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- Mo 11. Jun 2001, 16:56
- Forum: Behörden- und Rechtsfragen
- Thema: Seitenstaender am Motorrad
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Seitenstaender am Motorrad
Weiss jemand wie es bei der Zulassung von einem Motorrad (Bj. 1960) mit nicht selbsttaetig einklappendem Seitenstaender ist? Gibt es Bestimmungen, ab welchem Baujahr das nachzuruesten ist, oder gibt es da keine Probleme bei der Zulassung?