Ein schwieriger Kunde...

... Alles, ausser Oldtimer

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

DIE AUTOPENSION
Beiträge: 308
Registriert: Mo 27. Aug 2001, 00:00

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von DIE AUTOPENSION » Sa 11. Sep 2010, 01:31

Liebe Freunde,da ich weiß, dass sich in diesem Forum viel Sachverstand und vor allem Lebenserfahrung tummeln, bitte ich Euch um Ratschläge oder Tipps, weil mich diese Situation auch diese Nacht wieder um den Schlaf bringen könnte....Ich habe seit einigen Jahren ein wertvolles Fahrzeug für einen ( seinerzeit) solventen Kunden eingelagert, für das allerdings schon geraume Zeit kein Geld mehr eingeht, so dass sich mittlerweile ein Schuldenberg in vierstelliger Höhe mit starker Tendenz zum fünfstelligen angehäuft hat. Das Verhältnis war nett und persönlich und gelegentliche Zahlungsschwierigkeiten sind allgemein kein Problem, kann halt mal passieren.Nachdem auf konkrete Ansagen meinerseits auch nur wieder haltlose Versprechungen kamen, sah ich mich genötigt, einen Mahnbescheid zu beantragen ( über einen Rechtsanwalt), dem bis auf einige hundert Euro widersprochen wurde. Nun wollten wir die paar hundert über einen Gerichtsvollzieher eintreiben, um damit die Gerichtskosten, von mir zu verauslagen, zu bezahlen.Die Pfändung verlief - wie fast zu erwarten- fruchtlos. Da ich annahm, dass der GV es sich einfach gemacht hatte, habe ich diesen befragt und er legte wider Erwarten ein besonderes Engagement an den Tag, wußte er doch alle Verhältnisse und Details über diesen seinen speziellen "Kunden" aus dem Kopf. Unter anderem hätte er bereits über 60 Haftbefehle gegen meinen Schuldner!Dieser wäre jedoch unauffindbar.Da es im deutschen Recht so vorgesehen ist, war ich nun gezwungen, meine Forderung einzuklagen und habe alle notwendigen Gebühren etc. ausgelegt.Zu meiner Überraschung meldete sich nun ein Rechtsanwalt und zeigt die Verteidigungsabsicht seines Mandanten, meines Gläubigers, an. Zur Sicherung der gerichtlichen Ansprüche werden sogar vollmundig Bankbürgschaften angeboten...Ich überlege´nun, wie ich weiter vorgehen soll. Wenn ein persönliches Erscheinen des Beklagten vor Gericht angeordnet würde, könnte der GV diesen doch vor Ort verhaften, sehe ich das richtig?Wäre es nicht ebenfalls möglich, über den Anwalt des Beklagten Informationen über dessen Aufenthaltsort zu erzwingen?Ich freue mich natürlich auch über rechtliche Hinweise, mein RA ist leider noch im Urlaub...Schlaflos und dankbar für jeden Tip,Michael

Benutzeravatar
Sierra
Beiträge: 2970
Registriert: Mi 15. Nov 2000, 01:00
Wohnort: Allgäu

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von Sierra » Sa 11. Sep 2010, 08:27

Hallo Michael, weiß denn der GV nichts von dem eingelagerten Auto?Laß die anderen den finden und dann läuft die Sache schon.Siehst Du so viel Vermögen, daß bei 60 Haftbefehlen eine brauchbare Quote erzielt werden kann? Ich bin da skeptisch, sonst hätte Dein Schuldner es nicht soweit kommen lassen.GrußMichael

Benutzeravatar
Tripower
Beiträge: 2670
Registriert: Do 28. Jun 2001, 00:00
Wohnort: Hofheim am Taunus
Kontaktdaten:

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von Tripower » Sa 11. Sep 2010, 09:32

Die Haftbefehle dienen i.d.R. nur dazu, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen - sonst nichts. Das ist für Deine Ziele nicht unbedingt förderlich.Wenn Du Deine Forderung tituliert hast, kannst Du ja das Fahrzeug - bezüglich dessen Du ja vermutlich ein Vermieterpfandrecht hast - im Rahmen der Zwangsversteigerung verwerten. Falls andere Gläubiger in dieses Fahrzeug vollstrecken wollen, musst Du ggf. die "Drittwiderspruchsklage" erheben und Dein Pfandrecht daran sichern. - Aber das wird Dir Dein Anwalt bestimmt auch schon erklärt haben.Mit advokatischem GrußTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

DIE AUTOPENSION
Beiträge: 308
Registriert: Mo 27. Aug 2001, 00:00

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von DIE AUTOPENSION » Sa 11. Sep 2010, 16:27

Hallo Sierra und Tripower,herzlichen Dank für die Reaktionen!Natürlich weiß der GV nichts von dem Auto, habe auch erstmal vorsichtshalber nichts erwähnt. Ich bin mir selbst noch nicht mal sicher, ob ihm das Auto überhaupt ( noch) gehört, eventuell liegt der Brief ja bei einer Bank? Meine Hoffnung war auch einige Zeit lang, dass sich der mögliche Besitzer/ Gläubiger etc. mal meldet und man gemeinsam eine Lösung findet, solche Fälle hatte ich leider auch schon.Ich war lange Zeit zu locker, habe es auch immer wieder verdrängt, so dass sicherlich schon ein Teil meiner Forderungen verjährt ist.Ich weiß, mein Fehler! Natürlich dachte ich dann oft, naja, du hast ja noch das Auto...Das sogenannte "Vermieterpfandrecht" sollte wohl greifen, meinen außer Dir, Tripower, auch alle anderen befragten Experten.Wenn jetzt der Schuldner eine EV abgegeben, jedoch das Fahrzeug verschwiegen hat, was würde dann passieren?Fragen über Fragen...GrußMichaelPS: Mein Anwalt ist nicht unbedingt so der Redner, was Eventualitäten angeht, trotzdem vertraue ich ihm sehr. Alles geht seinen ( sehr langsamen)Gang...

minerve
Beiträge: 180
Registriert: Do 28. Aug 2008, 16:47

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von minerve » So 12. Sep 2010, 09:43

Deine Fragen werden hier im Forum natürlich kommentiert und beantwortet, aber Du solltest sie Deinem Anwalt stellen, dafür bezahlst Du ihn ja. Außerdem kosten Dich die Antworten nichts, da Du ihn normaler weise nach dem Streitwert honorierst.Wenn das Vermieterpfandrecht greift, dann mußt Du anschließend die gepfändeten Teile versteigern.Der erlös gehört dann bis zur Höhe Deiner Gesamtforderung inc. Anwalt und Gericht Dir, Den Rest mußt Du auskehren.Ein Peroblem wirst Du bekommen, wenn um die Eigentumsfrage geht. Wenn er clever ist, kann er einen rückdatierten Kaufvertrag vorlegen, der beweist, dass sein bester Kumpel nun der neue Eigentümer ist.Bei der Menge von EV. solltest Du die Finger von weiteren teuren Aktivitäten lassen. Versuch mit dem gegnerischen Anwalt einen Vergleich zu erzielen. Denk dran, dann bekommt Dein Anwalt zusätzlich eine Vergleichsgebühr, also mit in die Gesamtforderung einbeziehen.Beitrag geändert:12.09.10 09:40:51
Beste Grüße aus der Wesermarsch

Old Cadillac
Beiträge: 5127
Registriert: Mo 26. Jun 2000, 00:00

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von Old Cadillac » Mi 15. Sep 2010, 16:39

Hallo Michael,hat Dein Schuldner evtl. Privatinsolvenz angemeldet? Evtl. gehört das Fahrzeug dann zur Insolvenzmasse... GrüßeTom

DIE AUTOPENSION
Beiträge: 308
Registriert: Mo 27. Aug 2001, 00:00

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von DIE AUTOPENSION » Mi 15. Sep 2010, 17:29

Hallo Tom,das hat er offenbart nicht und möchte das wohl auch nicht, folgere ich aus dem Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher und dem hier von Tripower angemerkten. Dafür spricht auch, meiner Meinung nach, dass sich bei mir noch niemend gemeldet hat.Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der gute Mann keineswegs mittellos ist, sondern vielmehr rechtzeitig Vermögenswerte "beiseite geschafft" hat, aber das ist nur eine Vermutung. Bei unserem letzten Zusammentreffen vor ca. zwei Jahren trug er wie immer einen handkonfektionierten Seidenanzug und fuhr den allerneuesten Zwölfzylinder von BMW. Ich weiß, dass das heute auch nicht mehr viel bedeutet, trotzdem schließe ich für mich daraus, dass er nicht am Hungertuch ( was ist das eigentlich habe ich mich schon immer gefragt?) nagt...@minerve: Natürlich frage ich auch meinen Rechtsanwalt, mich interessieren aber auch praktische Erfahrungen der Forumsmitglieder, denn die Anwälte leben auch in ihrer eigenen Welt...Ob ich den Wagen selbst versteigern kann, bezweifle ich. Ich glaube, dass das ein Gerichtsvollzieher machen muß.Einen Vergleich ziehe ich gegenwärtig nicht in Betracht, da würden mir vorher noch ein paar andere Dinge einfallen.Gruß an alle,Michael

ford64
Beiträge: 2019
Registriert: Fr 30. Nov 2001, 01:00

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von ford64 » Do 16. Sep 2010, 04:38

Zitat:Original erstellt von DIE AUTOPENSION am/um 15.09.10 17:29:09Hungertuch ( was ist das eigentlich habe ich mich schon immer gefragt?) Das "Hungertuch", eigentlich Fasten- oder Passionstuch, stammt aus der kirchlichen Lithurgie. Sein Zweck besteht darin, den Chor, resp. den Altarraum im Allgemeinen, und das Jesuskreuz im Speziellen, während der Fastenzeit vor der Gemeinde zu verhüllen und so eine gewisse Entfernung von Gott zu erzwingen, die den Gläubigen zusätzlicher Fastenleiden aussetzt.Der Begriff "Leiden" hängt übrigens direkt mit "ich mag dich leiden" zusammen - dies bedeutet nichts anderes als "ich möchte für dich leiden". Unabhängig von gewissen BDSM-Praktiken bedeutet dies nichts anderes, als dass man einen Menschen so sehr mag, dass man für ihn (resp. sie) sogar auch Leid auf sich nehmen möchte - eine der höchsten Formen von Devotion und Selbstaufgabe.Mit zisterziensischen Grüßen - suaviter et fortiter!Simon

DIE AUTOPENSION
Beiträge: 308
Registriert: Mo 27. Aug 2001, 00:00

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von DIE AUTOPENSION » Do 16. Sep 2010, 09:10

Moin Simon,herzlichen Dank für die Erklärung! Wer nicht fragt bleibt dumm...Auch als nicht so ( kirchen-) gläubiger Mensch interessieren mich solche Dinge, weil man sehr oft ( als Redensart) etwas dahersagt, ohne dessen ursprüngliche Bedeutung zu kennen. Beim Nachfragen ergeben sich manchmal erstaunliche Hintergründe...Natürlich solltest Du Dir dafür nicht die Nacht um die Ohren schlagen ( auch so ein Spruch)...Immer wieder erstaunt über geballtes Wissen im Oldtimerforum,mit besten Grüßen,Michael

minerve
Beiträge: 180
Registriert: Do 28. Aug 2008, 16:47

Ein schwieriger Kunde...

Beitrag von minerve » Fr 17. Sep 2010, 09:44

Zitat:@minerve: Ob ich den Wagen selbst versteigern kann, bezweifle ich. Ich glaube, dass das ein Gerichtsvollzieher machen muß.Gruß an alle,MichaelKlar, das war nicht so gemeint, dass DU versteigern sollst
Beste Grüße aus der Wesermarsch

Antworten