Einzugsermächtigung widerrufen
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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Seine Effizienz im Widerstand
Einzugsermächtigung widerrufen
Hallo, besteht überhaupt in Deutschland eine Bankkontopflicht? Ich glaube nicht! Also, was sagt und das?!GrüßeChristoph
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Einzugsermächtigung widerrufen
@ Tripower, Hessen ist lediglich ein billiges Bundes-LAND, das die BUNDES-Gesetze in AUFTRAGSverwaltung (gem. Grundgesetz) ausführt. Dass die Länder die Steuer erhalten, hat mit Formalitäten nix zu tun. Auch Onkel Koch und seine Hilfsköche können nicht mehr verlangen, als es eine BUNDES-Regelung vorsieht. Den Text kann ich jetzt aber nicht recherchieren. Gruß. Rolf
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Einzugsermächtigung widerrufen
Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 25.01.08 13:19:07 Hallo Gerrit,das ist mir bekannt und auch gleichzeitig meine Frage. Kann ich die Einzugsermächtigung widerrufen, ohne dass das Fahrzeug stillgelegt werden kann? Ja, kannst Du gefahrlos. Denn zum Zeitpunkt der Zulassung hat diese ja vorgelegen. Eine Stillegung kann nicht angeordnet werden, weil man die Zustimmung zur EE widerruft.Chris.
- Th. Dinter
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Einzugsermächtigung widerrufen
Hallo,@ Christhoph: natürlich gibt es keine Bankkontopflicht in D (was an sich schon verwunderlich ist...) aber es zahlt heute keiner mehr bar aus, weder Rente noch Hartz oder sonst wer. Also hat zwangsläufig jeder ein Konto, ob er damit umgehen kann oder nicht....Ich bin mir nicht ganz im Klaren, warum die das machen: wenn ein Kto bis über Anschlag überzogen ist, bekommt auch das FA keine Kohle mehr. Natürlich haben die im Normalfall das Geld schneller.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Einzugsermächtigung widerrufen
Hi,andere Gegenden andere SittenIn Hessen durfte man auf der Zulassung diese Einwilligung zum Einzugsverfahren ausfüllen.Jetzt sind wir nach Rheinland-Pfalz gezogen.Und waren überrascht!Für die Einzugsermächtigung mußten wir eine Bank-EC-Karte vorlegen!!! Von dieser wurden dann die Kontodaten eingetragen!Allerdings wurden uns auf Anfrage ohne Probleme mehrere Reifengrößen in die neue Zulassung eingetragen.GrußMicha
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Hallo Burhard,wie es in Deinem Fall geht weiss ich nicht, ich versuche gerade den Spies rumzudrehen indem ich dem Finanzamt mitgeteilt habe gerne meine Steuererklärung abzugeben sobald die Einzugsermächtigung bei mir vorliegt.Mal sehen wie sie darauf reagieren, die Waffen haben sie ja selbst gewählt .Wie war das noch mit gleichem Recht für alle?Ich fahre(mal sehen was jetzt passiert)freundlich grüssender ka
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Einzugsermächtigung widerrufen
Auszug von der Webseite Kfz-Zulassung Landratsamt Rosenheim - scheinbar gibts diese Regelung schon länger Landratsamt Rosenheim Kfz-Zulassungsbehörde Einzugsermächtigung Merkblatt Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehrter Fahrzeughalter, mit Wirkung vom 01.08.2005 tritt in Bayern eine Rechtsverordnung in Kraft, die auf die Zulassung von steuerpflichtigen Fahrzeugen Auswirkungen hat. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn der Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt oder eine Bescheinigung vorlegt, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte verzichtet. Dies bedeutet, dass der Antragsteller bei der Zulassung des Fahrzeugs seine Kontonummer, die Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben muss. Sollte der Fahrzeughalter nicht Kontoinhaber sein, so ist der Kontoinhaber mit Name, Vorname und Unterschrift des Kontoinhabers anzugeben.Der folgende Absatz ist interessant: Des weiteren dürfen steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen oder der Fahrzeughalter eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, dass gegen die Zulassung keine kraftfahrzeugsteuerlichen Bedenken bestehen.Muß ich mir vor Zulassung erst eine FReigabe vom Finanzamt holen Sollte das Fahrzeug von einer bevollmächtigten Person zugelassen werden, so hat der Fahrzeughalter die geforderten Daten für die Einzugsermächtigung und sein Einverständnis, dass die Steuerrückstände der bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden dürfen in der schriftlichen Vollmacht anzugeben Gottfried
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Hallo, ich wiederhole nochmals, die LÄNDER-Subsidiaritätsproleten haben sich im Rahmen der Auftragsverwaltung des BUNDES (Grundgesetz) STRIKT an die vorgegebenen Regeln zu halten und dürfen keine Kleinstaaterei-Sch. praktizieren, auch wenn es dreckige Profilneurotiker unter den Psycho-Amtsärschen gibt. Wenn z.B. der Bußgeld-Katalog des BUNDES vorgibt, dass es für Verstoß X "nur" 2 Punkte gibt, DÜRFEN die nicht 4 Punkte berechnen. Also ggf. Klage bis zum BVerfGericht! Die müssen mit höchstrichterlichen Urteilen ausgepeitscht werden! Gruß. Rolf
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 27.01.08 15:47:54... sobald die Einzugsermächtigung bei mir vorliegt.....Meinst du wirklich, dass Finanzamt gibt dir eine Einzugsermächtigung, damit du auf deren Konto rumbuchen kannst?