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Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 10:16
von p142
moin zusammen,am Samstag hab ich eins meiner Schätzchen für die nächsten paar Monate / Jahre stillgelegt.Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet.Zur Abmeldung brache ich, soweit ich weiß nur die Kennzeichen, den Schein und den Brief, keine Vollmacht der Halterin für die Abmeldung!?Gestern aht ein Bekannter mir verklickern wollen, das es immer eine Vollmacht braucht, wenn das Fahrzeug von jemandem anders abgemeldet wird????Kann mich da mal bitte jemand bestätigen, bevor ich bei den hmaburger Landesbetrieben für Verkehr wieder stundenlang umsonst in der Reihe sitze...Danke Euch!Alex
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 10:29
von Versi
alles Quatschzum ANmelden auf jemand anderen brauchst du natürlich eine Vollmacht.Aber ABmelden geht auch ohne.Denn der eingetragene Halter könnte auch Herr Müller sein, von dem Du das Auto gekauft hast. Logo brauchst du nätürlich Brief,Schein, Schilder und Geld.Gruss Dirk
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 10:34
von p142
hab ich's mir doch gedacht
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 13:18
von KW
Bei unserem Straßenverkehrsamt brauchst du eine.mfg, Mark
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 15:01
von Z1-VX
Zitat:Original erstellt von KW:Bei unserem Straßenverkehrsamt brauchst du eine.mfg, MarkBei uns nicht, weder zum Abmelden noch zum Ummelden von einem Vorbesitzer auf mich brauche ich hier dessen Einwilligung. Die habe ich ja schon, da cih den Brief in der Hand halte.GrußDieter
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 16:45
von Frank the Judge
Auch in Marl braucht man zur Fahrzeugabmeldung keine Vollmacht.
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mo 2. Mai 2005, 22:11
von Nachtschwärmer
Hallo,bei keiner Zulassungsstelle in ganz Deutschland braucht man für eine ABMELDUNG eine Vollmacht - auch dort nicht wo "Allesbesserwisser" KW sein Unwesen treiben mag! Gruß Joachim
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Di 3. Mai 2005, 09:33
von oldsbastel
http://www.stadt-kassel.de/probuerger/p ... ukt_ID=150 Abgesehen davon ließe sich die Frage mit einem kurzen Anruf bei der Zulassungsstelle klären ...
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mi 4. Mai 2005, 10:47
von Versi
Zitat:Original erstellt von KW:Bei unserem Straßenverkehrsamt brauchst du eine.mfg, MarkKlar brauchen Minderjährige für solche Geschäfte eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten
Frage zur vorübergehender Abmeldung
Verfasst: Mi 4. Mai 2005, 23:27
von Fusca
Oi gente,wer den KFZ-Brief hat, ist der Eigentümer des Autos, egal welcher Name drinsteht.Wenn es also in der Beziehung kriselt, ERST den KFZ-Brief in Sicherheit bringen, z.B. im Büro-Schreibtisch deponieren.Hatte ich leider versäumt Aber wie heisst es ?" Erfahrung ist die Summe aller gemachten Fehler "Wie die Beziehung noch in Ordnung war hatte ich ihren Polo abgemeldet und mit roter Nummer nach Wismar gebracht, ganz ohne Vollmacht.Bei der kriselden Beziehung ging es dann um den Nachfolger, Seat-Ibiza. Hatte den Wagen finanziert, aber zu spät bemerkt, was sie vorhatte. Mit dem KFZ-Brief ( ohne Auto ) hätte ich den Seat abmelden können. Ja, auch ohne die Kennzeichen entstempeln zu lassen. Der Seat wäre dann " zur Fahndung ausgeschrieben " worden. Lange Rede, kurzer Sinn: der KFZ-Brief ist der Eigentumsnachweis.tchauUwe, der aber kein Jurist ist, sondern nur die eigenen Fehler ( = Erfahrung ) wiedergibt