Zur irrwitzigen Besteuerung von PKW Kombi > 2800 kg

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der Braun
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Zur irrwitzigen Besteuerung von PKW Kombi > 2800 kg

Beitrag von der Braun » Di 13. Dez 2005, 12:09

Interessanter Einwand (Ausnullen der Fahrzeugpapiere), Frank. Ich habe schon gerüchteweise davon gehört.Allerdings habe ich bislang die Kfz-Briefe/-Scheine von mind. 15 aufgelasteten Fahrzeugen einsehen können. Nicht bei einem einzigen wurde die ursprüngliche Schlüsselnummer geändert.Und: Bei den Fahrzeughaltern, die bereits einen wieder auf Hubraumsteuer abgeänderten Steuerbescheid erhalten haben, wurde die Kfz-Steuer ausnahmslos nach der ursprünglichen und korrekten Schadstoffeinstufung berechnet. Ich lasse mir aber selbstverständlich gerne (bzw. ungerne) auch das Gegenteil zeigen.Freundliche GrüßeMartin

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Di 13. Dez 2005, 20:03

Hallo Martin,genau dieser Super-Gau (Schadstoffklasse ausgenullt) liegt bei mir auf dem Tisch. Und das ist kein Einzelfall, denn Schadstoffarm 01 und Schadstoffarm E geht nur bis 2500 kg (wenn nicht ausgenullt : Pfusch im Gutachten). Bei anderen Schadstoffklassen sieht das ggf. anders aus. Und so wird die Steuer eben nochmal um rund 250 E´s extra erhöht. Der Steuerbescheid (gegen den übrigens inzwischen Einspruch eingelegt ist) liegt hier auch ... Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 13. Dezember 2005 editiert.]

der Braun
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Beitrag von der Braun » Mi 14. Dez 2005, 10:09

Hallo Frank,oh je. Das tut mir leid für Dich (oder den persönlich Betroffenen).Ich wollte nur noch der Vollständigkeit halber anmerken, daß nicht grundsätzlich die "Schadstoffarm-Euro-1-Klasse" nur bis 2500 kg zGg geht. Es gibt auch zahlreiche Euro-1-Tarif-Autos (meist Geländewagen) mit mehr als 2500 kg zGg. Die haben aber meist Schlüsselnummer 14 oder 21 oder 29. Und hier wurden alle solche Fahrzeuge, deren Papiere ich einsehen konnte, nach der seinerzeitigen Auflastung nicht ausgenullt.Martin

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Mi 14. Dez 2005, 21:34

Hallo Martin,nein, ich bin zum Glück nicht selbst betroffen, aber ich berate eine Betroffene.Zu der 2500 kg Geschichte müsste man jetzt näher in die deutsche und europäische Abgasgesetzgebung einsteigen, im Prinzip ist es so, daß Schadstoffarm 01 nach Anlage 23 StVZO (Übernahme der US-Norm) und Schadstoffarm E 03 nach Anlage 25 StVZO (in Anlehnung an die Euro Norm 70/220 in der Fassung 83/351) definiert ist, und da ist die Gewichtsgrenze 2500 kg. Einen Wegfall der Gewichtsgrenzen gab es erst mit der Euro-1 Norm (91/441 Anhang 8.1 bzw. 93/59 EWG), da wurden dann je nach Leergewicht diverse Klassen für Fahrzeuge über 2,5 t Gesamtgewicht eingeführt, das ergibt dann die Grundlage für die Schlüsselnummern 15-20. Diese Fahrzeuge kann man tatsächlich auflasten, ohne an der Schadstoffeinstufung zu rütteln. Die Schlüsselnummern 15-20 sind aber teilweise höher besteuert als die 01 bzw. 03.Wie gesagt, das nur als kleiner aus dem Gedächnis zusammengestellter Exkurs am Rande. Nun könnte man noch über die tatsächliche Höhe des Schadstoffausstoßes philosophieren Gruß von Frank

Nachtschwärmer
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Beitrag von Nachtschwärmer » Mi 14. Dez 2005, 23:53

Hallo, ob die Umwelt das alles weiß....? Um die geht es doch bei all dem Quatsch angeblich!Gruß Joachim

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Beitrag von hallo-stege » Do 15. Dez 2005, 01:08

Zitat:Original erstellt von Zoe:Bestes Beispiel ist hier die Stufe von (ich glaube) E1 zu E2 durch den Einbau eines Kaltlaufreglers.Hallo liebe Zoe,kurze Hintergrundinfo dazu : der Kaltlaufregler für Ottomotoren mit G-Kat bewirkt eine Anhebung der Leerlaufdrehzahl nach dem Kaltstart. Man will dadurch erreichen, dass der Kat schneller warm und damit betriebsbereit wird. Denn bei dem Fahrzyklus für die Schlüsselnummer 25/26 (Euro 2) beginnt die Probenentnahme früher als bei dem Fahrzyklus für die Schlüsselnummer 14 (E2), dadurch will man die in der Euro-Norm bis dahin etwas vernachlässigte Kaltlaufphase bewerten. Ebenso lässt man im Rahmen der Umrüstung Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 01 (US Norm von 1983) nach dem Fahrzyklus für die Euro 2 fahren, denn weder der Euro – Fahrzyklus noch die dabei gemessene Schadstoffmenge sind mit Zyklus und Menge für den US Norm vergleichbar, und damit ist kein US-Norm Fahrzeug auf z.B. E2 oder Euro 2 von den Messwerten her direkt umschlüsselbar. Böse Zungen behaupten allerdings, dass ein Fahrzeug, welches die US Norm erfüllt, mit der Euro 2 keine Probleme hat, technische Änderungen dazu also nicht erforderlich sind. Nur, messen tut es keiner.Die D3 Norm (Deutschland 3, Herabgesetzte Grenzwerte in Anlehnung an Euro 3, aber Fahrzyklus / Probenentnahmebeginn wie Euro 2) kann natürlich auch bestätigt werden, wenn die Messungen die entsprechenden Werte bringen.Und während es vom Motor „ohne alles“ zum Motor mit G-Kat / US Norm ein echter Quantensprung war, wirken sich die Änderungen der Abgasvorschriften danach eher im Nachkommabereich aus (zumindestens im Vergleich zum Motor „ohne alles“ ) …Gruß von Frank

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Beitrag von Zoe » Do 15. Dez 2005, 08:33

Das Schlüsselwort ist hier "angeblich". Man hat einen vorgeschobenen Grund gefunden, der sich gut verkaufen läßt, um zum einen mehr Geld einzunehmen und zum anderen, den Absatz von Neufahrzeugen zu fördern.Bestes Beispiel ist hier die Stufe von (ich glaube) E1 zu E2 durch den Einbau eines Kaltlaufreglers.Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

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Beitrag von Tide » Do 15. Dez 2005, 09:48

Was ist an einem Kaltlaufregler verkehrt? Es sollen ja bis zu 80% der Schadstoffe in der Kaltlaufphase anfallen, da die Komponenten Kat und Lambdasonde noch nicht ihre Betriebstemperatur erreicht haben und der Motor fett läuft. Erstunken und erlogen?

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Do 15. Dez 2005, 14:32

Hallo,eigentlich betrifft diese Regelung hauptsächlich Dieselfahrzeuge & bei diesen gibt es keinen Kaltlaufregler.Mein vorher über 2800kg Diesel,der vorher ca.174 € gekostet hat,käme falls ich ihn nicht auf 07-Nummer gebracht hätte auf ca 1200 € Steuer.Mit Kat (den ich nachgerüstet habe) Euro 1,käme er noch auf ca 980 €,dies nur mal zur Info.GrußBj43

Zoe
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Beitrag von Zoe » Fr 16. Dez 2005, 01:47

Zitat:Original erstellt von hallo-stege:kurze Hintergrundinfo dazu : der Kaltlaufregler für Ottomotoren mit G-Kat bewirkt eine Anhebung der Leerlaufdrehzahl nach dem Kaltstart. Man will dadurch erreichen, dass der Kat schneller warm und damit betriebsbereit wird. Denn bei dem Fahrzyklus für die Schlüsselnummer 25/26 (Euro 2) beginnt die Probenentnahme früher als bei dem Fahrzyklus für die Schlüsselnummer 14 (E2), dadurch will man die in der Euro-Norm bis dahin etwas vernachlässigte Kaltlaufphase bewerten. Der Knackpunkt ist doch der, daß es hier primär um die Erfüllung des Prüfzyklus geht. Eine Reduktion um 80%, ja wovon denn? Wenn ich von München nach Hamburg fahre, wird mir das reine Vorhandensein eines Kaltlaufreglers keine 80% Schadstoffe auf dieser Reise einsparen....Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

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