Brauche Tipp: Ist es erlaubt Bilder eines Stellplatzes zu machen und diese zu ve
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Hi Leute die Garagenjagt geht weiter...Ist es erlaubt Bilder eines Stellplatzes (ich bin Eigentümer) zu machen und diese ohne meine Einwilligung zu verbreiten??Es wurden ohne meine EInwilligung Bilder meines Garagenplatzes gemacht (über die nicht einsehbare Abtrennung mit einer Cam).Diese sollen jetzt als Beweismaterial für unerlaubte Einlagerung herangezogen werden.Kann man den Photograf einen an den Latz knallen??Das ganze Wirkt wie in jeder Garage Chaotisch schon alleine da über die Bilder keinerlei Abstände erkennbar sind.Es geht in erster Linie um nicht eingehaltene Abstände von Sprinkler die am Bild zu nah erscheinen aber in Realität die vorgeschriebenen 50cm erreichen.Danke für Tipps und HinweiseHelmutBeitrag geändert:04.02.08 19:27:57Beitrag geändert:04.02.08 19:35:27Beitrag geändert:04.02.08 20:15:43
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Hallo Helmut,wem gehört der Stellplatz?? Das liest sich so als wärst Du Mieter.Wenn es nur um die Sprinkleranlage geht, hat der Eigentümer eineUntersuchung durchführen lassen wegen Vorschriften zur vorbeugenden Brandbekämpfung?Dann gibt es da noch eine Reichs Garagenordnung (Rene wirds freuen)die festlegt was in einer Garage (vielleicht auch Sellplatz) gelagertwerden darf. Soweit ich informiert bin gilt die noch. Rolf
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Na ja das Lagern ist eigentlich geklärt aber man will jetzt über die Hintertür wieder Aktiv werden.Nach meinen Infos darf "alles im unmittelbaren Zusammenhang mit dem abgestellten KFZ Gelagert werden.."??
Bayern hat eine eigene Garagenverordnung.Es geht mir erst mal darum das ich Schnüffler fernhalten will...Und klarstellen muss dass ich keinen Bock hab jedes Jahr wieder diesen Zirkus mitzumachen...

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Hallo, nur DUMMKÖPFE kennen nicht den Unterschied zwischen einer GARAGE und einem ABSTELLPLATZ. In GARAGEN werden betriebsbereite Fahrzeuge abgestellt (geparkt). Hierfür, und NUR HIERFÜR, gelten die Vorschriften über einen Garagen-BETRIEB mit den besonderen Anforderungen an den Brandschutz. In ABSTELLPLÄTZEN (über- oder unterirdisch) können bewegliche Sachen aller Art gelagert werden nach den ganz allgemeinen Brandschutzbestimmungen. Also genau wie bei Dir im Keller. Ein zu restaurierendes Fahrzeug ist kein betriebsbereiter PKW im Sinne von Vorschriften über GARAGEN. Also egal, ob altes Sofa, alter Computer, oder alte Karosse.Sogar ein Berliner Bezirks-UMWELT-Amt (nicht das bundesweit berühmte) hat mir das vor 8 Monaten bestätigt. Ich weiß nicht, ob Du ein Fahrzeug dort restaurierst oder einen (zugelassenen) PKW dort parkst. Auf jeden Fall bei Rechtsschutz SOFORT einschlägigen(!) Anwalt einschalten und denen geistige Nachhilfe verpassen. Gruß. Rolf
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Fahrzeuge stehen auf dem abgetrennten Stellplatz auch...
- Th. Dinter
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...das Kriterium für einen (Ab-)Stellplatz ist doch "betriebsbereit". Und wenn Du bei Deinem Alltagsauto nach dem Fahren den Verteilerfinger abziehst, ist es nicht betriebsbereit....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 05.02.08 15:56:47Und wenn Du bei Deinem Alltagsauto nach dem Fahren den Verteilerfinger abziehst, ist es nicht betriebsbereit....Das würde ich so nicht unterschreiben! Zumindest im Produktrecht würde das Gerät immer noch als betriebsbereit gelten (analog den berühmten demontierten Steckern). Damit haben sich schon einige ein Eigentor geschossen!
- Th. Dinter
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....Du weißt, wie das gemeint ist: man könnte ja auch eine durchgebrannte Sicherung für die Benzinpumpe nehmen, oder sonstwas....grußthomas
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Was soll das denn?Lügerei und Trickserei?Ihr belügt euch doch mit sowas selbst.Grüße vom "Gutmensch"(Gegenteil von Schlechtmensch)
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Zitat:Original erstellt von goggo am/um 04.02.08 19:26:36Ist es erlaubt Bilder eines Stellplatzes (ich bin Eigentümer) zu machen und diese ohne meine Einwilligung zu verbreiten??Es wurden ohne meine Einwilligung Bilder meines Garagenplatzes gemacht (über die nicht einsehbare Abtrennung mit einer Cam). Ja, so weit sich der Fotograf auf öffentlichem Grund befand oder auf privatem Grund und dessen Eigentümer das Fertigen der Bilder zugelassen hat.Kann man den Photograf einen an den Latz knallen??Nicht juristisch, und wenn Du das wörtlich tust, hast Du ein Problem bezüglich tätlichen Angriffs und/oder Körperverletzung.Danke für Tipps und HinweiseHelmutUm einen Ausbilder während meines Volotariats zu zitieren:"Das deutsche Recht kennt zwar das Recht am eigenen Bild, in diesem Zusammenhang aber nicht das Recht am eigenen Schrott!" (wobei das mit dem Schrott bitte nicht abwertend von mir gemeint ist - es handelt sich um ein Zitat! Im Klartext: Sachen (selbst Tiere wie Dein Hund, wenn Du einen hast) haben keine Persönlichkeitsrechte, daher können sie jederzeit von jedem fotografiert werden, wenn dies ohne unerlaubten Zutritt (Land- bzw. Hausfreidesbruch) möglich ist.Welche "Beweiskraft" solche Fotos haben (die sich ja noch dazu im digitalen Zeitalter problemlos manipulieren lassen), steht auf einem anderen Blatt und sollte juristisch hinterfragt werden.