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Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 01:11
von mkiii
Ausserdem ist die Parkscheibe so hinter die Frontscheibe zu platzieren das sie von jedem/r Hilfssheriff/in zwischen 1,55m-1,98m zu sehen ist. Ohne das sich die Überwachungsorgane zu bücken, zu strecken, sich zu verdrehen oder sonstwie körperlich anstrengen zu müssen. Selbstverständlich muss die Sicht durch die Frontscheibe jederzeit gewährleistet sein und frei von Aufklebern, Verschmutzungen, losen Blättern oder Blendungen durch tiefstehende Sonne oder künstliche Lichtquellen ausgeschlossen werden. Tja, unsere deutsche Parkscheibe, das ist schon was GrußNorbert
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 01:26
von Sierra
Und natürlich hat sich das nicht jedes Land für sich ausgedacht. Auch die anderen Länder akzeptieren nur ihre eigenen Parkscheiben. Hier wäre wirklich mal ein Ansatz für die Eurokraten. Aber die kümmern sich ja nur um wirklich wichtige Dinge wie Klodeckel. Es winkt mit dem full card deck an Parkscheiben Michael
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 01:53
von RA-Wilke
Ich habe übrigens noch eine nicht genormte Parkscheibe vom Touring Club Suisse, Werbegeschenk vom Genfer Autosalon.An manchen Tagen lasse ich so richtig den Rebellen raushängen und lege sie hinter die Windschutzscheibe!Frank
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 10:35
von Rene E
Ist es eigentlich vorgeschrieben das eine Parkscheibe blau sein muß und eine bestimmte Größe und Form haben muß?Es meinte Jemand, ja, weil sie ein rechtsgültiges Verkehrszeichen wäre.Ich habe zwar noch nie eine Knolle gekriegt, aber ich habe aus DDR-Beständen eine durchsichtige selbstklebende Scheibe die auch gleich als Tageskilometerzähler dient.Diese hier gibt es auch immer wieder zu kaufen: Und für den Leichenwagen habe ich jetzt die hier.Normale Form und Größe, aber (natürlich) schwarz:
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 11:08
von Versi
Deine Parkscheiben sind zwar toll, aber leider nicht zulässig.In der StVO ist eindeutig geregelt wie die Parkscheibe auszusehen hat.(eben die bekannte blaue) Wenn Du mit deiner Scheibe an einen pingeligen Cop geräts gibt es ein Ticket.
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 11:13
von RA-Wilke
Selbstverständlich ist gesetzlich vorgeschrieben wie eine ordentliche Parkscheibe auszusehen hat und zwar in §41 Ziffer 8, Bild 291 StVO. Dort ist eine blaue Parkscheibe mit 15x11cm Kantenlänge abgebildet. Wichtig sind vor allem die vor einigen Jahren verbindlich eingeführten, zusätzlichen Zeiten nach dem 24-Stunden-System (3Uhr/15Uhr, 4Uhr/16Uhr etc.) Wer Parkscheiben benutzt, auf dem diese Angaben fehlen, muß bei depressiv veranlagten Politessen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Auch nicht erlaubt sind diese praktischen Parkscheiben mit Uhrwerk, die sich mitdrehen und dadurch theoretisch zeitlich unbegrenztes Parken ermöglichen. Meine grundsätzliche Rechtstreue verbietet mir auch den Hinweis, daß sie im Moment bei Saturn für EUR 2,99 an der Kasse zu haben sind.Frank
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 11:14
von Mario
Sorry, aber diese Regelung ist doch absolut schwachsinnig.Die Parkscheibe soll doch lediglich die Ankunftszeit des Parkenden festhalten. Da darf doch wohl die Farbe, bzw.das Aussehen derselben keine so große Rolle spielen, oder ?Völlig bizarr !Viele Grüße,Mario
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 11:44
von oldierolli
Hallo, es ist doch schon ein Wunder in D, dass es keine Vorschriften gibt, dass die Farbe der Sicherheitsgurte entsprechend RAL xxx sein muss, die Fahrersitze nicht beim TÜV gemäß der Gesäßgröße vermessen werden müssen (GESÄßPASS für Sitzgröße X), der RefleXionsgrad des Dachhimmels bei tief stehender Sonne nicht gemessen wird, keine DIN-Haltevorrichtung für NORM-Einkaufstaschen vorhanden sein muss, ein eingeschlagenes Rad beim Parken wegen des Überstandes als verkehrsgefährdend für Radfahrer anzusehen ist, Anti-Eis-Spray keinen Alkohol enthalten darf (wegen der möglichen Benebelungswirkung beim Einatmen), nur mit Prüfzeichen versehene - mit Pedalgummis kompatible - Schuhsohlen erlaubt sind etc. Meine Phantasie/Fantasie hat noch Vieles drauf für unsere Bürokraten. Gruß. Rolf
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 12:32
von Versi
Bitte ausserdem beachten, dass nach §13(2).2 auf den Strich der der Ankunft nachfolgenden halben Stunde eingestellt werden muss.Wer also (zeitlich korekt) die Parkscheibe auf 1/4 nach einstellt, muß bei depressiv veranlagten Politessen mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Parkscheibe blau?
Verfasst: Mi 18. Jan 2006, 12:36
von Rene E
Naja, nicht mal depressiv veranlagte Politessen geben mir für den Leichenwagen eine Knolle.Nicht mal wenn ich in zweiter Reihe stehe. Schon gar nicht wenn ich die Klappe dabei auflasse.