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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Verfasst: Mo 20. Mai 2013, 22:03
von oldierolli
Hallo, wenn`s beim Verwaltungsrecht hapert, will ich hier jetzt nix mehr dazu schreiben. Abschließenden Gruß. Rolf

Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Verfasst: Fr 31. Mai 2013, 20:50
von schreyhalz
Moin Moin !

So ,ich habe heute nun die Information erhalten ,was es mit dem § 72 in seiner neuen Fassung auf sich hat.....

Wie ich vermutete , waren mal wieder die Volksvertreter vermutlich nicht ganz Herr ihrer Sinne ,so jedenfalls "schimmerte" es durch die Antwort.Genaueres erspare ich mir :roll:

Fakt ist ,der §72 hat in seiner bisherigen Form weiter angewendet zu werden und damit basta.

MfG Volker

Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 20:08
von schreyhalz
Moin Moin !

Ich wärme mal auf :

Wie festgestellt wurde, war durch den damaligen Verkehrsminister der §72 dermassen verhunzt worden ,dass praktisch eine Anarchie entstanden war.
Heute noch habe ich mich darüber lustig gemacht ,mit welcher gesetzlichen Grundlage die Polizei denn eine nicht vorhandene Warnweste ab Juli mit einem Verwarngeld belegen wolle, da ja die Ausrüstung mit einer Warnweste in der StVZO im § 53a geregelt ist ,diese StVZO aber nur für Fzge mit einer EZ ab 5.Mai 2012 gilt.

Habe gerade eben mal den §72 angesehen , und siehe da , unsere Volksvertreter haben entweder ihren Irrtum bemerkt oder sie sind darauf gestossen worden !

Der §72 ist wieder umgeschrieben worden und ergibt jetzt auch wieder Sinn !
Leider erfordert die Anwendung jetzt immer das Vorhandensein einer (eigentlich ungültigen ) StVZO , wie sie bis 2012 galt.

StVZO §72 neu:

""
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort

................

""
Fettdruck von mir: Das ist jetzt eingefügt worden.
Ist zwar immer noch schwammig (Zulassung) und auch die "Nachrüstvorschrift" ist unglücklich ausgedrückt , da könnte man sich streiten ,ob z.B. eine Refenmindestprofiltiefe eine Ausrüstungsvorschrift ist oder vielmehr eine Beschaffenheit.
Auch kann man darüber streiten ,ob Fzge mit EZ vor 5.5.2012 eine Warnweste haben müssen ,da diese Fzge ja "nur" die "alte" StVZO und den für diese Fzge erlassenen Nachrüstungen erfüllen müssen ,aber eben die Warnweste dort nicht gefordert wird.

Fazit : Der §72 ist zwar deutlich verbessert ,aber immer noch verbesserungspflichtig.

MfG Volker

Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Verfasst: Sa 14. Jun 2014, 11:39
von Sierra
Danke für's update, Volker.

Gruß
Michael