvertrages berechtigt. Ein Blick in das GPSG etc. ihrerseits dazu würde genügen! Ganz offensichtlich hat man das aber nicht getan.Hinzu kommt, dass zur Bedienung eines Handys kein Internetanschluss erforderlich ist. Der Hersteller hat aus diesem Grunde seinem Produkt die Anleitung also in Papierform beizulegen, da der Nutzer sonst keine Möglichkeit hat, an die Informationen zu gelangen! Soweit die geltende Rechtsprechung.Zweitens: Bedienungsanleitungen werden sehr wohl gelesen, insbesondere im Umgang mit relativ komplexen Produkten wie Handys, die ohne Anleitung im Regelfall nicht oder nicht vollständig zu bedienen sind. Wenn Bedienungsanleitungen nicht gelesen werden, dann liegt das daran, dass sie schlecht ausgeführt werden.Es gibt jetzt also die Möglichkeit, dass Siemens in Form einer schriftlichen Anleitung den Produktfehler nachbessert, oder das Gerät zurücknimmt bzw. einen Teil des Preises erstattet. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.Unser Tipp: Alles zur CE-Kennzeichnung finden Sie jetzt unter www.ce-richtlinien.dewww.itk-kassel.deMit freundlichen GrüßenBurkhard KramerDa wagt Siemens es doch tatsächlich, bewusst und absichtlich ein fehlerhaftes Produkt auszuliefern und obendrein zur Beseitigung des Fehlers von dem Kunden noch 9,70 € zu kassieren. Anderenfalls will man seinen vertraglichen und produktrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen!Auf die letzte Mail habe ich noch keine Antwort, aber wenn bis morgen keine Antwort kommt, dann werde ich versuchen, Siemens per Untersagungsverfügung durch die Marktaufsicht den Verkauf der Handys innerhalb der EU untersagen zu lassen. Zumindest werden sie dann nachbessern müssen. Die Weitergabe an irgendwelche Revolverblätter und Wiso ist dann sowieso obligatorisch ... Beitrag geändert:22.08.2006 14:28:18