Abmelden ohne Tüv kostet wirklich extra!
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Seht es positiv: Ihr müßt zwar wegen einer Lappalie 20 Euro zahlen, dürft aber dafür jederzeit das Land verlassen. Davon können andere nur träumen.
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Abmelden ohne Tüv kostet wirklich extra!
.... und wir haben hier eine gigantische Auswahl an Fahrzeugen, die wir alle kaufen und auch sofort mit nachhausenehmen dürfen. Wir dürfen sogar aus anderen Ländern problemlos Fahrzeuge importieren, wenn uns diese günstiger,besser oder schöner erscheinen. nur meine Meinung zum Thema Protestwähler. GrußAP
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ich erinnere mich noch an die Praxis, in der der Artikel über den unbescholtenen Motorrad-restaurator stand, der eine jahrelang nicht ordnungsgemäß abgemeldete Maschine auf dem Motorradanhänger transportierte und somit in die gräßliche Mühle aus Bußgeldbescheid und sogar Punkten in Flensburg geriet...
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Alter Schwede, eure Behörden haben einen festen Dachschaden....Nehmen wir doch bitte mal den normalsten aller Fälle, Familie Meier kommt mit der Familienkutsche nicht mehr durch den TÜV, aus Geldmangel beschließen sie das selbst zu machen und die notwendigen Reparaturen machen zu lassen so günstig wie es nur geht, aber im endeffekt kommen sie drauf es lohnt sich doch nicht und sie kaufen sich trotzdem ein anderes Auto und DANN müsst ihr auch noch Strafe zahlen für den abgelaufenen TÜV?!? Ich will nie wieder was gegen die Autobahnmaut in Österreich hören, denn das ist ja wohl der Oberhammer, kommt für mich gleich nach der Strafe für den Verkehrsunfall die ihr ja auch noch habt.... In Deutschland:x) Zu teurer Spritx) keine Wechselkennzeichenx) Strafe für Unfallx) Strafe bei abgelaufenem Tüv beim ABMELDEN Da greif man sich ja an den Kopf....
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Zitat:Original erstellt von Rainer am/um 12.09.08 14:07:20(...)Nehmen wir doch bitte mal den normalsten aller Fälle, Familie Meier kommt mit der Familienkutsche nicht mehr durch den TÜV, aus Geldmangel beschließen sie das selbst zu machen und die notwendigen Reparaturen machen zu lassen so günstig wie es nur geht, aber im endeffekt kommen sie drauf es lohnt sich doch nicht und sie kaufen sich trotzdem ein anderes Auto und DANN müsst ihr auch noch Strafe zahlen für den abgelaufenen TÜV?!?(...)Sicherlich ist das wieder eine zusätzliche Gängelung, beim Abmelden für den abgelaufenen TÜV zahlen zu müssen, aber ich will Dir 'mal 'was Grundsätzliches erklären, das Du anscheinend nicht weisst:Beim Strassenverkehrsrecht und den damit verbundenen Zulassungsvorschriften handelt es sich um Gefahrenabwehrrecht und nicht um Sozialversorgungsrecht! Das Auto muss verkehrssicher sein und es muss TÜV haben, dass Deine Beispielfamilie dafür vielleicht kein Geld hat, kann und darf bei der Zulassung eines schrottigen Autos keine Rolle spielen. Dafür gibt's den ÖPNV oder sie gehen zu Fuss, so einfach ist das.Und selbst wenn die nun die Reparatur abbrechen und sich 'was Neues kaufen wie in Deinem Beispiel, sollen die die Strafgebühr ruhig zahlen, warum nicht? Vielleicht sind die ja noch mit der Karre 'rumgefahren, wer will das nachprüfen? Gleiches Recht für alle! Das bedeutet nicht, dass ich die Nachgebühr gutheisse, aber wenn es sie nun schon 'mal gibt, kann man keine Ausnahme fordern mit solch' schwachsinnig konstruierten, randständigen Argumentationsketten, wie Du es andauernd tust.Hier gelten tatsächlich für alle die gleichen Vorschriften, ob arm oder reich, ob 500er oder 8'000er Motor, ob neu oder alt.Und das ist gut so.Beitrag geändert:12.09.08 14:43:41
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Also ich bin damit absolut nicht einverstanden! Um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten, wurde früher häufig der Trick verwendet, ein kleines Motorrad anzumelden und in die Garage zu stellen. Ob das nach 3/4/5 Jahren noch eine gültige HU hatte, war doch völlig unwichtig, wenn es nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wurde. Für mich ist lediglich die Teilnahme am Verkehr mit abgelaufener Plakette unzulässig. Alles andere geht die nix an und ich hätte das einfach nicht bezahlt (Holen Sie mir bitte mal Ihren Vorgesetzten!).Ronald1958
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Zitat:Original erstellt von Doroma am/um 12.09.08 17:25:47Für mich ist lediglich die Teilnahme am Verkehr mit abgelaufener Plakette unzulässig. Ronald1958Für mich auch. Aber solange man nicht vor jedes Auto einen Polizisten stellen kann, der das jeden Morgen vor Fahrtantritt kontrolliert, muß man die Bedeutung des TÜV-Termins den Fahrzeughaltern eben ständig ins Bewußtsein rufen. Und durch Verwarnungsgelder steigt die Erinnerungsquote meist rapide an.An meinen letzten TÜV-Termin haben mich übrigens 12 verschiedene Firmen schriftlich erinnert und ihre Dienste empfohlen (darunter ATU, bei denen ich mal eine Glühbirne gekauft hatte).
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...versteh nicht ganz, weshalb man sich da aufregt. Wir sind alle im Thema, der Termin ist bekannt und man kann die Karre praktisch 2 Jahre drauf vorbereiten. Wer es trotzdem verbaselt, dem koennen die 20 Maeuse ja nicht wirklich wehtun.Ansonsten muss man sich wirklich fragen wieso das Fahrzeug dann angemeldet ist wenn es nicht oder kaum genutzt wird und auch Steuern und Versicherung, plus An- und Abmeldegebuehr kostet. Und die Rennerei noch oben drauf. Rein wirtschaftlich ist das Geldverbrennung erster Guete. Nur meine Meinung.