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Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Mo 26. Dez 2005, 17:43
von tommi1
Hallo,suche Infos über die richtige Versteuerung meines Geschäftswagen. Da gibt es wohl diverse Möglichkeiten. Kennt jemand eine Seite im www die die verschiedenen Möglichkeiten an Hand von Rechenbeispielen aufzeigt? Danke.Oder wer von Euch fährt als Angestellter einen Geschäftswagen und kann mir sagen wie er bei sich versteuert wird. Gerne per Mail hau.brunnen€freenet.de bis demnäxtommi[Diese Nachricht wurde von tommi1 am 27. Dezember 2005 editiert.]

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Di 27. Dez 2005, 11:06
von oldsbastel
Du musst den privat genutzten Firmenwagen mit 1% vom Neupreis bei der Einkommenssteuer versteuern.

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Di 27. Dez 2005, 11:27
von caferacer
aber nicht mehr lange [Diese Nachricht wurde von caferacer am 27. Dezember 2005 editiert.]

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Di 27. Dez 2005, 12:11
von borgi
Zitat:Original erstellt von oldsbastel:Du musst den privat genutzten Firmenwagen mit 1% vom Neupreis bei der Einkommenssteuer versteuern.Ja, aber vom Brutto- Listenpreis. Nicht von dem Preis den er tatsächlich gekostet hat.Hinzu kommen noch 0,03% vom Brutto- Listenpreis mal die normale Wegstrecke zur Firma. Das kann bei manchem auch viel ausmachen.Aber unsere schwarz- roten Regierung will doch da was ändern oder?Wird bestimmt noch günstiger. GrußJoachim

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Di 27. Dez 2005, 20:23
von Flat60
Hallo Tommi,die wichtigsten Punkte sind schon genannt worden, hier noch ein paar Infos dazu:Die Methode des geringsten Aufwands ist die 1%-Methode, bei der pauschal 1% vom Listenpreis des Fahrzeuges (inklusive Umsatzsteuer!) zuzüglich von 0,03% pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt wird.In der Praxis werden diese beiden Werte vor der Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet (daraus ergeben sich dann entsprechend höhere Abgaben) und anschließend vom Nettoeinkommen wieder abgezogen. Das lohnt sich nur dann, wenna) Der Firmenwagen nur zu einem geringen Anteil (ungefähr eine Größenordnung von 10%) tatsächlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird,b) Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zu groß ist,c) Der Listenpreis des Fahrzeuges nicht deutlich größer ist als der tatsächliche Wert bzw. vielleicht sogar deutlich geringer ist als der aktuelle Wert (Wink mit dem Zaunpfahl: Wie heißt dieses Forum?).In allen anderen Fällen (Gebrauchtwagen mit hohem Listenpreis bzw. hoher Anteil dienstlicher Fahrten) lohnt sich auf jeden Fall ein Fahrtenbuch, an das allerdings recht hohe Formvorschriften gestellt werden. Hier werden dann die tatsächlich anfallenden Kosten für die private Nutzung versteuert. Das Führen eines Fahrtenbuches ist zwar lästig, aber wenn man sich in einer ruhigen Minute mal den Stundenlohn in Form geringerer Abgaben ausrechnet, dann ist das recht motivierend.Geändert worden - und auch das noch nicht rechtskräftig - ist momentan nur die Grenze, ab der die 1%-Versteuerung bei Selbständigen angewandt werden darf. Hierfür muss demnächst nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu mindestens 50% geschäftlich genutzt wird.*Gute (Dienst-)Fahrt wünscht,Marcus*) Dass hier unsere Politiker mal wieder einen Denkfehler gemacht haben und sich bald wieder über Mindereinnahmen wundern werden ist ein anderes Thema...

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Di 27. Dez 2005, 21:14
von tommi1
Danke

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Mi 28. Dez 2005, 10:42
von oldsbastel
Es gibt noch eine lukrativere Methode, bei der das Finanzamt bis ca. 40000 km/Jahr geschäftlich gefahrener Kilometer mitspielt. Danach werden sie mürrisch und wollen die 1%-Regelung, weil sie zu viel Geld drauflegen: der Einzelfahrtennachweis.Der lohnt sich gerade bei alten oder billigen Autos. Mit einem kleinen Zusatztrick (den ich hier aber nicht breit trete ) lässt sich sogar richtig Geld sparen.

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Mi 28. Dez 2005, 14:18
von Tingeltangelbob
[QUOTE]Original erstellt von Flat60:Die Methode des geringsten Aufwands ist die 1%-Methode, bei der pauschal 1% vom Listenpreis des Fahrzeuges (inklusive Umsatzsteuer!) Welch weitsichtige und gerechte Steuergesetzgebung, Umsatzsteuer zu versteuern. Seit 2003 benutze ich ein Fahrtenbuch. Abgesehen davon, dass man wirklich Selbstdisziplin dafür mitbringen muss, ist der Fiskus nicht pingelig, wenn es darum geht, die Glaubwürdigkeit des Fahrtenbuchs anzuzweifeln. Dafür reichen schon kleinste Formfehler oder auch ein unsauberes Schriftbild. Der Prüfer gibt vor, "Leseprobleme" zu haben und vorbei ist es. In diesem Fall wird das geschriebene eines Jahres nicht anerkannt und der Steuerdelinquent versteuert nun doch per 1% Regelung.Grüße, Chris[Diese Nachricht wurde von Tingeltangelbob am 28. Dezember 2005 editiert.]

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 23:11
von fridolin
@OldsbastelHallo,kannst Du mir ein kleines E-Mail zum Thema Einzelfahrtennachweis schicken?Viele GrüßeFridolin

Steuerrecht - Geschäftswagen

Verfasst: Fr 6. Jan 2006, 20:10
von fridolin
@oldsbastelHallo,der BFH hat den Einzelfahrtennachweis gekippt.GrüßeFridolin