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Es wrden noch Wetten entgegengenommen ...
Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 14:30
von oldsbastel
... wie Wolfgang "Abu Graib" Daschner aus dem Prozess rauskommt.
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 14:49
von rostvernichter
In diesem Fall: Hoffentlich!Aber es ist verdammt schwer für diese Dinge eine Grenze zu ziehen und von daher müsste es eigendlich zu einer Verurteilung kommen. Jörg
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 14:52
von Eintopf
Der Mann hat bewußt seine Befugnisse überschritten und seine Karriere zerstört, indem er durch Gewaltandrohung versucht hat, ein Menschenleben zu retten.Rechtlich ist das zu verurteilen; vom moralischen Aspekt wohl weniger. Ich könnte mir vorstellen, in diesem Dilemma ähnlich entschieden zu haben.Die Sache mit Abu Graib in Verbindung zu bringen, empfinde ich als sehr unpassend.Bemerkenswert ist übrigens, daß der Presserummel hierzu den um das Verbrechen übersteigt...beste Grüße,Peter[Diese Nachricht wurde von Eintopf am 19. November 2004 editiert.]
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 15:11
von Rene E
Der Mann hat genau richtig gehandelt. Solche Leute sollten einen Orden kriegen.Der Täterschutz in Deutschland nimmt groteske Züge an und ist ein Freibrief für Verbrechen.In Bonn gibt es gerade einen Polizeiskandal, weil ein mit Drogen und Alkohol abgefüllter Junkie nachdem er so ranadliert hatte von 5 Polizisten fixiert werden mußte (weniger hätten es nicht geschafft ihn ruhig zu kriegen) und danach ist er ins Koma gefallen.Die Polizisten kriegen jetzt den Prozess gemacht und wurden beurlaubt.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... p?id=81203 gleichzeitig stellt sich die Multikulurelle Gesellschaft eher so da:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... p?id=81196 Man beachte den Hinweis auf den "Kulturkreis" des TätersWahrscheinlich wird sich auch gleich ein Gutmensch finden, der mich, weil ich das thematisiert habe, als Nazi beschimpfen wird.
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 15:18
von Dannoso
Hallo,unser Innenminister Schilly (der Verteitiger der 68er Terroristen) hat letzte Woche in einem Interview zugegeben das unsere "Multikulti" Politik gescheitert ist.Endlich!Nur, das hätte Ihm vor 10 Jahren auch schon jeder normal denkende Mensch sagen können. Nur vor 10 Jahren ist das als dumpfes Stammtischgeschätz niedergemacht worden.Wie sich doch die Zeiten ändern...Grüsse
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 15:41
von oldsbastel
@Rene:Wenn irgendwer irgendwem Schläge androht, dann ist das eine Sache. Wenn Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen das machen, dann ist das eine andere Sache. In diesem Fall mag das vielleicht mit der einfachen Stammtischlogik (nicht persönlich gemeint ) noch nachvollziehbar sein, aber wenn du einmal damit anfängst kannst du keine Grenze mehr ziehen. Wer ist der nächste? Der Asylant dessen Nase dem Polisisten bei der Razzia nicht gefällt?Daschner kann 5 Jahre Bunker kriegen und ich hoffe auch, dass er die bekommt.@Eintopf:So unpassend finde ich den Vergleich nicht. [Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 19. November 2004 editiert.]
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 16:27
von Eintopf
Hm, konstruieren wir die Fragestellung mal etwas um:Hätte sich der Täter mit dem Jungen irgendwo verschanzt und glaubhaft gedroht, ihn zu töten, wäre der finale Rettungsschuß gesetzlich legitimiert gewesen. Hier mußte man davon ausgehen, daß der Junge durch Aufspüren seines Versteckes zu retten war. Dazu hat man verbotenerweise mit Gewalt gedroht.Was ist ein schwerwiegenderer Eingriff in die Unversehrtheit eines Täters? Ein (gesetzlich legitimierter) Todesschuß oder eine (verbotene) Gewaltandrohung, beides um jeweils ein Menschenleben zu retten?Natürlich darf Folter nicht gesetzlich zugelassen werden, aber wie sieht es mit Ausnahmefällen zur Gefahrenabwehr aus?Was wäre, wenn man eines Terroristen habhaft würde, der eine tickende Massenvernichtungswaffe in einer Großstadt versteckt hat? Ihn betteln wird nicht helfen...
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 16:54
von Rene E
Ich war früher auf einigen Demos und habe erlebt wie so manche grüne "Knüppelgarde" aus Spaß an der Freude draufgehauen hat (speziell die Bayrische Bereitschaftspolizei war berüchtigt)Ich habe damals den Eindruck bekommen, das die an den Demonstranten das auslassen haben, was sie bei den Verbrechern nicht mehr dürfen, weil die bessere Anwälte und eine bessere Lobby haben.
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 16:56
von Th. Dinter
@Eintopf: der Weg von der Drohung zur Tat ist nicht weit.Die Grenzen sind ganz klar gezogen, da hat sich jemand, der so hoch in der Hierarchie steht, fraglos dran zu halten.Was ich am schlimmsten fand: er hat auch noch einem Untergebenen befohlen. Schlimmer geht´s nicht. Im Gegensatz zu Abu Ghureib hat man aber hier den Vorgesetzten....Ich würde den gar nicht weiter verurteilen, lediglich: Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit, sofortige Entfernung aus dem öffentlichen Dienst bei Einfrieren der monatlichen Bezüge auf das Rentenniveaueines eines einfachen Beamten.grußthomas
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Verfasst: Fr 19. Nov 2004, 17:30
von Frankie
In Deutschland läuft einiges schief. Und solange Leute wie oldsbastel u. Th.Dinter damit polemisieren, eine angedrohte Folter in einem Extremfall, wie er vielleicht alle paar Jahre mal vorkommt, würde unser gesamten Rechtssystem in Frage stellen, ändert sich daran auch nix.Die anderen Nationen, wo die Täter nicht wie hier mit Samthandschuhen angefasst werden, lachen sich einfach nur kaputt über Deutschland.Noch besser als die Sache mit Daschner ist das, was vor ca. 2 Wochen in der Hessenschau gebracht wurde: Da wurde jemandem sein Auto geklaut. Dem Beklauten fällt ein, dass in seinem Auto noch das eingeschaltete Handy liegt. Blitzgedanke: Man könne doch über die Ortung des Handys den Standort des Wagens ermitteln. NEIN, sagt die Staatsanwaltschaft, auch der Täter hat Rechte, und in diesem Fall reichte der Tatbestand des Autoklaus nicht aus um dem Täter sein Recht auf uneingeschränkte Mobilität zu nehmen.Den Fall Daschner mit Abu Ghraib (ham wir jetzt alle Schreibweisen durch?) in Verbindung zu bringen, ist das Dümmste was ich in letzter Zeit gehört habe. Wo soll es Parallelen geben?