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Kann man da was machen ? Verkehrsgefährdung...
Verfasst: Di 16. Nov 2004, 16:08
von Old Cadillac
Hi Leute,also was ich gestern wieder erlebt habe schlägt dem Faß den Boden aus : Gestern Abend im Dunkeln, Nieselregen, schlechte Sicht fuhr ich auf einer Landstraße wo 100 km/h erlaubt sind. Hinter mir ein LKW der wohl nicht wesentlich langsamer war als ich, also auch bald satte 100 fuhr.Wir kamen in eine Ortschaft, kurvenreich und recht eng. Ich fuhr so mit 55 km/h dahin und der LKW mir ca. 2 bis 3 Meter immer dicht auf den Hacken. Schließlich setzte er die Lichthupe ein um mich zu nötigen schneller zu fahren. Habe ich natürlich im Traum nicht dran gedacht. Am Ende der Ortschaft ging es mit 70 km/h Begrenzung weiter. Ich fuhr zwischen 75 und 80 und bald hatte mich der LKW wieder eingeholt. Es handelte sich übrigens um einen vollbeladenen Autotransporter... Wieder hing er mir genauso dicht drauf und betätigte abermals die Lichthupe. Wir kamen nach einigen km dann in die 100er Zone. Kurz vorm "Beschränkung aufgehoben Schild" setzte er doch tatsächlich zum Überholen an. Da ich natürlich auch beschleunigte musste er sein Vorhaben abbrechen. Da er sich nicht schnell entfernte als ich etwas über 100 km/h fuhr, gehe ich davon aus, daß er weiterhin mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr.Leider habe ich keinen Zeugen aber wenn ich z.B. nicht alleine gewesen, hätte man eine Chance so einen Typen zur Strecke zu bringen ? Mir stinkt es nämlich langsam. Hätte ich plötzlich bremsen müssen, wäre ich platt gewesen.GrüßeTom
Kann man da was machen ? Verkehrsgefährdung...
Verfasst: Di 16. Nov 2004, 16:22
von Tripower
Du brauchst keinen Zeugen, denn Zeuge bist Du selbst!Was hier im Raume steht, ist ein Strafverfahren wegen (versuchter) Nötigung gem. § 240 StGB. Dabei ist die zuständige Staatsanwaltschaft die Anklagebehörde und Du bist ggf. der Zeuge der Anklage.In solchen Fällen genügt es, wenn Du bei der Polizei oder StA den Sachverhalt zur Anzeige bringst (schriftlich oder mündlich zu Protokoll). Sinn macht das natürlich nur, wenn Du wenigstens das Kennzeichen des Fahrzeugs benennen kannst. Die Beschreibung des Fahrers ist hier nicht ganz so wichtig, da es sich offensichtlich um ein gewerblich genutzten LKW handelt und anhand der Tachoscheiben der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt regelmäßig zu ermitteln ist.Die Behörde (StA) wird dann von amtswegen tätig und leitet die Ermittlungen ein. Der Fahrer wird dann ggf. entweder im Rahmen eines Strafbefehls verurteilt (regelmäßig Geldstrafe und Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis) oder es kommt zu einem Hauptsacheverfahren. In letzterem Fall wirst Du dann evtl. vom gericht als Zeuge geladen und mußt den Tathergang nochmals in der Verhandlung schildern. Zu befürchten - rechtlich oder finanziell - hast Du nichts.Die Erfahrung zeigt, daß die Verurteilungswahrscheinlichkeit in so einem Fall, bei entsprechend glaubwürdiger Darstellung des Sachverhalts, recht hoch ist.GrußTripower
Kann man da was machen ? Verkehrsgefährdung...
Verfasst: Di 16. Nov 2004, 16:36
von Geronimo
ich hab mal gehört, wenn du genötigt wirst, und dann 110 anrufst, und dem Polizisten immer sagst, was im augenblick geschieht ist der typ am telefon auch ein Zeuge!!! kam glaube ich mal in "taff" auf Pro7 in so einem fall darf man sogar mit dem handy am ohr telefonieren!
Kann man da was machen ? Verkehrsgefährdung...
Verfasst: Di 16. Nov 2004, 17:26
von Eintopf
Hallo,mal 'ne Frage: Muß man sich über sowas wirklich länger als eine Minute aufregen?Wenn sich jemand so aufführt, gebe ich ihm einfach Gelegenheit zum Überholen und denke mir schulterzuckend: "Laß' es nicht meine Nerven sein."Dir wird es als Selbständigen sicher auch so gehen, daß Du Deine Nerven für Wichtigeres brauchst, als ein Ärgernis tagelang weiterzuführen, ohne das es Dich im Geringsten weiterbringt, oder?Außerdem (ohne das Verhalten entschuldigen zu wollen): Wer weiß, warum der Fahrer so extremen Streß hatte?Ich fahre (entspannt grüßend )Peter
Kann man da was machen ? Verkehrsgefährdung...
Verfasst: Di 16. Nov 2004, 17:40
von Tripower
Das sehe ich nicht so gelassen!Sicherlich ist es nicht jeder kleine Verstoß im Straßenverkehr wert, sich darüber nachhaltig aufzuregen. Schließlich sind wir alle keine Engel und übertreten mehr oder weniger regelmäßig in gewissem Rahmen die Regeln der StVO.Manche Leute legen jedoch ein so kriminelles Verhalten an den Tag, daß sie im wahrsten Sinne des Wortes "aus dem Verkehr gezogen" gehören. Das von Tom beschriebene Verhalten des LKW-Fahrers gehört zweifellos dazu. Hier sollte kein Auge mehr zugedrückt werden, denn wenn einmal das Kind im Brunnen liegt, sprich: Ein Verletzter zu beklagen ist, dann ist das Geschrei groß!Ich selbst habe vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall zur Anzeige gebracht, wo mich ein Raser innerorts auf das Trottoir(!)abgedräntgt hat und es nur glücklicher Zufall war, daß sich dort gerade kein Fußgänger befand. Die Quittung hat der Raser vom Amtsgericht bekommen (Strafbefehl).GrußTripower
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Verfasst: Di 16. Nov 2004, 17:58
von Old Cadillac
Hallo Peter, hallo Gerrit,also wenn ich jedes verkehrsgefährdende Verhalten zur Anzeige bringen würde, wäre ich nur noch bei der Polizei. Ne, ne also in der Regel schimpfe ich nur vor mich hin und denn is gut.Wer sich aber so extrem verhält wie der LKW Fahrer von gestern, macht das glaube ich nicht zum ersten Mal und auch wiederholt wenn er nicht mal eingebremst wird. Hätte ich gewusst, daß ich alleine als Zeuge auch gelte ( dachte halt, es steht dann Aussage gegen Aussage und im Zweifel für naja, wie gehabt. ), hätte ich ihn überholen lassen und hätte mir das Kennzeichen gemerkt und stände heute bei der Polizei auf der Matte.Weißt Du Peter, warum der Fahrer so extremen Stress hatte interessiert mich überhaupt nicht. Damit er evtl. 5 Min. gewinnt, soll ich im Extremfall eben den Löffel abgeben wenn er fast ungefiltert auf mich drauf brummt, falls es zu einem Bremsmanöver kommt.Mir ist es völlig egal wie einer fährt, solange er nur sich selber in Gefahr bringt und nicht andere die für seinen Stress oder was auch immer nicht das geringste können. Ich weiß, daß LKW sehr oft extrem unter Druck stehen. Da kann ich aber doch nichts für. Ach ja, in dem Ort steht auch öfters ne Blitzbox. Hätte ich jetzt dem Drängen des Fahrers nachgegeben und wäre jetzt 65 gefahren, wer zahlt das Ticket ? Der doch nicht. Ich bin jeden Tag froh wenn ich heil nach Hause komme, echt wahr.Na ja, weiß ich in Zukunft Bescheid was ich machen kann. Besten Dank für die Info.GrüßeTom
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Verfasst: Di 16. Nov 2004, 18:08
von Panama
Hallo,ein wichtiger Zeuge wird da der Fahrtenschreiber, also nicht mal schlechte Karten für Dich.In D-Land ist so ein Ding ja Pflicht - ja, ich weiß, da kann man auch tricksen.Die wirklich Verantwortlichen kommen dabei leider vollkommen ungeschoren davon. Die merken es nur, wenn tatsächlich etwas passiert und der Lastzug (zumindest vorübergehend) nicht zur Verfügung steht.Trotzdem, die Angst mit einem Laster im Nacken - Spielbergs "Duell" sollte eigentlich nicht zur Realität mutieren, dagegen sollte man schon was unternehmen.GrußPeter
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Verfasst: Di 16. Nov 2004, 18:30
von Frank the Judge
Zitat:Original erstellt von Old Cadillac:Kurz vorm "Beschränkung aufgehoben Schild" setzte er doch tatsächlich zum Überholen an. Da ich natürlich auch beschleunigte musste er sein Vorhaben abbrechen. Hier hättest Du ihn überholen lassen sollen. So wie ich das zwischen den Zeilen lesen, hast Du ihn auch genötigt. Andere Verkehrsteilnehmer am Überholen zu hindern (zum Beispiel durch Beschleunigen beim Überholvorgang) ist auch so ein Kapitel der Bußgeldtabelle.Nehme mal an, dass Ihr Euch beide was geben wolltet. Wenn nicht, dann hättest Du in der Ortschaft rechts ranfahren sollen. Nicht um ihn aus dem Fahrerhaus zu zerren, sondern um ihn ziehen lassen zu können.Von dieser ganzen Anzeigeschreiberei halte ich nicht so viel. Wenn meine Vermutung mit dem Kräftemessen auch nur ansatzweise stimmt, wäre das ein Foul unter Verkehrsteilnehmern, egal wer mit dem Spielchen angefangen hat.Grobes Verhalten im Straßenverkehr sollte natürlich geahndet werden. Habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass meist beide Verkehrsteilnehmer ihr bestes geben, die Situation ein wenig aufzuschaaukeln.Und das genau vermute ich in Deinen Zeilen zu lesen.Schwamm drüber und an die Zukunft denken.Grüße
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Verfasst: Di 16. Nov 2004, 19:18
von KW
1. Er sagt das Gegenteil2. Er erstattet womöglich Gegensanzeige3.:Wir überschreiten alle mal die Regeln und Gesetze.Aussagen wie: "Manche aber ziemlich dreist oder zu weit" halte ich für nicht richtig.Wer nimmt sich denn heraus, zu entscheiden ob er "VIEL ZU SCHNELL" ist oder nciht?50 ist 50.Wenn man selber 60 fährt, kann man doch nciht über den herziehen, der 70 fährt.Dazu hat man dann wohl kein Recht.
Kann man da was machen ? Verkehrsgefährdung...
Verfasst: Di 16. Nov 2004, 21:01
von borgi
Hallo,ich glaube mal Frank the Judge hat nicht ganz Unrecht. Obwohl ich Verständnis dafür habe das sich Tom genötigt fühlte und sich darüber aufregt. Für sein Verhalten habe ich weniger Verständnis. Ich will auch den Sachverhalt nicht schön reden, nur hätte er den LKW vorbei gelassen, wäre das Thema erledigt gewesen.Der Jung hatte es eben eilig!

Ich kann von mir selbst sagen, dass ich auch manchmal ausflippen könnte wenn absichtlich jemand lahmarschig vor einem her fährt. Setzt man zum Überholen an, gibt der jenige Vollgas, so das man nicht vorbei kommt. Kommt man dennoch vorbei, wird geschimpft wie ein Rohrspatz. Eben gängige Praxis auf den Straßen. Also, alles etwas lockerer sehen und nicht gleich zu Staatsanwalt. GrußJoachim