Wer ist denn hier im Forum Architekt.....
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- Registriert:Do 28. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
und kann mir vielleicht netterweise ein paar Tipps zur Grenzbebauung eines Industriegrundstückes geben?Gerne rufe ich auch schnell an.Es ist nichts Streitwertes, mein Nachbar möchte etwas auf seinem Grundstück bauen und ohne meine Einwilligung geht das nicht, ich wiederum bin nicht sonderlich erfreut über die Ideen seines Architekten und eventuell gibt es einen Ausweg, den derzeit keiner der Beteiligten sieht.Ich fahre(mit dem falschen Beruf)freundlich grüssender ka
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- Registriert:Di 13. Aug 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Man kann mit den Plänen zum Bauamt gehen und sich ausführlich über die Vor- und Nachteile der Grenzbebauung aufklären lassen. Dafür spricht, dass das Bauamt keine andere Genehmigung aussprechen kann als die, über deren Rechtmäßigkeit es vorher aufgeklärt hat. Die Meinung Dritter wäre mir daher nicht erschöpfend.Gruß
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- Registriert:Di 12. Feb 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo, Ronald!Ich würde Dir gerne helfen, aber dazu sind noch einige weitere Informationen notwendig.Gibt's einen Bebauungsplan?Gibt's einen Plan von den Grundstücken? Vielleicht sogar einen mit dem geplanten Neubau drauf?(So ist's etwa wie wenn ich Dich fragen würde: "Mein Volvo ist kaputt, was muss ich tun.......") Beste Grüsse,Olli
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Ein wenig könnte ich, mit dem Wissen meiner im Januar bevorstehenden Prüfung im Baurecht, auch beitragen. Müsste nur den sachverhalt genauer wissen, wie oben schon gesagt.Paul
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Na super, da haben sich ja welche "geoutet".Ich versuche mal die Sache zu erklären in der Hoffnung das man mich auch verstehen kann.Zu meinem, am Hang bebauten Gelände habe ich zum Wohnbereich eine ca. 85m lange Zufahrt. Diese verläuft von Ost (Strasse) nach West (Gebäude) und im Süden steigt der Hang, im Norden (dort steht mein Gebäude, im Obergeschoss mit dem Wohnbereich, ebenerdig mit der Zufahrt) ist ein Gefälle mit ca. 15% Schrägung.Meine gepflasterte Zufahrt ist genau 1m von seiner Grundstücksgrenze entfernt und rechts und links von Tannen (ca. 150 Stück) eingesäumt.Nun möchte der Nachbar oben am Hang (Südseite) an der Grundstücksgrenze auf ca. 60m Länge ein Betonfundament setzen, darauf sogenannte L-Steine mit einer Höhe von 2m, Erdreich anschütten und verdichten, sowie Pflastern, darauf einen Zaun ca. 1,5m und eine 0,8 m hohe Leitplanke um dort oben (für mich beinahe in den Alpen) rund 25 Parkplätze für seine Mitarbeiter zu schaffen.Wenn ich die Situation richtig einschätze verschwindet damit der Sonnenlichteinfall in meiner Zufahrt bis hin zum Wohnbereich und für mich und auch für meine Mieter würde diese Baumassnahme besonders in der sogenannten dunklen Jahreszeit wie jetzt ein Leben gänzlich ohne Sonnenlicht bedeuten.Derzeit steht die Sonne tagsüber recht tief und die dorthin gewandten Räume sind recht hell (klar, nur bis die Sonne untergeht).Die leichte Schräge, ca 8% Steigung, des verhandenen, begrünten Hangs schränkt die Sonneneinstrahlung nicht ein.Heute habe ich die Situation mal zu verschiedenen Zeiten angesehen und bin der Meinung das meine Zufahrt durch diese Bebauung dann wie ein Lawinenfang in ewiger Dunkelheit verschwindet.Dazu käme eine nicht unerhebliche Wertminderung des Geländes wenn diese Baumassnahme stattfinden würde.Ein Anruf beim Bauamt hat lediglich ergeben, das ohne meine Zustimmung auf der Grenze nichts gebaut werden kann, aber in einem Abstand von 1m hätte ich nicht viele Chancen eine Bebauung zu verhindern, bis eben auf den dann mangelhaften Lichteinfall und dagegen stünde mir der Einspruch und Klageweg mit eventuellen Erfolgsaussichten offen.Leider kann der Nachbar auch nicht weiter auf sein Grundstück ausweichen da ihm dort seine eigene Bebauung ins Gehege kommen würde, das bedeutet der vorhandene Platz wäre zu klein um die von ihm gewünschte Baumassnahme durchzuführen.Nun habe ich "noch" kein schlechtes oder gespanntes Verhältnis zu meinem Nachbarn, man sieht sich, kennt sich, weiss was man macht, guten Tag und guten Weg, nicht mehr und nicht weniger.Aber ich schätze das wird sich ändern, da ich aus den oben genannten Gründen sicherlich nicht meine Einwilligung geben werde. Ausserdem hat der Nachbar nur Vorteile und ich nur Nachteile durch eine solche Bebauung, finde ich irgendwie egoistisch.Schön wäre natürlich eine Lösung des Problems, aber das wiederum ist ja nicht meine Angelegenheit. Nur ausreichend vorbereitet möchte ich doch irgendwie sein um richtig reagieren zu können und letztenendes bin ich der Letzte der Streit sucht, aber für alle Fälle genau für solche Situationen gut Rechtschutzversichert.Kann man der Schilderung irgendwie folgen oder habe ich zu schusselig beschrieben?Ich fahre(bald im Dunkeln?)freundlich grüssender ka
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Zitat:Original erstellt von er ka:Ein Anruf beim Bauamt hat lediglich ergeben, das ohne meine Zustimmung auf der Grenze nichts gebaut werden kann, aber in einem Abstand von 1m hätte ich nicht viele Chancen eine Bebauung zu verhindern, bis eben auf den dann mangelhaften Lichteinfall und dagegen stünde mir der Einspruch und Klageweg mit eventuellen Erfolgsaussichten offen.Das ist schon mal falsch. Es darf grundsätzlich (natürlich gibt es Ausnahmen) auf der Grenze und auch im Abstand von min. 3m(Abhängig von der Höhe der Bebauung) ohne deine Zustimmung nichts gebaut werden. Das gilt grundsätzlich, wenn im Bebauungsplan nicht anderes steht.Natürlich gibt es Bebauungen, die an Grundstücksgrenzen müssen(laut Bebauungsplan). Das sind meist Garagen. (siehe Neubaugebiete-jede Garage an der Grenze)Warum das so ist ist ja jetzt erstmal egal. Auf jeden Fall gilt das nicht für diese "Mauer".Und das ist eigentlich schon die Lösung des Problems. Entweder der Nachbar hält den Mindestabstand ein. Ich denke mal das werden 3 m sein bei der Bauhöhe. Habe aber die Zahlen jetzt nicht im Kopf.Oder eben er kann, wenn dann der Platz nicht reicht sein Bauvorhaben vergessen. Oder eben Du stimmst der Bebauung zu. Das sind die 3 Möglichkeiten, die es gibt und so würde ich nach Deiner Beschreibung den Fall bewerten.Das ganze nennt sich das bauplanungsrechtliche Nachbarrecht und regelt die Verhinderung des Nachbarn von Bauvorhaben. Es müsste, aber ich bin mir nicht ganz sicher, im §35 BauGB stehen.HOffe ich konnte etwas helfen. Vielleicht hat noch jemand Verbesserungen ??Paul
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Hallo Paul,beruhigt mich schon etwas, aber ist das auch in einem reinen Industriegelände so?So wie ich die 3m zur Grundstücksgrenze kenne ist das im Wohn- und im Mischgebiet, aber auch Industrie?Ich fahre(im Industriegebiet)freundlich grüssender ka
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mhh. Ich gebe zu, da bin ich mir auch nicht sicher...Aber ich hab jetzt noch mal durch meine Unterlagen geblättert und kann nichts Gegenteiliges finden. Also das müsste auch im Industriegebiet gelten. Aber es müsste auf jeden Fall dazu was im Bebauungsplan stehen.Vielleicht bekommen wir noch einen anderen Tip.Mich würde das auch interessieren.
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Zitat:Original erstellt von fliermann:Hallo,mal eine laienhafte Frage von mir: Darf man in einem Industriegebiet überhaupt wohnen? Ich dachte bisher immer, wo Wohnungen UND Gewerbe angesiedelt sind, handelt es sich um ein Mischgebiet. Wohnmöglichkeiten im Industriegebiet seien nicht zulässig (Ausnahmen: Wohnungen des Hausmeisters z.B.).Liege ich da falsch?GrußFRANK@FrankDa liegst Du nicht falsch. Das ist schon richtig was Du sagst. Wobei es da auch wieder Ausnahmen gibt. Wie immer in der deutschen Rechtssprechung.Hilft uns jetzt aber leider nicht weiter.Paul[Diese Nachricht wurde von Paul_Hindemitt am 16. Dezember 2004 editiert.]
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Hallo!Wie Paul schon schrieb, müsste mal der Bebauungsplan studiert werden (wenn es einen gibt, wovon ich ausgehe) und ausserdem die Planung des Nachbarn dahingegehend untersucht werden, ob die Abstandsflächen gem §6 BauO NW eingehalten werden.Aber mal 'ne andere Frage, Ronald:Wie hoch müsste der (Dir von Deinem Nachbarn in einem verschlossenen Briefumschlag übergebene) Betrag sein, der Dich so gerade eben den unsäglichen Kummer über die 2 Meter hohe Stützwand vergessen liesse? Mit besten Grüssen nach EN,der Olli