Briefgrundschuld austragen. Aber wie???

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Frank the Judge
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Briefgrundschuld austragen. Aber wie???

Beitrag von Frank the Judge » Di 8. Sep 2009, 17:57

Folgender Fall: Eine Immobilie soll verkauft werden. Im zweiten Rang hinter der Bank ist eine Privatperson mit einer Briefgrundschuld im Grundbuch eingetragen.Diese Privatperson hat dem Verkäufer der Immobilie den Grundschuldbrief ausgehändigt mit der Bemerkung, dass der Besitzer des Briefes ihn beim Notar im Falle des Verkaufs austragen lassen kann.Die eingetragene Person im Grundschuldbrief ist nicht mehr zu erreichen.Kann der Eigentümer der Immobilie mit dem Grundschuldbrief in der Hand die Löschung im Grundbuch selbst vornehmen?Wer kennt sich da aus?Leider ist es wie immer in solchen Fällen dringend. Mein Bekannter sitzt auf heißen Kohlen, möchte seine Bude verticken - und der Notartermin ist schon Freitag.Danke für's Lesen.

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alteschätzchen
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Briefgrundschuld austragen. Aber wie???

Beitrag von alteschätzchen » Di 8. Sep 2009, 18:40

Ich habe auch den Grundschuldbrief hier liegen und lasse die Grundschuld irgendwann mal löschen. Dabei spielt es doch keine Rolle, ob der ehemalige Darlehnsgeber als Person oder Unternehmen noch exiostiert, oder?Warum fragt dein Bekannter nicht den Notar? Dafür wird er bezahlt!Gruss JoachimBeitrag geändert:08.09.09 18:38:39

Frank the Judge
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Briefgrundschuld austragen. Aber wie???

Beitrag von Frank the Judge » Di 8. Sep 2009, 18:52

Den Notar hat er gefragt. Ich auch meinen. Aber die Aussagen decken sich nicht. Deswegen hier die Nachfrage im Forum der Allwissenden. Dir ist klar, dass eine Grundschuld und eine Briefgrundschuld nicht ein und das selbe sind?Die Buchgrundschuld wird eingetragen, genauso wie die Briefgrundschuld. Nur das es bei der ersten keinen Brief gibt.Bin sicher, Du weißt das.Die Frage ist nur: Bei einer Buchgrundschuld brauche ich eine Löschungsbewilligung. Bei der Briefgrundschuld auch? Wenn ja, dann ist das unmöglich, da der Mensch, auf den der Brief ausgestellt ist, mit unbekanntem Wohnort irgendwo in Mittelamerika haust.Reicht der Besitz des Briefes für meinen Bekannten aus, die Grundbücher zu bereinigen?Aber danke erst mal für die erste Antwort.

oldierolli
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Briefgrundschuld austragen. Aber wie???

Beitrag von oldierolli » Mi 9. Sep 2009, 00:32

Hallo, lies das mal in Wikipedia nach unter Briefgrundschuld. Aber die FACH-Leute (Notare) sollten das doch wissen und sich nicht widersprechen... Hobbyjuristischen Gruß. Rolf

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