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- Fr 7. Jun 2002, 21:57
- Forum: Behörden- und Rechtsfragen
- Thema: Verbleibniserklärung
- Antworten: 11
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Verbleibniserklärung
<t>Leider ist es so das die Verwertungs Betriebe nur komplette Autos annehmen dürfen(was sie machen ist was anderes) und die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigen. Was bedeutet bei zerlegten Autos können und wollen sie garnicht prüfen ob sie Komplett sind und falls jemand so ein KFZ an nimmt lässt er...
