Seite 1 von 2

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 16:31
von Leines
Servus, Ich habe mich schon mal durchs Netz gegoogelt, aber nich gescheites gefunden:Wir haben auf 10 Häuser 14 Kinder unter 10 Jahren. Nun übt unser Bauernhof auf alle eine magische Anziehung aus.Was ist los, wenn einer (oder Eine) zu Schaden kommt? Ich habe sie ja nicht gerufen, und fühle mich auch nicht berufen zum Babysitter, bloß weil alle anderen Ihre Kinder nur auf die Straße schicken. Gut, ich habe gelesen von Verkehrssicherungspflichten, offensichtliche Gefahrenquellen wie offene Gruben sind abgedeckt, an allen Heustöcken sind Geländer. Aber wie ist´s z.B. mit dem Baumhaus? Als Eigenbau verstößt es sicherlich gegen mindestens 23 EU-Vorschriften auf einmal. Spricht mann (Haus-)Verbote aus ist man der Doofe, passiert was ist man der Dumme ...Vielleicht hat ja jemand einschlägige Links parat?Vielen Dank für Eure Mühe!Grüße Leines

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 17:59
von Paul_Hindemitt
Hallo,Ich würde ganz einfach denken...Das ist dein Privatgrundstück...das hat ohne deine Erlaubnis niemand zu betreten...ergo kannst Du auch nicht für Sachen haftbar gemacht werden, die in diesem Fall passieren könnten. Was auf deinem Grundstück nicht irgendeiner Norm entspricht sollte auch egal sein, solange Du niemanden außerhalb deines Grundstückes belästigst oder gefährdest. Eine Ausnahme wäre eine Baustelle. Die muss gesichert sein und es muss ein Schild angebracht sein. Aber nicht dein Grundstück.So würde ich denken, aber ich kann gerne morgen nochmal meinen Professor fragen, wenn es weiterhilft.GrußJan

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 18:19
von Slarti
Moinsen,hmn, ich bin mir nicht sicher, aber ich meine gehört zu haben, dass wenn man z.B. einen Teich im Garten hat diesen kindersicher machen muss... oder es muss nen Zaun ums Grundstück.Nur als kurzes Gegenstatement zu Jan...So long... ...Mario

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 18:19
von Gerrit
Hallo Leines,sprich doch mal mit Deiner Versicherung über eine Haus- bzw. Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, wenn Deine Privathaftpflicht das nicht abdeckt. Die sagen Dir auch, wie sie das Risiko Baumhaus einschätzen. Meines Wissens wirst Du für Schäden haftbar gemacht, egal ob Dein Grundstück umzäunt ist oder nicht. Auch Schilder die eine Haftung ausschließen (Eltern haften für ihre Kinder etc.) nützen nichts.Viele GrüßeGerrit

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 18:35
von Privra
Ich beschränke mich mal auf Schäden, die den Kindern entstehen, nicht solche, die Kinder verursachen.Also, wenn Du Deinen Bauernhof zum Spielen freigibst, ("öffentlich" zugänglich machst), musst Du die Verkehrssicherheit herstellen, die auf einem Bauernhof zu erwarten ist. Du haftest also für Schäden die den Kindern dort zustoßen, wenn sie sich an Gefahrenquellen verletzen, mit denen ein Kind auf dem Hof nicht rechnen muss. Also Ausrutschen auf Dung (der noch nicht wochenlang liegt), keine Haftung, Handverletzung an gefundemem Blitzknaller auf dem Hof - Haftung (wenn er dort lag, weil Du Deinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen bist).Geräte und gefährliche Teile soweit wie möglich schützen und mit Verboten belegen, durchsetzen.Das Schild "Spielen verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" nützt gar nichts, erst recht nicht, wenn Du das Spielen wissentlich duldest.Also bleibt Dir nur, Baumhaus so sicher wie möglich zu machen und wenn mal was passiert, der Versicherung zu erklären, dass Du Deine Verkehrssicherungspflicht ausversehen verletzt hast. Dann tritt diese ein, vorausgesetzt Du hast eine Weiter hilft es allen Eltern zu erklären, dass die Nutzung des Baumhauses durch deren Kinder ohne Haftung Deinerseits erlaubt wird und Du keine Aufsicht übernimmst, die Eltern sollen dort selbst die Aufsicht ausüben. Wenn Du das im Streitfall beweisen kannst, bist Du auch ein Stück weiter. Ansonsten sind derartige Streitigkeiten immer Einezlfallentscheidungen (wie reif war das Kind, wie hoch war die gefahr, wie lange bestand sie, wie oft muss man kontrollieren), so dass allgemeingültige Antworten immer schwer sind. Mal sehen, was die Kollegen noch sagen. Nur eine Bitte: keine Planspiele,a la "das Haus ist so hoch, das Kind so alt, der Teich so tief wie ist das jetzt ?"- wie gesagt alles Einzelfallentscheidungen.Jens

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 19:00
von Paul_Hindemitt
Hallo,Also ich weiß ja nicht...Wie ist es denn auf einem öffentlichem Spielplatz...oder auf Gehwegen, die won der Stadt nicht gestreut werden im Winter....oder auf Baustellen...??? Dort reichen doch auch Schilder aus.Ich glaube nicht, dass man da so pauschal sagen kann, dass Schilder nichts nützen.GrußJan

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 19:04
von Arielle
Zitat:Original erstellt von Paul_Hindemitt:Hallo,Ich würde ganz einfach denken...Das ist dein Privatgrundstück...das hat ohne deine Erlaubnis niemand zu betreten...ergo kannst Du auch nicht für Sachen haftbar gemacht werden, die in diesem Fall passieren könnten. Hallo,ich kann hier natürlich nur von österreichischem Recht reden, denke aber, dass das in Deutschland nicht viel anders gehandhabt wird.Ich hatte hier den Fall, dass ich während der Übersiedelung in mein neues Betriebsobjekt einige Monitore im Garten gelagert hatte.Kamen ein paar aufgetakelte Beamte und schrieben mir vor, die Monitore blitzartig zu entfernen, da sich spielende Kinder daran verletzen könnten.Der Garten war ein Privatgrundstück und ca. 1,50 m hoch eingezäunt ...Gruss, Andrea

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 19:22
von oldsbastel
@Leines:Bei Kindern ist ja hinsichtlich der Haftung und Schuldfrage einges anders. Das gilt ja auch für den Straßenverkehr. Ich sehe das ähnlich wie Jens. Wenn du weißt oder davon ausgehen musst, dass Kinder dein Grundstück zum Spielen benutzen, dann bist du in der Verantwortung. Das wäre jedenfalls von Seiten des Gesetzgebers konsequent. Eine ähnliche Vorgehensweise gibt es auch im Produktrecht. Wenn du das mit den anderen Eltern besprichst, dann unbedingt schriftlich und mit Unterschrift! Ob das dann im Schadensfall reicht, wird sich dann zeigen.

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Di 10. Mai 2005, 23:12
von KW
Wieso soll ein Schild nix nützen?Wenn einer verbietet, das Grundstück zu betreten?? Oder einen Gefahrhinweis?Auch haben Eltern doch eine Aufsichtspflicht.Käär mich mal plz. einer auf.

Kinder Spielen - wer haftet

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 06:46
von Gerrit
Zitat:ard-ratgeber aktuell: Manchmal lesen wir auf Baustellen, in Wild- oder Vergnügungsparks, in Schwimmbädern oder Restaurants das Schild: "Eltern haften für ihre Kinder". Welche Bedeutung hat das Schild?Sigrun von Hasseln: Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" hat in diesem Zusammenhang zunächst einmal keine Bedeutung. Denn Bauherren, Betreiber von Parks, Sporteinrichtungen, Gastronomie- und sonstigen Einrichtungen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, trifft zunächst ein sehr hohes eigenes Haftungsrisiko, und nicht die Eltern der Besucherkinder. Reißt auf dem Spielplatz etwa ein Schaukelseil und verletzt sich ein Kind dadurch, muss der Spielplatzbetreiber dem Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.Quelle: http://149.219.195.60/aktuell/akt0107.htm#Interview1