Hallo miteinander,gestern bekam ich Post: „Ihnen wird zur Last gelegt...“Tja – bin letztens (mit einem Youngtimer) beim „Rasen“ erwischt worden: mit 39 km/h in der 30er Zone ;-(((ich sehe mein Fehlverhalten ein – bin auch bereit, die geforderten 20 Doppelmark zu berappen...und überlege, ob ich weiterhin geeignet bin, ein Kraftfahrzeug zu führen...??)Scherz beiseite – hier meine Frage:Der Vorfall ereignete sich in einer Strasse, in der üblicherweise nur auf einer Strassenseite geparkt wird. In meinem Fall links, also meine Fahrspur war frei...Als ich den „Blitz“ bemerkte, bog ich in die nächste Seitenstrasse ab, parkte (ordungsgemäss) und trabte zum Ort des Geschehens:Dort parkte, GEGEN DIE FAHRTRICHTUNG, vor einem Haus mit aufgestelltem Baugerüst (ENGSTELLE) ein städtisches Fahrzeug (Kombi) mit aufgebauter „Automatischer Abzockanlage“ (amtsdeutsch: Geschwindigkeitsmessanlage) im Heck...aha...Ich wieder an mein Auto getrabt, Kamera raus und zurück zum Kombi. Nach ein paar Bildern (Fahrzeug von hinten fotografiert) regte sich in dem Auto was: die Beifahrertür öffnete sich, eine Hilfspolizistin schälte sich heraus und fragte mich recht barsch, was das solle bzw. was ich da mache...“Ihr fotografiert mich – ich euch“ meine Antwort. Ich solle das sofort unterlassen, ich dürfe das nicht, ich habe mit Konsequenzen!? zu rechen usw. .Gegenfrage: „Dürft ihr gegen die Fahrtrichtung parken und andere Verkehrsteilnehmer wegen Verstössen belangen wollen?“ Antwort: „Ja – im Dienst bzw. Ausübung der Geschwindigkeitsüberwachung sei dies statthaft. Im übrigen könne ich mir die Entwicklungskosten für die Bilder sparen blahbla...“ Sprachs und hievte sich wieder in sein falsch geparktes? Gefährt. Als ich mich dann anschickte, das Fahrzeug auch von vorne (Nummernschild bzw. Gesamtansicht mit Gerüst, Engstelle etc.) abzulichten, hielt es die Dame nicht mehr in ihrem Auto: Tür auf, ein paar Schritte auf mich zu und: „Ich habe es ihnen eben schon verboten...*aufgeregter werdend* ...entfernen Sie sich umgehend! *jetzt schnaubend* ...Sie dürfen uns (sie und den Fahrer, der bis jetzt reglos im Wagen sass) im Dienst nicht fotografieren!“ Ich empfahl ihr dann freundlich, sie möge doch zusammen mit dem Fahrer für ein paar Minuten ausser „Bildweite“ verschwinden

dann dürfe sie damit ja kein Problem haben...DAS war ihr dann zuviel – wutschnaubend verschanzte sie sich wieder in dem Wagen; sie sowie der Fahrer hielten sich dann während ich weiterfotografierte, Zeitungen etc. vors Gesicht...So – dürfen „die“ das ?? Wasser predigen und Wein trinken

Mit fordlichen GrüssenJürgenedith-Nachtrag:Ich möchte keine Rechtsberatung sondern einfach nur eure Meinungen

))[Diese Nachricht wurde von jawolf30 am 25. April 2004 editiert.]