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Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Mo 6. Feb 2006, 22:58
von Leines
... weil da die Gemeinde den Winterdienst vernachlässigt, bin ich da Schuld?Konkret: Wir haben zwar eine Straße aber keinen Gehweg vor dem Haus. Gestern meinte unser Bürgermeister, wenn da jemand ausruscht, wären wir verantwortlich. Kann das sein?Fragende Grüße Leines

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Mo 6. Feb 2006, 23:20
von ford64
Ja.Räumpflicht ist zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, allgemein gilt jedoch: Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss der Fahrbahnrand vom Anlieger geräumt und gestreut werden.edit:wenn jemand ausrutscht, obwohl ihr nachweislich eurer Räum- und Streupflicht nachgekommen seid (beispielsweise bei mitternächtlichem Eisregen und Überfrieren des Bodens), kann man euch nicht zwingend verantwortlich machen. Niemand kann verlangen, dass der Anlieger die ganze Nacht wachbleibt und alle halbe Stunde rausgeht, um Schnee und Eis zu kontrollieren und ggf. entfernen, bis der Morgen anbricht - das ist unzumutbar.[Diese Nachricht wurde von ford64 am 06. Februar 2006 editiert.]

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 00:57
von pablo
Mann, da habe ich aber Glueck!mit tropischen GruessenPablo

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 10:50
von Leines
Servus, danke für Eure Einschätzungen. Dann werde ich halt den Gestürzten über die Straßenmitte auf Nachbars Terrain schleifen ,-)Grüße Leines

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 12:00
von BUMI45
Moin, das alleine reicht noch nicht, Du musst auch verhindern, dass der Gestürzte seine Version des Herganges glaubhaft machen kann. Also: Beim Schleifen an geeigneter Stelle fest anfassen und prüfen, ob mögliche Zeugen ebenfalls zu schleifen sind. Gruß, Burgfried

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 13:05
von Riesenmaus
Hallo, Leines und ford64die Geschichte mit der Räumpflicht kenne ich auch in dieser Form. Die ganze Nacht muss man nicht aufpassen, aber das geht morgens ganz früh wieder los. Weiß es nicht genau, aber es könnte ab 5 oder 6 Uhr sein. Theoretisch müsste man sich dann einen Wecker stellen ...Ist wohl im Grunde eine ziemlich hirnrissige Regelung, denn ... weiß ein fleißig arbeitender Mensch, der um 22 Uhr zu Bett geht, ob es nachts Eisregen geben wird? Da müsste man eigentlich jeden Morgen um 5 aufstehen ... ziemlicher Schwachsinn. Aber wäre schon gut, zu wissen, aus welcher Richtung diese Ohrfeige kommen könnte ... ???fragender Gruß vonRiesenmaus

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 13:57
von BUMI45
Moin, da gibt es in jedem Bundesland ein "Strassen- und Wegegesetz". In dem Gesetz ist in der Regel (wo die Germanen rote Bärte hatten)die Gemeinde für die Durchführung des Winterdienstes verantwortlich. Das selbe Gesetz ermächtigt aber die Gemeinden, den Winterdienst und die Strassenreinigung an die Anlieger der jeweiligen Strasse zu übertragen. Wenn sie das tun, legen sie das in einer Satzung fest. Diese Satzung solltest Du kennen, weil darin sowohl Art und Umfang des Winterdienstes bestimmt ist. Die Satzung nicht kennen, rettet Dich nicht. Dazu solltest Du auch gleich Deine Haftpflichtversicherung im Kleingedruckten überprüfen. Ich vermute, dass da steht, dass eine Haftung bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Wenn auf "Deinem" Strassenteil also jemand wegen Glätte in der in der Satzung bestimmten Zeit verunglückt, hast Du nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, was fahrlässig ist..... Dein Bürgermeister ist allerdings auch mit Satzung nicht so fein raus. Es gehört nämlich zur Aufgabe dessen, der Aufgaben delegiert, die Durchführung zu kontrollieren und bei Mängeln auf Kosten des Verpflichteten tätig zu werden. Insofern sollte er besser so tun als hätte er nichts gesehen oder aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Anordnung in Gang setzen. Dies ist keine Rechtsberatung sondern meine durch Erfahrung geprägte Meinung. Gruß, Burgfried

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 14:42
von GP700
Hallo allerseits,das ist in jeder Kommune anders geregelt, meistens aber muß zwischen 7.00 und 20.00 Uhr geräumt werden in einer Breite von min. 1,00m.Ob Straße oder Gehweg ist dabei i.d.R. egal.Erschwerte Situation: Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich = Spielstraße.Diese wird von der Gemeinde zum Leidwesen der Kinder bei Schnee mehrmals täglich gepökelt. Die Sauerei kann man sich leicht vorstellen.Nun ist aber die Spielstraße dummerweise optisch/farblich so gestaltet, daß ein unbedarfter Passant die beiden Randbereiche für einen Gehweg halten könnte. Die gesamte Verkehrsfläche steht aber ALLEN Verkehrsteilnehmern gleichsam zur Verfügung, d.h. ein Fußgänger darf auch mitten auf der Straße gehen, Autofahrer müssen sowieso Schritttempo fahren. Muß ich denn jetzt diesn optisch hervorgehobenen Bereich ebenfalls von Schnee räumen obwohl die "Fahrbahn" bereits geräumt ist?Eine eindeutige Antwort konnte oder will mir das Ordnungsamt nicht geben.Herzliche Grüße aus der Eifel, René

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 14:59
von oldierolli
@ Rene, ja den Ordnungsämtern ist es wichtiger, Falschparker aufzuschreiben, als ZUMUTBARE Gehwegreinigung zu überprüfen. Erst kürzlich erlebt. Geldschneiderei für verschlampte Finanzen ist wichtiger als die Gesundheit der Bürger. Der Gipfel war, als eine "Mitarbeiterin" einen PKW aufschrieb, der nur ab der Vorderkante des Hinterrades über die Parkzone hinaus ragte. Kein langes Stufenheck, nur Fließheck(!). So kann man Ermessen auch auslegen. Ich habe sie darauf angesprochen, und dass ich SO EINE KOLLEGIN nicht haben möchte! (Das DURFTE ich sagen) Gruß. Rolf

Wenn wer auf der Straße vor meinem Haus ausrutscht....

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 15:14
von 280 SEC
Zitat:Original erstellt von Leines:Servus, danke für Eure Einschätzungen. Dann werde ich halt den Gestürzten über die Straßenmitte auf Nachbars Terrain schleifen ,-)Grüße LeinesDu solltest dich auch vergewissern, dass der Gestürzte sich nicht mehr erinnern kann. Es gibt in Berlin eine Verordnung zum Bestattungsgesetz, da steht wörtlich drin:"Zuständig ist der Bezirk, in dem sich die Leiche befindet, unabhängig davon, wie sie dahin gelangt ist."@Oldierolli: Deine "hohe Meinung" über die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung kommen in jedem zweiten Beitrag zum Vorschein. Das ist für jmd., der aus dem Staatssäckel bezahlt wird recht ungewöhnlich. Reicht es denn nicht, wenn nicht im öD Beschäftigte ihre Meinung kundtun?