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ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 01:07
von RA-Wilke
Ich hoffe, ich trete jetzt dieser ach so pfiffigen Geschäftsidee nicht zu Nahe aber der Beschiß drängt sich förmlich auf. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma beinhaltet nur das Bemühen eben dieser Firma einen Dritten zu finden, der Fahrzeugwerbung machen möchte, klassische Maklertätigkeit also. Dieser Vertrag läuft über ein Jahr, im Falle des Mißerfolgs soll der Kunde seine 50,00 Euro Aufnahmegebühr für die Kartei zurückerhalten.Was passiert, wenn der Betrag dummerweise nicht erstattet wird? Für 50,00 Euro wird kaum jemand einen Mahnbescheid beantragen, geschweige denn Klage einreichen.Aber vielleicht seh ich gerade zu sehr das schlechte im Menschen...Frank

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 01:48
von Versi
Zitat:Original erstellt von RA-Wilke: im Falle des Mißerfolgs soll der Kunde seine 50,00 Euro Aufnahmegebühr für die Kartei zurückerhalten.FrankHallo Frank, natürlich hast Du Recht, das wg der 50,-EUR keiner grosses Aufheben machen wird, aber selbst wenn....Zitat aus den AGB dieser Firma:Ein Anspruch auf Rückerstattung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und der, die kostenlosen Neuwagen anbietenden, Firma mit verursacht oder an seinem Zustandekommen mitgewirkt hat.Bedeutet doch wohl, wenn die mir sagen, geh mal zur Firma X, die haben "dein" Auto, diese Fa. das Auto aber schon anderweitig vergeben hat, hat ja trotzdem eine Mitwirkung am zustandekommen des Vertrages stattgefunden. Somit gibt es nix zurück.Ist halt eine seriöse Firma die es nicht nötig hat zu betrügen, weil die AGB ja deutlich sind

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 01:48
von goggo
secunden zu spät Hier die Homepage.... http://www.kostenlosauto.de/ Hier die AGB:Der Kunde stimmt bei Vertragsabschluss folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann zu:§ 1 Leistungen und Angebote der Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.§ 2 Vertragsabschluss Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Firma Free Car Switching Inhaber Thomas Kitzmann, geschlossen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Vertragsabschluss durch die Übersendung seiner Kundendaten der Firma Free Car Switchin Inh. T. Kitzmann angeboten hat und die Firma Free Car Switchin Inh. T. Kitzmann dieses Angebot durch eine entsprechende Bestätigung per Email annimmt.Die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann verpflichtet sich in diesem Vertrag, den Kunden gegen Zahlung einer Aufnahmegebühr in die firmeneigene Kundendatei einzuspeisen. Der Kunde verpflichtet sich an die Firma Free Car Switchin Inh. T. Kitzmann für deren Vermittlungsversuche und die Eintragung in ihre Kundendatei eine Aufnahmegebühr in Höhe von 49,90 € zu zahlen. Die Aufnahmegebühr wird 14 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Mit Zahlungseingang bei der Firma Free Car Switchin Inh. T. Kitzmann beginnt die zwölfmonatige Vertragslaufzeit, welche nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch endet.Eine fristlose Kündigung des Vertrages ist nur nach Maßgabe des § 626 BGB aus wichtigem Grund möglich.Darüber hinaus bietet die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann interessierten Drittfirmen den Kunden für die potentielle Übernahme eines Neuwagens/neuwertigen Wagens an. Hierbei besteht seitens des Kunden jedoch kein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung gegen die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann, da die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann selbst keine kostenlosen Neuwagen/neuwertige Wagen anbietet, sondern lediglich den Kunden als Interessenten an kostenlosen Neuwagen/neuwertige Wagen in ihre Kundendatei einstellt. Die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann verpflichtet sich jedoch, im Interesse des Kunden tätig zu werden, um die Erfüllung des Auftrags bemüht zu sein und alle sich ergebenden Abschlusschancen zu sondieren.Ein eventueller Vertrag über einen kostenlosen Neuwagen/neuwertigen Wagen kommt lediglich zwischen dem Kunden und der den kostenlosen Neuwagen/neuwertigen Wagen anbietenden Drittfirma zustande, ohne dass die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann an diesem Vertrag beteiligt wird.Bei erfolgreicher Vermittlung eines kostenlosen Neuwagens/neuwertigen Wagens durch die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann, hat diese Anspruch auf ein zusätzliches Erfolgshonorar in Höhe von 50,- € gegenüber dem Kunden. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann 30 Tage gebunden. Dieses wird 5 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig.In Prospekten, Anzeigen u.s.w. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann 30 Kalendertage ab Abgabe des Angebots gebunden.§ 3 Kundenangaben und Datenschutz Der Kunde versichert seine Volljährigkeit, sowie die inhaltliche und sachliche Richtigkeit und darüber hinaus die Vollständigkeit seiner gemachten Angaben.Der Kunde verpflichtet sich zudem, eventuell auftretende Änderungen seiner persönlichen Daten der Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann unverzüglich mitzuteilen. Hierbei genügt die Mitteilung per Email an service@kostenlosauto.de. Eine Vertretung für dritte Personen ist nicht möglich.Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt gemäß der entsprechenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Die Erhebung der persönlichen Kundendaten erfolgt nur im vereinbarten Rahmen ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken. Ihre Aufbewahrung erfolgt lediglich in dem hierzu erforderlichen Zeitraum.Der Kunde erteilt sein ausdrückliches Einverständnis für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten nach Ablauf des Vertrages.Der Kunde kann hinsichtlich der über ihn gespeicherten Daten Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung verlangen.Die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann verpflichtet sich, die Weiterleitung der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte ohne sein ausdrückliches Einverständnis zu unterlassen, soweit die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann nicht gesetzlich zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist oder die Daten zur Durchsetzung von Forderungen benötigt.§ 4 Recht auf Widerruf Der Kunde hat ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnissnahme dieser Belehrung an Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann, Theodor - Weber - Reihe 9, 22111 Hamburg, erfolgen. Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.Bei rechtzeitig erfolgtem Widerruf verpflichtet sich die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann, dem Kunden die Aufnahmegebühr zu erstatten.§ 5 Kein Erfolg - Geld zurück Für den Fall, dass die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann dem Kunden einen kostenlosen Neuwagen während der Vertragslaufzeit nicht vermittelt, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der von ihm gezahlten Aufnahmegebühr. Die Rückforderung der Aufnahmegebühr hat schriftlich per Brief an die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann, Theodor - Weber - Reihe 9, 22111 Hamburg, zu erfolgen.Ein Anspruch auf Rückerstattung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und der, die kostenlosen Neuwagen anbietenden, Firma mit verursacht oder an seinem Zustandekommen mitgewirkt hat.§ 6 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Free Car Switching Inh. T. Kitzmann und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.§ 7 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.§ 8 Salvatorische Klausel Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht und ihr wirtschaftlich ebenbürtig ist. kann aj mal jemand zerpflücken... Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 10. Februar 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von goggo am 10. Februar 2005 editiert.]

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 11:00
von piksieben
Auf den folgenden Link wurde ich beim Stöbern in mobile.de aufmerksam gemacht: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... gory=46123 Ist das die neue Form der ebay-Verarsche? Oder steckt da etwa ein seriöses Angebot dahinter? Letzteres kann ich mir kaum vorstellen...Was meint Ihr?GrußPik7

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 11:09
von Beta-Tester
Hallöchen,mir stinkt das stark nach Trickbetrug. Da darfst du dann erstmal die Registrierungsgebühr überweisen und hörst von den Brüdern und deinem Geld nie wieder was.GrußRüdiger

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 11:56
von Frankie
Die Firma möchte ich sehen, die auf ihre Kosten einen Neuwagen least und ihn an einen ihr unbekannten Nutzer überlässt.In irgendeiner seriösen Fernsehsendung, ich meine WISO war es gewesen, kam mal ein Bericht über Abzocke mit Autowerbung. Interessenten (Leute die ihr Auto gegen Bezahlung mit Werbung bekleben lassen wollten) mussten eine Anfangsgebühr zahlen, damit sie erst mal eine Infomappe bekamen.Der Tenor von diesem Bericht war: Alles Verarsche; es gibt in Wirklichkeit gar keinen Markt für Autowerbung an Privatautos!

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 12:21
von Versi
Dazu gab es kürzlich in der Test-Zeitschrift einen Bericht. Man bekommt leider kein Auto vermittelt, da zu viele Bewerber....Und die "Anzahlung" gibts leider auch nicht zurück.........

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 12:37
von piksieben
Für mich hat das ganze so einen Kaffeefahrten-Touch. Was mich wundert: Nach all den Fernsehberichten und Presserummeln um solche Machenschaften können immer wieder neue 'Betrüger' an arglistigen Bürgern dicke Kohle verdienen. Die Burschen bewegen sich doch nicht im rechtsfreien Raum--Warum gibt es da keine juristische Handhabe dagegen? Warum ermitteln nicht schon lange Staatsanwaltschaften gegen jede bekannte Firma, die in diesem Stil ihre Machenschaften aufzieht? Ist es wirklich so schwer, diesen Unternehmen zu beweisen dass ihre Praktiken illegal sind? *kopfschüttel*Was mich in diesem speziellen Fall noch stutzig macht: Warum muss der Fahrer Bescheid geben, wenn er sich mehr als 4 Wochen nicht in der Stadt befindet? Zusammen mit dem Nachweis, dass man 5 Tage in der Woche im Auto rumschaukelt könnte man da leicht eine Auskundschaftung für andere illegale Zwecke vermuten...die Welt nicht mehr verstehende GrüßePik7[Diese Nachricht wurde von piksieben am 10. Februar 2005 editiert.]

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 12:58
von Versi
Zitat:Original erstellt von piksieben:um solche Machenschaften können immer wieder neue 'Betrüger' an arglistigen Bürgern dicke Kohle verdienen. [Diese Nachricht wurde von piksieben am 10. Februar 2005 editiert.]Also solange die nur arglistige Bürger abzuocken ist mir das egal Aber im Ernst: illegal ist das ganze nicht wirklich. Du schliest mit denen einen Vertrag ab, wonach die versuchen die ein Auto oder ein Modellvertrag oder sonstwas zu vermitteln. Dafür bezahlst du eine Art "Mitgliedsbeitrag" Wenn das dann wegen zu vieler Bewerber, oder wg anderer Gründe halt nicht klappt, kann ja der Anbieter nix dafür....... Hier müsste erstmal nachgewiesen werden, dass die Leute nicht eine einzige Vermittlung vorgenommen haben um den Betrug zu beweisen. (Und da werden die sich schon absichern)

ebay-Anekdote der besonderen Art?

Verfasst: Do 10. Feb 2005, 14:36
von mkiii
Ich glaub ich habs:Der Vertrag läuft ein Jahr lang, solange sind die 50euro schonmal festgelegt.In der Zeit schikt der Vermittler immer mal wieder ein "fiktives" Angebot, natürlich nicht den Wunschwagen Volvo V70 sondern einen Smart.Der normale Kunde sagt jetzt ach nee, Smart wollte ich eigentlich nicht, schon sind die 50euro weg und Angebote kommen natürlich auch nicht.Sagt er aber, ach Toll ein Smart ist auch nicht schlecht kommt eine Mail das er zu lange gewartet hat und der Smart jetzt weg ist. Dann kommt wieder eine Mail und so weiter, irgendwann ist ja jeder mal in Urlaub und meldet sich nicht rechtzeitig und hat seine Abnahmeverpflichtung nicht erfüllt, also keinen Anschpruch auf Rückerstattung der 50euro.Nur wer ein Jahr lang rechtzeitig einem Angebot zustimmt hat Recht auf seine Erstattung der 50euro.Nur was ist schon rechtzeitig, innerhalb 5min, nach einer halben stunde oder in 1-2 Tagen.....GrußNorbertMan könnt jetzt meinen ich hätte eine kriminelle Ader aber dem ist nicht so.Ich schau mir nur alle möglichen Verbrauchersendungen an wo solche und andere Fälle gezeigt werden und wenn es etwas teures kostenlos gibt, aber geringe Beträge als vorkasse zu leisten sind, klingen alle Glocken.Schade das es Nepper, Schlepper, Mähdrescher nicht mehr gibt