Radarkontrollen: Immer mehr Gerichte akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis
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Das soll jetzt keine Aufforderung zum rasen sein aber momentan mehren sich die Gerichtsentscheidungen, nach denen "Blitzer-Fotos" mangels ausreichender Rechtsgrundlage unzulässig sind und daher im Verfahren nicht verwertet werden dürfen:http://www.wiwo.de/finanzen/...hr-als-beweis-414635/
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Hallo, immer wieder schön, wenn Gesetzeslücken etc. von Obersten Gerichten aufgezeigt werden und die Selbstherrlichkeit des Staatsapparates an seine Grenzen stößt. Dankenden Gruß. Rolf
- Brummi
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- Registriert:Mi 9. Mai 2007, 10:41 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Ich bin überzeugt davon, dass 1. diese Gesetzeslücke schnell geschlossen wird. 2. wird man um eine Fahrtenbuchauflage nicht herumkommen, wenn Fotos nicht verwertet werden dürfen. Die Fahrtenbuchauflage kostet auch 75,-- € und ist sehr lästig. 2 mal im Jahr wird von der Straßenverkehrsbehörde das Fahrtenbuch kontrolliert. Ich kann das aus leidvoller Erfahrung sagen, weil ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, was ich gegen nahe Verwandte nun mal habe. Was nutzt ein Aussageverweigerungsrecht, wenn sie mich hinten herum wieder lang machen?Es lohnt sich also nur wirklich, wenn es darum geht, den Führerschein nicht zu verlieren.Viele GrüßeHarald
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@ Harald, vom schnellen Lückenschluss bin ich auch überzeugt; und für die PRAXIS würde ich es wahrscheinlich auch nicht drauf ankommen lassen wegen o.g. Gründe. Aber man sieht mal wieder, wie teuer bezahlte "Fachleute" lückenhafte/auslegbare Vorschriften erlassen, die aber von zu vielen brav funktionierend nicht hinterfragend ausgeführt werden. Den Funktionsträgern bin ich deshalb immer ein Dorn im Auge... Unbequemen Gruß. Rolf
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Moin, wo ist das Problem? Nicht an Regel gehalten, erwischt worden und dann nicht genug Arsch in der Hose auch dazu zu stehen? Ich begreife solche Leute nicht, insbesondere, wenn die sich dann auch noch über überbordende Bürokratie beschweren. Gruß, Burgfried
- Sierra
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Der Staat arbeitet mit unlauteren Mitteln, indem er nicht nur vor Schulen, Kindergärten oder Unfallschwerpunkten kontrolliert, sondern auch auf freien, übersichtlichen und gefahrlosen Strecken. Sich dagegen zu wehren ist meiner Meinung nach legitim. Hier geht es darum, die Arroganz des Staates mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. GrußMichael
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Zitat:Original erstellt von BUMI45 am/um 26.11.09 18:37:59Moin, wo ist das Problem? Nicht an Regel gehalten, erwischt worden und dann nicht genug Arsch in der Hose auch dazu zu stehen? Ich begreife solche Leute nicht, insbesondere, wenn die sich dann auch noch über überbordende Bürokratie beschweren. Gruß, BurgfriedGenau!Grüße
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ich bin eigentlich schon lange dafür, daß für einen Oldie auch die damalige StVO gilt - also nix mit fuffzig inner Stadt und gähnenden 100 auf der Landstraße
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Mal zur Klarstellung, die Entscheidungen der AG Grimma und Eilenburg (zwei unserer eher ländlichen Amtsgerichte) wurden relativ zeitnah nach de Entscheidung des BVerfG erwirkt und endeten mit Verfahrenseinstellungen. Zwischenzeitlich hat man auch dort (so wie an den anderen AG in Sachsen) das Urteil gelesen und erkannt, dass die verdachtsunabhängigeSpeicherung der Daten bei einer permanenten Videoüberwachung vom BVerfG zu Recht gerügt wurde (bei dem dort entschiedenen Messverfahren wurde erst mal alles gefilmt und später am Rechner ausgewertet).Zwischenzeitlich haben sichdie Irritationen gelegt und wohl auch beim AG Eilenburg und Grimma (habe in den letzten Wochen dort nix gehabt) soll der §100h StPO zur Kentnnis genommen worden sein und wie in den anderen Amtsgerichten Sachsens auch als Ermächtigungsgrundlagegenutzt werden.(alternativ wird der § 163b StPO als Ermächtgungsgrundlage betrachtet, aber 100h setzt sich wohl richtigerweise durch)Spannend ist zur Zeit Bayern, die die Videomessung mit einer abenteuerlichen Behauptung aufrecht erhalten und vom OLG Bamberg gestüttz worden. Angeblich sitzt ein Beamter in der Messstelle sieht über die ÜBersichtskamera den Verkehr (bei der man den Fahrer nixht erkennen kann) und löst die Fahrerkamera manuell aus, wenn er ein Fahrzeug sieht, dass seiner Meinung nach einen Verkehrsverstoß begeht. Seltsamerweise ist der so gut, dass die KFZ immer genau an der Stelle fotografiert wird, wo der Fahrer sichtbar ist, die Reaktionsschnelle im Millisekundenbereich wie ein Jagdflieger und das alles über Stunden.Also in der Diskussion sind nach einem anfänglichen Hype um das Urteil nur noch Messsysteme, bei denen erst Daten gesichert und später die Frage des Verkehrsverstoßes geklärt werden.Das betrifft zur Zeit m.E. das die Videoüberwachung auf der BAB mit VKS 3.0 und ViBrAM und VAMA.Strittig sind derzeit die Videoaufzeichnung durch nachfahrende Fahrzeuge z.B. Provida (wird das Ding wirklich nur eingeschaltet, wenn ein "verdächtiges Fahrzeug" gesichtet wurde?), das Filmen von Ampelkreuzungen bei Rot für Rotlichtsünder (wird z.B. hier in Leipzig praktiziert), da auch das anhaltende Fahrezug erfaßt wird und ich glaube es gibt eine mobile Messung mittels "Laserpistole" die bei jeder Anvisierung gleich ein Bild speichert (Typ wird hier in Sachsen nicht verwendet).Wenn erst gemessen und dann fotografiert wird, habe ich den Anfangsverdacht zur Erfassung und die Berechtigung über § 100h StPO.Wie gesagt, dass Thema ist noch in der Entwicklung, das dürfte in etwa der aktuelle Stand sein. Es gibt Aspekte, die gegen den 100h sprechen, die werden derzeit von der Rechtsprechung ein wenig "übersehen", mal sehen, was das BVerfG dazu sagt. Im Ergebnis wird es wohl über kurz oder lang eine eigene Grundlage geben.JensBeitrag geändert:28.11.09 12:57:11