Wie schnell zahlen Behörden ?
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- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 30.11.2006 12:58:49Ich habe den dicken Nerv besessen mittels Anwalt und Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung gegen mein damaliges Finanzamt durchführen zulassen.Ronald, du hast mir die Geschichte ja schonmal erzählt. Man hätte vielleicht mal gerichtlich prüfen sollen, ob solche Schikanen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Möglicherweise hätte dieser Schweineladen nochmal was auf den Sack bekommen. Meine vollste Unterstützung hättest du gehabt! Diesen Verein habe ich vielleicht gefressen ... ich sage es dir ... Bei mir ist es nur eine Frage der Zeit, bis ich mit dem FA richtig ernsthaft in den Haaren habe. Das ist auch der einzige Grund, warum ich meine Firmenrechtsschutz noch nicht gekündigt habe. Ansonsten brauche ich sie nämlich nicht.Ich habe "meinem" Finanzamt - vielleicht sollte ich eher sagen "Der Drecksverein in der Goethestraße" - (2003? 2004?) eine Rechnung über 450,- € wegen "fortgesetzter mangelhafter Betriebsorganisation in den vergangen 5 Jahren und der draus resultierenden unnötigen Bearbeitung ungerechtfertigter Mahnungen" geschickt. Nicht nur, dass ich angekündigt hatte, für die zukünftige Bearbeitung solcher Mahnungen eine Gebühr von 20,- € je Mahnung zu erheben, nein, großzügig wie ich nunmal bin, habe ich dem Finanzamt auch die Möglichkeit eingeräumt, eine vierteljährliche Vorauszahlung in Höhe von 30,- € zu leisten. Das Ganze würde dann am Jahresende verrechnet. Es hat genau 2 Tage gedauert, bis ein empörtes Schreiben von der Rechtsabteilung kam. Seitdem funktioniert der Scheißladen aber einigermaßen - zumindest, wenn es um meine Steuerzahlungen geht! Es wird Zeit, dass der öffentliche Dienst von der Bildfläche verschwindet ...Beitrag geändert:30.11.2006 13:44:51
- Sierra
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Burkhard, dann kannst Du ja froh sein, daß Du von ständigen BPn verschont geblieben bist. Ronald, Du hast schon recht. Ein Telefonat ist immer der bessere Weg. Anfangs. Aber der Weg ist irgendwann zuende. Wir hatten 5 Wochen lang Zollprüfung. Immer mal wieder in der Zeit kam eine oder auch zwei vorbei und haben uns durchleuchtet. Unsere Zollabgaben belaufen sich auf ca. 2-5 k€ p.a. Also lächerlich. Am Schluß kam heraus, daß wir ca. 500 EUR an Zoll nachzahlen müssen (für einen Prüfungszeitraum von 2,5 Jahren), weil unsere Spediteure bzw. auch der Zoll das Zeugs nicht richtig angemeldet hatten und noch ein paar unscheinbare Kleinigkeiten (Umrechnungskursabweichungen im Centbereich). Die Eröffung eines Strafverfahrens gegen mich, nicht gegen die Sped. oder den Zoll, steht im Raum. Der Zoll hat Zollinfocenter eingerichtet, bei denen wir regelmäßig anrufen und uns Auskünfte geben lassen. Die Unrichtigkeit der Auskünfte, so die Prüferin, wird aber uns zur Last gelegt. Die jahrelang aus Steuergeldern geschulten Beamten können nix dafür. Auf die Frage an die Prüferin, ob sie schon jemals ein Unternehmen geprüft habe, bei dem alles 100%ig i.O. gewesen war, kam nur ein verlegenes Lachen aus ihrem hochrot angelaufenen Gesicht. Wenn alle kriminell sind, müßte dann das System nicht überprüft werden?Schnauze voll von dem Staat, Michael
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 30.11.06 14:06:06Ronald, Du hast schon recht. Ein Telefonat ist immer der bessere Weg. Michael,ich habe keinen Bock mehr zu telefonieren! Wenn mir die Behörden blöd kommen, dann gibt es inzwischen Feuer aus allen Rohren!
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Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 30.11.06 14:06:06Die jahrelang aus Steuergeldern geschulten Beamten können nix dafür. Ich hab's oben schomal geschrieben. Der öffentliche Dienst gehört abgeschafft!
- Sierra
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Nicht ganz, Burkhard. Ich bin dafür, die Nachtwächterfunktion des Staates zu erhalten. Aber auch nur diese. Was abgeschafft gehört ist diese unsinnige Bürokratie. Wen interessieren Ausfuhren von Babyschuhen in die Schweiz?Wenn eh alles irgendwann ein Wirtschaftsraum Europa ist, wozu dann diese blödsinnige Statistik?Wozu dieses bescheuerte ungerechte Steuersystem? Mit welchem Recht darf eine Berufsgenossenschaft festlegen, daß auch der alleine arbeitende Unternehmer Zwangsmitglied sein muß? Und zwar mit einem Unsdochegalobduwenigerverdienstmindestbemessungsatz von 20k€.Wieso Parteien? Weil es kaum einzelne fähige Politiker gibt, die jemand in ein Parlament wählt. Die Liste ließe sich endlos fortführen. Für ein EU-befreites Deutschland mit starker Mark, Michael
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Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 30.11.2006 14:57:06Mit welchem Recht darf eine Berufsgenossenschaft festlegen, daß auch der alleine arbeitende Unternehmer Zwangsmitglied sein muß? Und zwar mit einem Unsdochegalobduwenigerverdienstmindestbemessungsatz von 20k€.Na, das stimmt so nicht. Wer Mitglied sein muss, legen nicht die BGen, sondern der Gesetzgeber fest (SGB VII). Der Einzelkämpfer bzw. Unternehmer ist zwar ebenfalls Zwangsmitglied, kann sich aber betrags- und leistungsfrei stellen lassen. Es stellt sich aber in der Tat die Frage, ob das sinnvoll ist. Ich bekenne, freiwilliges VBG-Mitglied zu sein. Zum einen kann ich gar nicht mehr so viel Beiträge einzahlen, wie ich bereits auch ohne Unfall Vorteile aus der BG gezogen habe und zum anderen kannst du von Glück reden, wenn deinen Unfall die BG und nicht die gesetzliche Krankenkasse bezahlen muss.Gerade, wenn du viel unterwegs bist, ist das ein echtes Argument.Beitrag geändert:30.11.2006 15:16:52
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Hallo Michael,schöner drift zur Berufsgenossenschaft.Da zahle ich keinen Cent (Pfennig) und dabei haben die so schön versucht mich zwangsweise zu verpflichten.Aber deren Statuten sagen aus für einen "tätigen" Gesellschafter im Falle eines Falles keine Leistung erbringen zu müssen. Also habe ich es darauf ankommen lassen und mich mit dem Argument gewehrt wieso ich für eine Versicherung/Genossenschaft zahlen soll wenn ich laut Statuten keine Leistung bekomme und ihnen den Klageweg freigestellt. Nach ein paar fruchtlosen Versuchen habe sie vor 15 Jahren aufgeben. Allerdings habe ich vor 8 Jahren erfolgreich gegen den Haufen prozessiert als einer meiner Mitarbeiter (die sind ja Zwangsmitglied und ich darf zahlen)tödlich verunglückte auf dem Weg zur Arbeit. Sie verweigerten mit dem Argument er habe überall hinfahren können, muss ja nicht der Weg zur Arbeitsstätte gewesen sein.Sie haben verloren und zahlten nicht nur Anwälte und Gerichtskosten sondern zahlen auch Waisenrente für die beiden hinterbliebenen Kinder.Ich fahre(ohne)freundlich grüssender ka
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Ronald,wieso den Klageweg? Da gibt es definitiv nix zu klagen.
- Sierra
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Burkhard, es gibt so'ne und so'ne BG.Bei unserer muß ich nicht Zwangsmitglied sein. Meine Schwester hat zu unserer Fa. noch einen Handel angemeldet und sofort wurde für die BG ein Einzelhandel mit Zwangsmitgliedschaft draus. Kein Wort von "Einzel" in der Gewerbeanmeldung. Hab daraufhin die Homepage der BG Einzelhandel aufgesucht und gelesen, daß die Zwangsmitgliedschaft für U nicht gesetzlich, aber in der Satzung festgelegt ist. Und man nicht rauskommt, wenn nicht Nebengewerbe zu anderem Gewerbe und noch so ein paar Ausnahmen. Und wie bereits geschrieben, mit der Annahme eines Mindestgewinns von 20k€.Ich hab freiwillig eingezahlt. Nachdem aber die Leistungen radikal gekürzt wurden, bin ich raus. M.
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Hallo Burkhard,wegen der Mitgliedschaft wollte die BG mich verklagen.Wegen des Wegeunfalls habe ich geklagt weil sie die Zahlungen verweigerten mit dem Argument mein verunglückter Mitarbeiter war nicht unbedingt auf dem Weg zu Arbeit, er hätte, wenn er wollte auch woanders hinfahren können.Frage mich nur wie man auf eine solche Idee kommen kann wenn der Unfall fast in Sichtweite der Firma passiert nach zuvor rund 20 Kilometer Fahrstrecke. Ob er nun eine Strasse vorher oder nachher links eingebogen wäre, er wäre so oder so hier vor der Türe angekommen......wäre...Ich fahre(ist noch frisch wie gestern)freundlich grüssend er ka