Seite 1 von 3

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 14:21
von Old Cadillac
Hi Leute,hatte ja leider einen Verkehrsunfall mit meinem Firmenwagen und es stellt sich eine Frage : Für welchen Zeitraum kann man Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten geltend machen ? Ein befreundeter Versicherungsmensch meinte nur für die Zeit der Reparatur ? Nicht für die Zeit ab dem Unfall bis zur erfolgten Reparatur oder Zahlung des Reparaturbetrages ?Wer weiß genaues ?GrüßeTom

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 14:35
von Th. Dinter
Hallo Thomas,normalerweise ab Unfall bis Fertigstellung. Es ist ja heute durchaus üblich, daß Teile nicht verfügbar sind o.ä.. Da das Dir nicht zuzurechnen ist, wird das normalerweise so gehandhabt.Wenn das Fahrzeug repariert ist, hast Du ja wieder Nutzungsmöglichkeit. Da ist sicher nichts machbar, es sei denn, Du bist mehrere Tage auf Geschäftreise und kannst das Auto nicht abholen.Anders sieht das allerdings aus, wenn Du einen (Eigen-) Kaskoschaden hast.Aber eins ist sicher: die Versicherungen versuchen erstmal alles!grußthomas

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 14:46
von Versi
Zitat:Wenn das Fahrzeug repariert ist, hast Du ja wieder Nutzungsmöglichkeit. Da ist sicher nichts machbar, es sei denn, Du bist mehrere Tage auf Geschäftreise und kannst das Auto nicht abholen.thomas[/B]Dann kann er aber auch keinen Nutzungsausfall geltend machen, da er das Fahrzeug in dieser Zeit ja nachweislich nicht genutzt hätte.

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 14:58
von StevieP2
Meines Wissens gilt nur die Zeitdauer der Reparatur als Bezugspunkt.Ich glaube, die aktuelle "Auto Bild" (brrr...., da schüttelt es mich schon beim schreiben) hat einen Artikel darüber drin.Gruß,Steffen

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 15:04
von Old Cadillac
Hi Leute,danke erst mal. Tja, mir fehlt das Auto in der Firma natürlich und zur Zeit fahre ich ein Auto was viel zuviel Sprit verbraucht. Anstelle 6 Liter Diesel / 100 nun 10 Liter Super. Pro Tag fahre ich 100 km plus das was ggf. noch mal bei Kundenbesuchen dazu kommt, was aber nicht so viel ist. Hinzufügen muß ich noch, daß ich den Unfall nicht verschuldet habe und der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.GrüßeTom

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 15:19
von Versi
In dem Fall bekommst Du Nutzungsausfall für die Zeit, die der Gutachter für die Ersatzbeschaffung eine gleichwertigen Fahrzeugs festgelegt hat.Du kannst statt dessen natürlich auch deine (sprit)Mehrkosten ansetzen, aber das wird wohl weiniger sein lohnt also nicht.

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 15:29
von Old Cadillac
Hi Versi,dann bin ich ja mal gespannt was der so ansetzt wie lange ich brauche, bis ich ein ähnliches Auto gefunden habe.Tom

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 15:43
von Frank the Judge
Mir haben sie mal gar nichts gezahlt, weil ich Aushilfstrottel angegeben habe, dass ich noch einen zweiten Wagen habe.Also, Augen auf...

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 17:18
von oldierolli
Hallo, gemäß BGB ist DER GESAMTE ENTSTANDENE SCHADEN zu ersetzen. Allerdings vom Verursacher deine "Gefährdungshaftung" ausschließen lassen. Da versuchen Versicherer immer wieder, BEIDEN die Rabatte zu versauen. Also du musst immer wie ein "perfekter Fahrer" gehandelt haben. Zeugen!!! Außerdem sollte es wurscht sein, ob ich 1 oder 20 Autos habe. Die hätte ich ja alle verliehen haben können. Es gibt viele entsprechende Grundsatzurteile.Die Schadensminderungspflicht geht auch nur begrenzt. Mal im Internet suchen. Gruß. Rolf

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Verfasst: Mo 10. Jan 2005, 18:22
von KW
Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:Aber eins ist sicher: die Versicherungen versuchen erstmal alles!grußthomasGenauso sicher ist, dass die Geschädigten erstmal versuchen, die Versicherungen um mögichst viel Geld zu prellen.Soweit ich mich entsinne, kannst du den Mietwagen/Nutzungsausfall im Totalschadenfall bis zu 2 Wochen geltend machen.Wenn du aber ein 2. FZ hast ist es dir zuzumuten, dieses zu benutzen. Die Mehrkosten durch Sprit z.B. muss die Versicherung erstatten.Wenn du 20 Autos hast glaubt dir eh kein Richter dass du die gerade alle verliehen hasst und es ist eben nicht egal, da dann davon ausgegangen werden kann, dass dir in der Hinsicht kein Schaden entstanden ist und du somit auch dafür kein Geld bekommst.Es geht hier nicht um Geldverdienen, sondern Schadenserstattung. Aus ökonomischer Sicht ist es egal, ob du 0 oder 20 Autos hasst, aus gesetzlicher meines Wissens aber nicht, da es hier um einen Schaden geht der in dem Fall nicht vorliegt.Wenn das FZ natürlich Repariert wird, wird die Zeit bis zur Reparatur bezahlt.Dass sind aber meines Wissens auch nur max. 14 Tage.Dass Versicherer Versuchen, beiden die Rabatte zu versauen stimmt auchnicht. Dies entscheidet dann idr. ein Richter und der entscheidet idr. nach Recht. Wenn dir dann an einem gesamtschaden von z.B. 5.000€ 10% Teilschuld zugesprochen werden ´kannst du die 500€ auch aus eigener Tasche zahlen (bietet sich je nach Versicherung an) und deinem Rabatt passiert nix.mfg, Mark, der kein Jurist ist und einen Verkehrsrechtsanwalt empfiehlt.